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Auszeichnung von Focus Spezial 2024: TOP-Anwälte Frank Simon und Kerstin Rhinow-Simon
Auszeichnung von Focus Spezial 2024
9 Jahre in Folge erhalten die Rechtsanwälte Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon die Auszeichnung TOP-Anwälte. In 2 Fachbereichen hat…
Auszeichnung von Focus Spezial 2024
9 Jahre in Folge erhalten die Rechtsanwälte Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon die Auszeichnung TOP-Anwälte. In 2 Fachbereichen hat das Magazin FOCUS-SPEZIAL 4 Auszeichnungen an die BSKP-Experten verliehen: Rechtsanwältin Kerstin Rhinow-Simon bekam sie im Familienrecht und Sozialrecht und Rechtsanwalt Frank Simon im Familienrecht und Erbrecht.
Das frisch erschienene Magazin FOCUS-SPEZIAL “Das ist Ihr Recht 2024” erhalten Sie ab sofort im Handel.
Beratung von Fachexperten
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht Frank Simon und Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht Kerstin Rhinow-Simon beraten Sie nicht nur in Sachsen, sondern bundesweit.
Kontaktieren Sie uns gern telefonisch unter 0351 31890–0 oder per E‑Mail unter dresden@bskp.de.
Rat vom Fachanwalt für Erbrecht: Testament, Pflichtteil und Vorsorgevollmacht bei Patchwork-Familien
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb- und Familienrecht und sind seit 2020 vom…
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb- und Familienrecht und sind seit 2020 vom Stern und Capital zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland ausgezeichnet worden) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
Wir sind in 2. Ehe verheiratet. Jeder hat aus 1. Ehe Kinder. Ist ein Berliner Testament sinnvoll?
Bei einem Berliner Testament setzen sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und in der Regel die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben nach dem Tod des überlebenden Ehegatten ein. In Patchwork-Konstellationen funktioniert dies meist nicht so problemlos. Wenn der Ehemann beispielsweise 1 Kind und die Ehefrau 2 Kinder aus 1. Ehe hat, kann ein Berliner Testament dann problematisch sein, wenn alle 3 Kinder zu 1/3 als Schlusserben eingesetzt wurden. In diesem Fall kann das Kind des Ehemannes seinen Pflichtteil fordern und erhält nach seinem Tod die Hälfte des Nachlasses, also mehr als das 1/3 im Testament.
Wie können Pflichtteilsansprüche von ehelichen Kindern oder Kindern aus anderen Beziehungen reduziert werden?
Beispielsweise durch Vereinbarung einer Pflichtteilsklausel im Ehegattentestament oder der Anordnung eines angemessenen Geldvermächtnisses können die Abkömmlinge unter Umständen dazu bewegt werden, nicht ihren Pflichtteil nach dem Versterben des ersten Elternteils zu fordern. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Ehegatten vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zum Güterstand der Gütertrennung wechseln und den Zugewinnausgleich durchzuführen. Eine konkrete Prüfung durch den Fachanwalt für Erb- und Familienrecht ist zu empfehlen, da durch den Wechsel des Güterstandes sich auch die Höhe der Pflichtteilsquoten verändern.
Veranstaltungstipps
Was ist bei Patchwork-Familien zu regeln? Was ist bei Vorsorgevollmachten zu beachten? Wann fallen Steuern an? Diese und viele andere Fragen werden an dem Themenabend “Patchwork-Familie — Die häufigsten Fehler bei der Testamentsgestaltung” am 18.06.2024, 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP in Dresden, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden beantwortet. Um Anmeldung unter 0351/318900, per Online-Formular oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.
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“Beste Anwaltskanzlei für Privatmandanten 2024” — Auszeichnung von capital und stern für Familienrecht und Erbrecht
Bereits zum fünften Mal in Folge können sich die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der Kanzlei BSKP als eine von wenigen über die Auszeichnung “Beste Anwaltskanzlei für Pri…
Bereits zum fünften Mal in Folge können sich die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der Kanzlei BSKP als eine von wenigen über die Auszeichnung “Beste Anwaltskanzlei für Privatmandanten 2024″ in den Rechtsgebieten Familienrecht und Erbrecht freuen.
Das Marktforschungsinstitut Statista ermittelt die besten Anwältinnen, Anwälte und Kanzleien anhand von Recherchen und Feedback von Fachkolleg*innen. Insgesamt 3791 Teilnehmende haben 16.260 Empfehlungen gegeben. Im stern wurde BSKP für das Fachgebiet “Familienrecht überregional” als eine von 4 besten Kanzleien ausgezeichnet. Im Wirtschaftsmagazin Capital gehört BSKP zu einer von 11 besten Kanzleien im Gebiet “Erbrecht überregional”. Auf die Bestenliste haben es nur Kanzleien geschafft, die überdurchschnittlich oft empfohlen wurden.
Die frisch erschienenen Magazine stern und Capital erhalten Sie ab sofort im Handel.
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Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beraten Sie nicht nur in Sachsen, sondern bundesweit. Kontaktieren Sie uns gern unter info@bskp.de.
Rechtsanwalt Frank Simon im SZ-Interview: “Wie geht eine schnelle, faire Scheidung, Herr Anwalt?”
