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TREN­NUNG IM EIN­VER­NEH­MEN: WAS IST BEI UMGANG, EHE­GAT­TEN- UND KIN­DES­UN­TER­HALT ZU BEACHTEN?

Familien- und Erbrecht Ratgeber Recht

Die Fach­an­wäl­te und Media­to­ren Kers­tin Rhi­now-Simon und Frank Simon (laut Focus gehö­ren sie seit 2015 zu Deutsch­lands Top-Anwäl­ten im Erb‑, Fami­li­en- und Sozi­al­recht und sind 2020 vom Stern und Capi­tal zu den bes­ten Anwalts­kanz­lei­en in Deutsch­land aus­ge­zeich­net wor­den) geben prak­ti­sche Tipps und Empfehlungen.

 

Muss man beim Wech­sel­mo­dell noch Kin­des­un­ter­halt zahlen?
Die Betreu­ung der Kin­der zu glei­chen Antei­len hat nicht zwin­gend zur Fol­ge, dass kein Kin­des­un­ter­halt mehr gezahlt wer­den muss. Gera­de bei unter­schied­lich hohen Ein­kom­men kann es zu einer Aus­gleichs­zah­lung zuguns­ten des gerin­ger ver­die­nen­den Eltern­teils kom­men. In die­sen Fäl­len hat der gerin­ger ver­die­nen­de Eltern­teil häu­fig auch noch einen Anspruch auf Ehe­gat­ten- oder Betreuungsunterhalt.

 

Ich will mei­ner Ehe­frau zur Abgel­tung aller Unter­halts­an­sprü­che einen Ein­mal­be­trag zah­len, geht dies?
Bei jedem Streit über nach­ehe­li­chen Unter­halt soll­te über eine Kapi­tal­ab­fin­dung nach­ge­dacht wer­den. Damit könn­ten die unter­halts­recht­li­chen Bezie­hun­gen end­gül­tig berei­nigt wer­den. Der Ver­pflich­te­te braucht in Zukunft kei­ne Rechen­schaft mehr über sein Ein­kom­men abzu­le­gen. Der Berech­tig­te ist hin­ge­gen vor einem Ver­mö­gens­ver­fall des Unter­halts­zah­lers und spä­te­ren Ein­kom­mens­ma­ni­pu­la­tio­nen geschützt.

 

Wie wird die Höhe der Abfin­dung ermittelt?
Zunächst muss die vor­aus­sicht­li­che Höhe und Dau­er der Unter­halts­zah­lung ermit­telt wer­den. Dies geschieht regel­mä­ßig durch den Fach­an­walt für Fami­li­en­recht. Bei der Ermitt­lung muss auch berück­sich­tigt wer­den, dass der Unter­halts­an­spruch durch eine Wie­der­hei­rat des Berech­tig­ten oder bei gefes­tig­ter neu­er Lebens­be­zie­hung der Unter­halt redu­ziert bzw. weg­fal­len kann und die Mög­lich­keit eines vor­zei­ti­gen Todes oder künf­ti­ge, zusätz­li­che Unter­halts­be­las­tun­gen soll­ten bei der Ermitt­lung der Abfin­dungs­hö­he Berück­sich­ti­gung finden.


Ver­an­stal­tungs­tipp

Wie ist der Umgang zu regeln? Was ist bei der Ver­mö­gens­aus­ein­an­der­set­zung zu beach­ten? Wie berech­net sich der Unter­halt? Die­se und wei­te­re Fra­gen zum The­ma „Tren­nung und Schei­dung” wer­den an dem The­men­abend am 13.04.2021, 18:00 Uhr beant­wor­tet. Da kei­ne Prä­senz­ver­an­stal­tung statt­fin­den kann, wird die Ver­an­stal­tung als Web­i­nar statt­fin­den. Um Anmel­dung unter 0351 31890–0 oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.


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