mit Rechtsanwalt Bernd Morgenroth, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei BSKP Dresden.
Die Abnahme ist der Dreh- und Angelpunkt des Baugeschehens. Häufig werden im Zusammenhang mit und vor der Abnahme Fehler der am Bau Beteiligten gemacht. Mit der Abnahme wird das Bauobjekt oder auch eine Teilleistung an den Auftraggeber bzw. Bauherrn übergeben. Damit werden viele wichtige Wirkungen ausgelöst.
So wird die Vergütung der Leistung fällig, die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt, die Gefahr der zufälligen Verschlechterung geht auf den Auftraggeber/Bauherren über. Über Mängel, die der Auftraggeber bei der Abnahme kennt, aber nicht vorbehält, verliert er die Mängelansprüche, die Beweislast für den Nachweis bestimmter Mängel geht an den Auftraggeber über, sofern er bei der Abnahme keinen Vorbehalt erklärt usw. Aber auch weitere, häufig unbekannte Themen im Zusammenhang mit der Gewährleistung können im Rahmen der Abnahme geregelt werden, so zum Beispiel die Vereinbarung einer längeren Gewährleistungsfrist für Mängel, sofern nicht bereits schon im Bauvertrag geregelt. Seit der Baurechtsreform von 2018 gibt es zudem einige Neuerungen für teilabnahmefähige Leistungen. Ein häufiges Thema ist auch die Abnahme von Bauträgermaßnahmen beim Verkauf an Wohnungseigentümer sowie die Rechte des einzelnen Erwerbers wie auch der Miteigentümergemeinschaft.
Diese und andere Themen rund um Abnahme und Gewährleistung werden im Rahmen eines Workshops von Rechtsanwalt Bernd Morgenroth, Fachanwalt für Bau und Architektenrecht, in den Räumlichkeiten von BSKP anschaulich und mit vielen Praxishinweisen behandelt. Der Vortrag richtet sich an alle am Bau Beteiligten, vor allem aber an Bauunternehmen, Handwerksunternehmen, Bauträger, Architekten/Ingenieure, Investoren wie auch private Bauherren.
Der Vortrag kann abhängig von der aktuellen Allgemeinverfügung als Webinar gehalten oder verschoben werden.
- Ort: BSKP Dresden, Fetscherstr. 29, 01307 Dresden
- Beginn: 13.07.2022 18.00
- Ende: 13.07.2022 20.00