… dazu geben die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie auch 2018 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht) praktische Tipps und Empfehlungen:
Besteht beim Berliner Testament ein Pflichtteilsrisiko?
Nachteil des Berliner Testamentes ist unter anderem die Belastung des überlebenden Ehegatten mit Pflichtteilsansprüchen. Besteht der Nachlass beispielsweise aus einer Immobilie, kann dies zu Liquiditätsproblemen führen. möglich Folge: das Haus muss unter Umständen sogar verkauft werden. Durch das „richtige Testament“ ist häufig eine Lösung zu erreichen, ohne dass die Kinder auf ihren Pflichtteil verzichten müssen.
Werden Schenkungen unter Eheleuten beim Pflichtteil berücksichtigt?
Ja und zwar im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs. Alle Schenkungen (bei-spielsweise die Übertragung des Miteigentumsanteils an den anderen Ehegatten) werden beim Pflichtteil mit berücksichtigt, auch wenn sie länger als 10 Jahre zurückliegen. Dies gilt übrigens auch, wenn eine Immobilie bei gleichzeitiger Einräumung eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts an Kinder übertragen werden.
Was passiert, wenn die Witwe/Witwer nach dem Tod des Ehegatten wieder heiratet?
Mit der Eheschließung ist der neue Ehepartner erb- und pflichtteilsberechtigt am Nachlass der wiederverheirateten Witwe/Witwers. Es besteht die Möglichkeit, dass hierdurch Vermögen — auch des vorverstorbenen Ehegatten — an den neuen Ehepartner abfließt und der Nachlass zu Lasten der gemeinsamen Kinder geschmälert wird. Aus diesem Grund ist eine testamentarische Regelung in Form einer Wiederverheiratungsklausel dringend zu empfehlen.
Veranstaltungstipp
Diese und viele andere Fragen werden an dem Themenabend » “Vorsicht beim Berliner Testament! Wie Eheleute richtig vorsorgen” am 04.06.2019, 18 Uhr bei BSKP in Dresden beantwortet. Wir bitten um vorherige Anmeldung per Online-Formular, per E‑Mail an horn.maria@bskp.de oder per Telefon unter 0351/318900.
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