Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht und sind 2020 vom Stern und Capital zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland ausgezeichnet worden) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
Muss man beim Wechselmodell noch Kindesunterhalt zahlen?
Die Betreuung der Kinder zu gleichen Anteilen hat nicht zwingend zur Folge, dass kein Kindesunterhalt mehr gezahlt werden muss. Gerade bei unterschiedlich hohen Einkommen kann es zu einer Ausgleichszahlung zugunsten des geringer verdienenden Elternteils kommen. In diesen Fällen hat der geringer verdienende Elternteil häufig auch noch einen Anspruch auf Ehegatten- oder Betreuungsunterhalt.
Ich will meiner Ehefrau zur Abgeltung aller Unterhaltsansprüche einen Einmalbetrag zahlen, geht dies?
Bei jedem Streit über nachehelichen Unterhalt sollte über eine Kapitalabfindung nachgedacht werden. Damit könnten die unterhaltsrechtlichen Beziehungen endgültig bereinigt werden. Der Verpflichtete braucht in Zukunft keine Rechenschaft mehr über sein Einkommen abzulegen. Der Berechtigte ist hingegen vor einem Vermögensverfall des Unterhaltszahlers und späteren Einkommensmanipulationen geschützt.
Wie wird die Höhe der Abfindung ermittelt?
Zunächst muss die voraussichtliche Höhe und Dauer der Unterhaltszahlung ermittelt werden. Dies geschieht regelmäßig durch den Fachanwalt für Familienrecht. Bei der Ermittlung muss auch berücksichtigt werden, dass der Unterhaltsanspruch durch eine Wiederheirat des Berechtigten oder bei gefestigter neuer Lebensbeziehung der Unterhalt reduziert bzw. wegfallen kann und die Möglichkeit eines vorzeitigen Todes oder künftige, zusätzliche Unterhaltsbelastungen sollten bei der Ermittlung der Abfindungshöhe Berücksichtigung finden.
Veranstaltungstipp
Wie ist der Umgang zu regeln? Was ist bei der Vermögensauseinandersetzung zu beachten? Wie berechnet sich der Unterhalt? Diese und weitere Fragen zum Thema „Trennung und Scheidung” werden an dem Themenabend am 13.04.2021, 18:00 Uhr beantwortet. Da keine Präsenzveranstaltung stattfinden kann, wird die Veranstaltung als Webinar stattfinden. Um Anmeldung unter 0351 31890–0 oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.
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