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VOR­SICHT BEIM BER­LI­NER TES­TA­MENT! WIE EHE­GAT­TEN RICH­TIG VORSORGEN …

Familien- und Erbrecht Ratgeber Recht

… dazu geben die Fach­an­wäl­te und Media­to­ren Kers­tin Rhi­now-Simon und Frank Simon (laut Focus gehö­ren sie auch 2018 zu Deutsch­lands Top-Anwäl­ten im Erb‑, Fami­li­en- und Sozi­al­recht) prak­ti­sche Tipps und Empfehlungen:

 

Besteht beim Ber­li­ner Tes­ta­ment ein Pflichtteilsrisiko?

Nach­teil des Ber­li­ner Tes­ta­men­tes ist unter ande­rem die Belas­tung des über­le­ben­den Ehe­gat­ten mit Pflicht­teils­an­sprü­chen. Besteht der Nach­lass bei­spiels­wei­se aus einer Immo­bi­lie, kann dies zu Liqui­di­täts­pro­ble­men füh­ren. mög­lich Fol­ge: das Haus muss unter Umstän­den sogar ver­kauft wer­den. Durch das „rich­ti­ge Tes­ta­ment“ ist häu­fig eine Lösung zu errei­chen, ohne dass die Kin­der auf ihren Pflicht­teil ver­zich­ten müssen.

Wer­den Schen­kun­gen unter Ehe­leu­ten beim Pflicht­teil berücksichtigt?

Ja und zwar im Rah­men des Pflicht­teils­er­gän­zungs­an­spruchs. Alle Schen­kun­gen (bei-spiels­wei­se die Über­tra­gung des Mit­ei­gen­tums­an­teils an den ande­ren Ehe­gat­ten) wer­den beim Pflicht­teil mit berück­sich­tigt, auch wenn sie län­ger als 10 Jah­re zurück­lie­gen. Dies gilt übri­gens auch, wenn eine Immo­bi­lie bei gleich­zei­ti­ger Ein­räu­mung eines Nieß­brauchs- oder Wohn­rechts an Kin­der über­tra­gen werden.

Was pas­siert, wenn die Witwe/Witwer nach dem Tod des Ehe­gat­ten wie­der heiratet?

Mit der Ehe­schlie­ßung ist der neue Ehe­part­ner erb- und pflicht­teils­be­rech­tigt am Nach­lass der wie­der­ver­hei­ra­te­ten Witwe/Witwers. Es besteht die Mög­lich­keit, dass hier­durch Ver­mö­gen — auch des vor­ver­stor­be­nen Ehe­gat­ten — an den neu­en Ehe­part­ner abfließt und der Nach­lass zu Las­ten der gemein­sa­men Kin­der geschmä­lert wird. Aus die­sem Grund ist eine tes­ta­men­ta­ri­sche Rege­lung in Form einer Wie­der­ver­hei­ra­tungs­klau­sel drin­gend zu empfehlen.

 


Ver­an­stal­tungs­tipp

Die­se und vie­le ande­re Fra­gen wer­den an dem The­men­abend » “Vor­sicht beim Ber­li­ner Tes­ta­ment! Wie Ehe­leu­te rich­tig vor­sor­gen” am 04.06.2019, 18 Uhr bei BSKP in Dres­den beant­wor­tet. Wir bit­ten um vor­he­ri­ge Anmel­dung per Online-For­mu­lar, per E‑Mail an horn.maria@bskp.de oder per Tele­fon unter 0351/318900.

 

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