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RAT VOM FACH­AN­WALT: ARBEIT­GE­BER­KÜN­DI­GUN­GEN OPTI­MAL VORBEREITEN

Arbeitsrecht Ratgeber

Die Kün­di­gung von Arbeits­ver­hält­nis­sen stellt den Arbeit­ge­ber jedes Mal erneut vor beson­de­re Her­aus­for­de­run­gen. Kei­ne Kün­di­gung ist wie die ande­re. Will sich ein Arbeit­ge­ber von einem Arbeit­neh­mer tren­nen, unter­liegt die Kün­di­gung wegen der stren­gen gesetz­li­chen Rege­lun­gen vie­ler Vorüberlegungen.

Der ers­te recht­li­che Schritt, bevor über­haupt an die Kün­di­gung gedacht wer­den darf, ist die Über­prü­fung des all­ge­mei­nen (zB die War­te­zeit nach § 1 KSchG) und sodann eines beson­de­ren Kün­di­gungs­schut­zes. Der beson­de­re Kün­di­gungs­schutz ist viel­fäl­tig und ergibt sich bspw. aus Tarif­ver­trä­gen oder ist bei Betriebs­rä­ten, Schwer­be­hin­der­ten, Schwan­ge­ren und Eltern­zeit­be­rech­tig­ten zu beach­ten. In einem zwei­ten recht­li­chen Schritt ist zu prü­fen, ob die Kün­di­gung im Sin­ne des Geset­zes wirk­lich das letz­te Mit­tel dar­stellt oder ob zuvor ande­re Schrit­te wie bspw. Abmah­nun­gen oder Ver­set­zun­gen ein­ge­lei­tet wer­den müs­sen. Wenn die Kün­di­gung den­noch unum­gäng­lich ist, wird im nächs­ten Schritt zu prü­fen sein, ob eine Anhö­rung des Betriebs- oder Per­so­nal­rats erfor­der­lich ist und wie die­se – auch tak­tisch – sinn­voll und doch ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt wird. Die Dar­stel­lung der Kün­di­gungs­grün­de und even­tu­ell der Sozi­al­aus­wahl erfor­dern höchs­te Sorg­falt. Auch das Aus­stel­len des Kün­di­gungs­schrei­bens selbst bedarf höchs­ter Genau­ig­keit: Darf der Aus­stel­ler (allei­ne) die Kün­di­gung unter­schrei­ben? Kann der Bevoll­mäch­tig­te eine Ori­gi­nal­voll­macht vor­le­gen? Wur­de die rich­ti­ge ver­trag­li­che oder gesetz­li­che Kün­di­gungs­frist beach­tet? Kann die Zustel­lung der Kün­di­gung noch recht­zei­tig erfol­gen und wie kann der Zugang bewie­sen werden?

Die Risi­ken einer Arbeit­ge­ber­kün­di­gung sind viel­fäl­tig und las­sen sich durch eine fach­li­che Bera­tung im Vor­feld vermeiden.

Ver­an­stal­tungs­tipps

Im kos­ten­frei­en Vor­trag „Die Vor­be­rei­tung von Kün­di­gun­gen” von Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Arbeits­recht Chris­ti­an Roth­fuß am Don­ners­tag, 06.06.2019, 18:00 Uhr bei BSKP in Dres­den erhal­ten Sie prak­ti­sche und kon­kre­te Hand­lungs­emp­feh­lun­gen, wie man als Arbeit­ge­ber eine Been­di­gung vor­be­rei­tet, um eine mög­lichst wirk­sa­me Kün­di­gung aus­zu­spre­chen. Hier­zu laden wir Sie herz­lich ein und bit­ten um vor­he­ri­ge Anmel­dung per Online-For­mu­lar oder per Tele­fon unter 0351/318900.

Auch an unse­rem Stand­ort in Frei­berg gibt es einen Vor­trag zu die­sem The­ma. Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Arbeits­recht Cars­ten Rüger lädt am Mitt­woch, den 26.06.2019, 18:00 Uhr ein. Wir bit­ten um vor­he­ri­ge Anmel­dung per Tele­fon unter 03731 26600 oder per E‑Mail an reichel@bskp.de.

 

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