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RAT VOM FACH­AN­WALT: D&O‑VERSICHERUNG AUF DEM PRÜF­STAND: OLG FRANK­FURT STELLT SCHUTZ BEI INSOL­VENZ­VER­STÖ­SSEN INFRAGE

Handels- und Gesellschaftsrecht Ratgeber Recht

Ein aktu­el­les Urteil sorgt für erheb­li­che Unru­he bei Geschäfts­lei­tern: Das Gericht stellt in einem Grund­satz­ur­teil die Deckungs­pflicht von D&O‑Versicherungen bei Ver­stö­ßen gegen das insol­venz­recht­li­che Zah­lungs­ver­bot (§ 15b InsO) infra­ge. Im Kern geht es um Zah­lun­gen, die nach Ein­tritt der soge­nann­ten Insol­venz­rei­fe (Zah­lungs­un­fä­hig­keit oder Über­schul­dung) vor­ge­nom­men wurden.

Bis­her galt: Die D&O‑Versicherung schützt auch bei sol­chen Pflicht­ver­let­zun­gen – es sei denn, der Geschäfts­füh­rer han­del­te wis­sent­lich rechts­wid­rig. Genau hier setzt das OLG Frank­furt an und wählt eine neue Rich­tung: Jede Zah­lung nach Insol­venz­rei­fe soll auto­ma­tisch als wis­sent­li­cher Ver­stoß gel­ten. Die Fol­ge: Der Ver­si­che­rungs­schutz ent­fällt – ohne dass der Ver­si­che­rer kon­kret bele­gen muss, dass der Geschäfts­füh­rer von der Insol­venz wusste.

Für Geschäfts­füh­rer bedeu­tet das ein erheb­li­ches Haf­tungs­ri­si­ko. In der Pra­xis sind vie­le D&O‑Verträge gera­de auch für Kri­sen­zei­ten abge­schlos­sen wor­den – etwa um per­sön­li­che Haf­tung bei dro­hen­der Insol­venz abzu­fe­dern. Wird der Ver­si­che­rungs­schutz nun durch eine blo­ße Beweis­ver­mu­tung aus­ge­he­belt, droht im Ernst­fall der voll­stän­di­ge Ver­lust des Schut­zes – und damit eine exis­ten­zi­el­le per­sön­li­che Haftung.

Die Ent­schei­dung ist hef­tig umstrit­ten. Juris­ten und Prak­ti­ker kri­ti­sie­ren, dass das Gericht pau­schal Wis­sen über die Insol­venz­rei­fe unter­stellt – ohne Rück­sicht auf tat­säch­li­che Infor­ma­ti­ons­la­ge oder inter­ne Abläu­fe. Zudem wider­spricht der Ansatz dem bis­he­ri­gen Ver­ständ­nis der Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, die auch insol­venz­be­zo­ge­ne Pflicht­ver­let­zun­gen abdecken.

Immer­hin: Gegen das Urteil ist Revi­si­on beim Bun­des­ge­richts­hof ein­ge­legt. Bis zur Klä­rung gilt für Geschäfts­füh­rer: Vor­sicht und Doku­men­ta­ti­on sind ent­schei­dend. Wer recht­zei­tig die wirt­schaft­li­che Lage ana­ly­siert, Zah­lun­gen gut begrün­det und recht­lich beglei­ten lässt, stärkt sei­ne Posi­ti­on – und sichert im Zwei­fel auch den Ver­si­che­rungs­schutz ab.

Quel­le: OLG Frank­furt, Urteil vom 05.03.2025, Az. 7 U 134/23

 


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