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Son­der­prü­fun­gen und Bescheinigungen

Neben der gesetz­li­chen Jah­res­ab­schluss­prü­fung wer­den Unter­neh­men in vie­len wei­te­ren Berei­chen zu Son­der­prü­fun­gen und Beschei­ni­gun­gen durch den Wirt­schafts­prü­fer ver­pflich­tet, um ins­be­son­de­re das Schutz­in­ter­es­se der Öffent­lich­keit und von Kre­dit­ge­bern oder Gesell­schaf­tern zu wah­ren. Auch bran­chen­spe­zi­fi­sche Gege­ben­hei­ten erfor­dern häu­fig das unab­hän­gi­ge Prü­fungs­ur­teil des Wirtschaftsprüfers.

Nicht nur in die­sen Fäl­len, son­dern auch bei gesell­schafts­recht­li­chen Umstruk­tu­rie­run­gen wie z. B. Umwand­lun­gen, wofür häu­fig eine Bestä­ti­gung durch den Wirt­schafts­prü­fer erfor­der­lich ist, unter­stüt­zen Sie unse­re erfah­re­nen Prü­fungs­teams kompetent.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnung
  • Sonderprüfungen nach Umwandlungsgesetz oder Aktiengesetz, insbesondere bei Rechtsformwechsel, Gründung oder Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen usw.
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
  • Mittelverwendungsprüfungen
  • Prüfung nach den Verpackungsverordnungen (DSD, Interseroh usw.)
  • Prüfung von Finanzanlagenvermittlern nach § 24 FinVermV

Wir beraten Sie persönlich.

Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Rufen Sie uns dazu an oder senden Sie uns eine Terminanfrage über das Kontaktformular.