Das sehr turbulente Jahr 2020 brachte im Arbeitsrecht viele Änderungen und neue Entwicklungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Zu Beginn des Jahres veröffentlichte das BAG ein wissenswertes Urteil (5 AZR 505/18) zur sog. „Einheit des Verhinderungsfalls“ und entschied, dass Arbeitnehmer, die direkt nach dem Ende einer Krankschreibung wegen einer weiteren Krankheit ausfallen, nicht automatisch eine neue Entgeltfortzahlung erhalten: Wenn während der bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue, weitere Erkrankung auftritt, die ebenfalls zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, ist der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dennoch auf sechs Wochen beschränkt.
Bekannt sollte sein, dass es sich bei von Arbeitnehmern betrieblich erforderlichen Umkleidezeiten zum An- und Ablegen der Dienstkleidung um vergütungspflichtige Arbeitszeit handelt. Nach Auffassung des LAG Hessen (10 Sa 787/19) können Arbeitnehmer sogar verlangen, dass die Umkleidezeiten auch im Falle des Urlaubs zu vergüten sind.
Da Arbeitszeugnisse regelmäßig fehlerbehaftet sind, hatte das LAG Köln (7 Ta 200/19) zu entscheiden, dass das Zeugnisdatum, mit dem ein Zeugnis versehen wird, immer den Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bezeichnen hat, nicht dagegen den Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich ausgestellt worden ist.
Denken Sie daran, dass der gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2021 sukzessive weiter angehoben wird und ab 01.01.2021 zunächst 9,50 € brutto je Zeitstunde betragen wird.
Veranstaltungstipp
Damit Sie alle wissenswerten arbeitsrechtlichen Neuigkeiten vom Abschluss des Arbeitsvertrages bis hin zur Kündigung erfahren, laden wir Sie zu der kostenfreien Veranstaltung „Das Neueste im Arbeitsrecht 2020“ von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Rothfuß am Donnerstag, 03.12.2020, 18:00 Uhr in die Kanzlei BSKP Dresden herzlich ein und erläutern Ihnen praxisnah die aktuelle Rechtsprechung und die aktuellen Gesetzesänderungen. Um vorherige Anmeldung per Telefon unter 0351/318900 oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.
Die Verhaltensregeln zum Schutz vor dem Corona-Virus werden streng eingehalten.
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