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IT-Recht

Das Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie­recht, kurz IT-Recht, ist bedingt durch die schnel­le und ste­ti­ge tech­ni­sche Wei­ter­ent­wick­lung ein mitt­ler­wei­le hoch­kom­ple­xes und umfas­sen­des Rechts­ge­biet, für des­sen Beur­tei­lung auch aus rechts­an­walt­li­cher Sicht ein hoher Grad an Spe­zia­li­sie­rung und eine stän­di­ge Wei­ter­bil­dung erfor­der­lich sind.

Die­se Vor­aus­set­zun­gen sowie unse­re lang­jäh­ri­gen prak­ti­schen Erfah­run­gen stel­len das soli­de Fun­da­ment für den siche­ren Umgang sowie eine umfas­sen­de Bera­tung in allen Berei­chen des IT-Rechts dar. Das gilt ins­be­son­de­re, aber nicht aus­schließ­lich, für den E‑Commerce, bei der Gestal­tung und Betreu­ung von Soft- und Hard­ware­pro­jek­ten, beim Daten­schutz, beim Web­de­sign und dem Online­mar­ke­ting sowie bei Haf­tungs­fra­gen und dem Per­sön­lich­keits­schutz im Internet.

Einen Über­blick unse­rer Leis­tun­gen für Sie bzgl. der neu­en EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung haben wir Ihnen hier zusam­men­ge­stellt [PDF].

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 Carsten Rüger

Carsten Rüger

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht

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