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Steu­er­li­che Interessenvertretung

Das kom­pli­zier­te Steu­er­recht ist anfäl­lig für Feh­ler, sodass Sie sich leicht in der Situa­ti­on wie­der­fin­den kön­nen, gegen For­de­run­gen des Finanz­am­tes vor­ge­hen zu müs­sen. Wir unter­stüt­zen Sie bei der Wah­rung ihrer Rech­te und Durch­set­zung ihrer Ansprü­che gegen­über der Finanz­ver­wal­tung. Das geschieht nicht nur im Rah­men der Ver­an­la­gung und Prü­fung, son­dern auch im Fal­le von Ein­spruchs- oder finanz­ge­richt­li­chen sowie Steu­er­straf­ver­fah­ren. Hier­bei ist durch die enge Zusam­men­ar­beit unse­rer Wirt­schafts­prü­fungs- und der Steu­er­be­ra­tungs­ab­tei­lung mit den im Steu­er­recht ver­sier­ten Rechts­an­wäl­ten eine opti­ma­le steu­er­li­che Inter­es­sen­ver­tre­tung gewährleistet.

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