Ein Kaufmann ist in den Augen des Gesetzes nicht schutzbedürftig. Umso wichtiger ist es, einen verlässlichen Berater an seiner Seite zu haben, der die Besonderheiten des Sonderprivatrechts der Kaufleute kennt und Ihnen mit Erfahrung und Geschick hilft, rechtliche Klippen zu umschiffen.
Formlos wirksame Bürgschaften und Schuldanerkenntnisse, Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten sowie die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens stellen rechtliche Risiken, aber auch Chancen dar, welche man im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit beachten sollte.
Die besonderen Regelungen des Handelsrechts gelten für alle Kaufleute, also insbesondere die Handelsgesellschaften und die inländischen Kapitalgesellschaften. Auch ohne Eintragung im Handelsregister sind nahezu alle Unternehmen den Regelungen des HGB unterworfen, wenn sie einen Gewerbebetrieb unterhalten.
Bei uns finden Sie Antworten auf alle handelsrechtlichen Fragen und Probleme. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht beraten Sie individuell, umfassend und kompetent.
Handelsgeschäfte
Im Geschäftsverkehr unter Kaufleuten gelten eigene Regeln. Ein Kaufmann ist geschäftserfahren, weshalb das Handelsrecht eine Vielzahl allgemeiner zivilrechtlicher Regeln überlagert und verdrängt. Im Interesse einer Erleichterung des Handelsverkehrs verschieben sich die gesetzlichen Leitlinien von solchen des Individualschutzes hin zu solchen des allgemeinen Verkehrsschutzes. Hinzu kommen gewohnheitsrechtliche Handelsbräuche, welche branchenabhängig zu beachten sind.
In wirtschaftsrechtlichen Mandaten haben unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Fachanwälte diese handelsrechtlichen Sonderregelungen stets im Blick und begleiten Sie bei allen Angelegenheiten.
Handelsvertreterrecht
Die Einschaltung von Handelsvertretern gehört zu den klassischen Vertriebswegen des kaufmännischen Geschäftsverkehrs. Der Handelsvertreter wird nach dem gesetzlichen Leitbild als selbstständiger Gewerbetreibender für einen Unternehmer tätig, von dem er ständig mit der Vermittlung von Geschäften betraut ist. Regelmäßig befindet sich der Handelsvertreter in einer wirtschaftlich schwächeren Position, was durch gesetzliche Regelungen zu seinem Schutz kompensiert werden soll. Aus diesem Spannungsverhältnis entstehen klassische Problemlagen, mit denen sich unser Team Handels- und Gesellschaftsrecht ständig befasst. Dies beginnt bereits bei der Vertragsgestaltung, setzt sich bei der Auseinandersetzung um Provisionsansprüche im laufenden Vertragsverhältnis fort und endet häufig bei der Beendigung des Handelsvertretervertrages, wenn Ausgleichsansprüche oder Wettbewerbsverbote streitig werden.
Ob Unternehmer oder Handelsvertreter, wir beraten und unterstützen Sie bei allen gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Handelsvertreterverträgen. Mit unseren spezialisierten Rechtsanwälten und Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht stehen Ihnen Berater mit umfangreicher Erfahrung in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung solcher Rechtspositionen zur Seite.
Vertriebsrecht
Jedes Unternehmen kann nur erfolgreich sein, wenn es gelingt, die eigenen Waren und Dienstleistungen am Markt abzusetzen. In einer arbeitsteiligen Wirtschaftswelt überlassen Unternehmen den Vertrieb häufig Dritten, um sich voll und ganz auf ihr Produkt konzentrieren zu können. Die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen diesen Absatzmittlern und dem jeweiligen Unternehmen ist Gegenstand des Vertriebsrechts.
Auch für Sie ist es wichtig, die gesetzlichen Voraussetzungen zu kennen, gerade wenn sie nicht einheitlich sind. Das Handelsrecht enthält keine umfassende und zusammenhängende Regelung, sondern normiert die klassischen Vertriebsverhältnisse der Handelsvertreter, -makler und -reisenden sowie das Kommissionsgeschäft. Keiner einheitlichen gesetzlichen Regelung unterliegen dagegen die heute üblichen Vertriebsformen des Franchising und der Vertragshändlerverhältnisse.
Auf welche Weise Sie Ihren Vertrieb organisieren, ist natürlich in erster Linie eine unternehmerische Entscheidung. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht stehen Ihnen dabei mit kompetentem rechtlichem Rat und wirtschaftlichem Augenmaß zur Seite. Selbstverständlich beraten wir Sie auch im Hinblick auf die Durchsetzung von Ansprüchen aus Vertriebsverträgen aller Art und nehmen Ihre diesbezüglichen Interessen gerichtlich und außergerichtlich wahr.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr spielen Allgemeine Geschäftsbedingungen eine überragende Rolle, weil diese sich ständig wiederholende Rechtsgeschäfte zu eigenen Gunsten vereinheitlichen. Im Grundsatz soll die eigene Rechtsposition des Verwenders möglichst günstig gestaltet werden. Eine zu weit gehende Regelung gegenüber schwächeren Marktteilnehmern, insbesondere gegenüber Verbrauchern, führt jedoch nicht selten zur Unwirksamkeit von AGB-Klauseln. Wenn Sie solche schwerwiegenden Folgen vermeiden wollen, ist es ratsam, die rechtssichere Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einem spezialisierten Rechtsanwalt zu überlassen.
AGB liegen aber nicht erst bei der Verwendung von Klauselwerken vor, sondern bereits dann, wenn ein vorgefertigter Vertragstext für eine Vielzahl von Vertragsabschlüssen verwendet werden soll.
Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht beraten Sie in dieser Hinsicht gern. Unter Beachtung der sich stetig weiterentwickelnden höchstrichterlichen Rechtsprechung werden wir eine für Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Lösung finden. Durch Einbeziehung unserer auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes spezialisierten Kollegen werden wettbewerbsrechtliche Probleme bei der AGB-Gestaltung frühzeitig erkannt und von vornherein vermieden.
Beratung und Vertretung von Prokuristen
Vorsorge kommt vor Sorge. Kein Kaufmann sollte ein Unternehmen langfristig allein führen. Er benötigt vertrauenswürdige Vertreter, die ihn unterstützen und entlasten sowie im Falle seiner Verhinderung die Handlungsfähigkeit des Unternehmens absichern. Das Handelsrecht ermöglicht zu diesem Zweck die Erteilung von Prokura und Handlungsvollmachten. Während die Prokura in ihrem Umfang gesetzlich eindeutig umrissen und gegenüber Dritten unbeschränkt ist, kann die Handlungsvollmacht nach Art und Umfang eingeschränkt oder nur für einzelne Geschäfte erteilt werden.
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht beraten Sie gern hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir begleiten Sie vom gegebenenfalls nötigen Gesellschafterbeschluss bis hin zur Eintragung in das Handelsregister.