02.07.2020
Die Bundesregierung hat umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020. Der Bundestag und der Bundesrat haben dem Gesetz am 29.06.2020 zugestimmt, am 30.06.2020 erfolgte die Verkündung im Bundesgesetzblatt, sodass die Steuersatzsenkung zum 01.07.2020 in Kraft treten konnte.
Die Umsatzsteuer wird vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gesenkt. Der Regelsteuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Nach drei Entwürfen hat das Bundesfinanzministerium am 30.06.2020 nun auch das finale BMF-Schreiben zur befristeten Steuersatzsenkung veröffentlicht.
In unserer Mandanten-Information finden Sie die wesentlichen und praxisrelevanten Informationen zur Steuersatzsenkung.
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19.06.2020
Zwischenzeitlich liegt der Entwurf eines BMF-Schreibens mit Stand 11.06.2020 vor, der sich in Abstimmung mit den Landesfinanzbehörden befindet. Darin wurden die Regelungen aus dem BMF-Schreiben anlässlich der Steuersatzerhöhung in 2007 übernommen.
Mit Stand des BMF-Schreibens haben wir unsere Mandanten-Information aktualisiert und um FAQ ergänzt.
Die aktualisierte Mandanten-Information behandelt nicht alle Probleme und Branchen zur Senkung der Umsatzsteuersätze gleichermaßen und ausschöpfend. Vieles bleibt nach wie vor unklar. Wenn das BMF-Schreiben in seiner finalen Fassung vorliegt, werden wir Sie umgehend informieren und unsere Handlungsempfehlungen aktualisieren.
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