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Jah­res- und Konzernabschlussprüfungen

Ab einer im Han­dels­ge­setz­buch gere­gel­ten Grö­ße ihres Unter­neh­mens ver­pflich­tet der Gesetz­ge­ber Unter­neh­mer dazu, ihren Jah­res­ab­schluss oder Kon­zern­ab­schluss prü­fen zu las­sen. Wir geben Ihnen im Rah­men unse­rer Prü­fungs­leis­tun­gen ein kom­pe­ten­tes Urteil über die Ord­nungs­mä­ßig­keit von Buch­füh­rung und erstell­tem Jah­res­ab­schluss für Ihr Unter­neh­men. Da die­ses Prü­fungs­ur­teil häu­fig als Grund­la­ge für die Beur­tei­lung von Unter­neh­men durch Kre­dit­in­sti­tu­te und den Gesell­schaf­ter­kreis dient, ist eine pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung umso sinnvoller.

Im Rah­men unse­rer Prü­fungs­tä­tig­keit iden­ti­fi­zie­ren wir auch Risi­ken im Unter­neh­men und geben Hin­wei­se zur Ver­bes­se­rung von betrieb­li­chen Abläu­fen im Rech­nungs­we­sen und Risi­ko­ma­nage­ment. Außer­dem wei­sen wir Sie auf gesell­schafts- und steu­er­recht­li­che Mög­lich­kei­ten der Umge­stal­tung hin.

Durch unse­re erfah­re­nen Prü­fungs­teams und die lang­jäh­ri­ge, kon­struk­ti­ve Zusam­men­ar­beit mit mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men bie­ten wir Ihnen eine effi­zi­en­te Prü­fungs­durch­füh­rung und eine dar­über hin­aus­ge­hen­de Unter­stüt­zung Ihres Unter­neh­mens an. Die Prü­fungs­qua­li­tät wird durch ein bewähr­tes inter­nes Qua­li­täts­si­che­rungs­sys­tem gewähr­leis­tet. Dies gilt nicht nur für gesetz­li­che Prü­fun­gen von Abschlüs­sen, son­dern auch für frei­wil­li­ge Prü­fun­gen von Jah­res- und Kon­zern­ab­schlüs­sen bei Unter­neh­men, die den Nut­zen einer Prü­fung zu schät­zen wissen.

 

Unsere Leistungen im Überblick:

  • gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • gesetzliche und freiwillige Konzernabschlussprüfungen

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