Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen stellt den Arbeitgeber jedes Mal erneut vor besondere Herausforderungen. Keine Kündigung ist wie die andere. Will sich ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer trennen, unterliegt die Kündigung wegen der strengen gesetzlichen Regelungen vieler Vorüberlegungen.
Der erste rechtliche Schritt, bevor überhaupt an die Kündigung gedacht werden darf, ist die Überprüfung des allgemeinen (zB die Wartezeit nach § 1 KSchG) und sodann eines besonderen Kündigungsschutzes. Der besondere Kündigungsschutz ist vielfältig und ergibt sich bspw. aus Tarifverträgen oder ist bei Betriebsräten, Schwerbehinderten, Schwangeren und Elternzeitberechtigten zu beachten. In einem zweiten rechtlichen Schritt ist zu prüfen, ob die Kündigung im Sinne des Gesetzes wirklich das letzte Mittel darstellt oder ob zuvor andere Schritte wie bspw. Abmahnungen oder Versetzungen eingeleitet werden müssen. Wenn die Kündigung dennoch unumgänglich ist, wird im nächsten Schritt zu prüfen sein, ob eine Anhörung des Betriebs- oder Personalrats erforderlich ist und wie diese – auch taktisch – sinnvoll und doch ordnungsgemäß durchgeführt wird. Die Darstellung der Kündigungsgründe und eventuell der Sozialauswahl erfordern höchste Sorgfalt. Auch das Ausstellen des Kündigungsschreibens selbst bedarf höchster Genauigkeit: Darf der Aussteller (alleine) die Kündigung unterschreiben? Kann der Bevollmächtigte eine Originalvollmacht vorlegen? Wurde die richtige vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist beachtet? Kann die Zustellung der Kündigung noch rechtzeitig erfolgen und wie kann der Zugang bewiesen werden?
Die Risiken einer Arbeitgeberkündigung sind vielfältig und lassen sich durch eine fachliche Beratung im Vorfeld vermeiden.
Veranstaltungstipps
Im kostenfreien Vortrag „Die Vorbereitung von Kündigungen” von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Rothfuß am Donnerstag, 06.06.2019, 18:00 Uhr bei BSKP in Dresden erhalten Sie praktische und konkrete Handlungsempfehlungen, wie man als Arbeitgeber eine Beendigung vorbereitet, um eine möglichst wirksame Kündigung auszusprechen. Hierzu laden wir Sie herzlich ein und bitten um vorherige Anmeldung per Online-Formular oder per Telefon unter 0351/318900.
Auch an unserem Standort in Freiberg gibt es einen Vortrag zu diesem Thema. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Carsten Rüger lädt am Mittwoch, den 26.06.2019, 18:00 Uhr ein. Wir bitten um vorherige Anmeldung per Telefon unter 03731 26600 oder per E‑Mail an reichel@bskp.de.
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