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RAT VOM FACH­AN­WALT: AKTU­EL­LES ARBEITS­RECHT 2020

Arbeitsrecht Ratgeber Recht

Das sehr tur­bu­len­te Jahr 2020 brach­te im Arbeits­recht vie­le Ände­run­gen und neue Ent­wick­lun­gen für Arbeit­ge­ber und Arbeitnehmer.

Zu Beginn des Jah­res ver­öf­fent­lich­te das BAG ein wis­sens­wer­tes Urteil (5 AZR 505/18) zur sog. „Ein­heit des Ver­hin­de­rungs­falls“ und ent­schied, dass Arbeit­neh­mer, die direkt nach dem Ende einer Krank­schrei­bung wegen einer wei­te­ren Krank­heit aus­fal­len, nicht auto­ma­tisch eine neue Ent­gelt­fort­zah­lung erhal­ten: Wenn wäh­rend der bereits bestehen­den Arbeits­un­fä­hig­keit eine neue, wei­te­re Erkran­kung auf­tritt, die eben­falls zu einer Arbeits­un­fä­hig­keit führt, ist der gesetz­li­che Anspruch auf Ent­gelt­fort­zah­lung im Krank­heits­fall den­noch auf sechs Wochen beschränkt.

Bekannt soll­te sein, dass es sich bei von Arbeit­neh­mern betrieb­lich erfor­der­li­chen Umklei­de­zei­ten zum An- und Able­gen der Dienst­klei­dung um ver­gü­tungs­pflich­ti­ge Arbeits­zeit han­delt. Nach Auf­fas­sung des LAG Hes­sen (10 Sa 787/19) kön­nen Arbeit­neh­mer sogar ver­lan­gen, dass die Umklei­de­zei­ten auch im Fal­le des Urlaubs zu ver­gü­ten sind.

Da Arbeits­zeug­nis­se regel­mä­ßig feh­ler­be­haf­tet sind, hat­te das LAG Köln (7 Ta 200/19) zu ent­schei­den, dass das Zeug­nis­da­tum, mit dem ein Zeug­nis ver­se­hen wird, immer den Tag der recht­li­chen Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses zu bezeich­nen hat, nicht dage­gen den Tag, an dem das Zeug­nis tat­säch­lich aus­ge­stellt wor­den ist.

Den­ken Sie dar­an, dass der gesetz­li­che Min­dest­lohn im Jahr 2021 suk­zes­si­ve wei­ter ange­ho­ben wird und ab 01.01.2021 zunächst 9,50 € brut­to je Zeit­stun­de betra­gen wird.


Ver­an­stal­tungs­tipp

Damit Sie alle wis­sens­wer­ten arbeits­recht­li­chen Neu­ig­kei­ten vom Abschluss des Arbeits­ver­tra­ges bis hin zur Kün­di­gung erfah­ren, laden wir Sie zu der kos­ten­frei­en Ver­an­stal­tung „Das Neu­es­te im Arbeits­recht 2020“ von Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Arbeits­recht Chris­ti­an Roth­fuß am Don­ners­tag, 03.12.2020, 18:00 Uhr in die Kanz­lei BSKP Dres­den herz­lich ein und erläu­tern Ihnen pra­xis­nah die aktu­el­le Recht­spre­chung und die aktu­el­len Geset­zes­än­de­run­gen. Um vor­he­ri­ge Anmel­dung per Tele­fon unter 0351/318900 oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.

Die Ver­hal­tens­re­geln zum Schutz vor dem Coro­na-Virus wer­den streng eingehalten.


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