Am 08. März erschien ein Interview mit Rechtsanwalt Frank Simon in der Sächsischen Zeitung zum Thema Scheidung und den dazugehörigen Sorgen um Streit über Kinder, Unterhalt und …
Am 08. März erschien ein Interview mit Rechtsanwalt Frank Simon in der Sächsischen Zeitung zum Thema Scheidung und den dazugehörigen Sorgen um Streit über Kinder, Unterhalt und Ehevertrag. Fragen dazu beantwortete er und gab nützliche Tipps.
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Auszeichnung von Focus Spezial 2023: TOP-Anwälte Frank Simon und Kerstin Rhinow-Simon
Auszeichnung von Focus Spezial 2023
9 Jahre in Folge erhalten die Rechtsanwälte Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon die Auszeichnung TOP-Anwälte. In 2 Fachbereichen hat…
Auszeichnung von Focus Spezial 2023
9 Jahre in Folge erhalten die Rechtsanwälte Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon die Auszeichnung TOP-Anwälte. In 2 Fachbereichen hat das Magazin FOCUS-SPEZIAL 4 Auszeichnungen an die BSKP-Experten verliehen: Rechtsanwältin Kerstin Rhinow-Simon bekam sie im Familienrecht und Sozialrecht und Rechtsanwalt Frank Simon im Familienrecht und Erbrecht.
Das frisch erschienene Magazin FOCUS-SPEZIAL “Das ist Ihr Recht 2023” erhalten Sie ab sofort im Handel.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht Frank Simon und Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht Kerstin Rhinow-Simon beraten Sie nicht nur in Sachsen, sondern bundesweit.
Kontaktieren Sie uns gern telefonisch unter 0351 31890–0 oder per E‑Mail unter dresden@bskp.de.
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“Beste Anwaltskanzlei 2023” — Auszeichnung von capital und stern für Familienrecht und Erbrecht
Bereits zum vierten Mal in Folge können sich die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der Kanzlei BSKP als eine von wenigen über die Auszeichnung “Beste Anwaltskanzlei 2023″ in…
Bereits zum vierten Mal in Folge können sich die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der Kanzlei BSKP als eine von wenigen über die Auszeichnung “Beste Anwaltskanzlei 2023″ in den Rechtsgebieten Familienrecht und Erbrecht freuen.
Das Marktforschungsinstitut Statista ermittelt die besten Anwält*innen und Kanzleien anhand von Recherchen und Feedback von Fachkolleg*innen. Insgesamt 4010 Teilnehmer*innen haben 17 581 Empfehlungen gegeben. Im stern wurde BSKP für das Fachgebiet “Familienrecht überregional” als eine von 4 besten Kanzleien ausgezeichnet. Im Wirtschaftsmagazin Capital gehört BSKP zu einer von 10 besten Kanzleien im Gebiet “Erbrecht überregional”. Auf die Bestenliste haben es nur Kanzleien geschafft, die überdurchschnittlich oft empfohlen wurden.
Die frisch erschienenen Magazine stern und Capital erhalten Sie ab sofort im Handel.
Beratung von Fachexperten
Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beraten Sie nicht nur in Sachsen, sondern bundesweit. Kontaktieren Sie uns gern unter info@bskp.de.
Rat vom Fachanwalt: Pflichtteil und wie das Vermögen im Todesfall zwischen den Kindern gerecht verteilt werden kann
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht und seit 202…
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht und seit 2020 gehört die Kanzlei BSKP zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland in den Rechtsgebieten Erb- und Familienrecht laut Stern und Capital) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
Erben die Schwiegerkinder bei Tod der Schwiegereltern?
Zunächst einmal nicht. Bei Versterben der Eltern erben nach dem Gesetz nur der Ehepartner und/oder die Kinder bzw. Enkelkinder. Die Schwiegerkinder gehen zunächst leer aus.
Können die Schwiegerkinder aber von einer Immobilie profitieren, die seit Generationen in der Familie weitervererbt wurde?
Ja, wenn die eigenen Kinder versterben und das Schwiegerkind — möglicherweise auch neben den Enkelkindern — erbt. Problematisch ist dies insbesondere, wenn das Schwiegerkind später wieder heiratet oder aus einer neuen Beziehung weitere Kinder hervorgehen. In diesem Fall geht das ursprüngliche Familienvermögen möglicherweise ganz „verloren“. Dies kann durch eine testamentarische Regelung verhindert werden.
Wie kann das Vermögen zwischen den Kindern gerecht verteilt werden?
Die Aufteilung des Vermögens kann in einem Testament durch eine sog. „Teilungsanordnung“ oder durch Anordnung von Vermächtnissen verteilt werden. Häufig werden allerdings Ausgleichsansprüche der Kinder untereinander übersehen, was später, trotz einer eindeutigen testamentarischen Regelung zu Streit zwischen den Kindern führen kann. Dies kann durch ein „kluges“ Testament verhindert werden.
Veranstaltungstipp
Diese und weitere Fragen werden im Rahmen der Vortragsveranstaltung „Vermögen gerecht zwischen Kindern teilen, aber wie?“ am 16.05.2023, 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP mit begrenzter Teilnehmerzahl beantwortet. Um Anmeldung unter 0351 31890–0 oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.
1. Aktionstag SZ Lebensbegleiter am 13. Mai 2023
Beim 1. Aktionstag „SZ Lebensbegleiter“ dreht sich alles um ein schöneres Leben im Alter.
Neben Ausstellern, Dienstleistungen und Führungen wird es auch Fachvorträge …
Beim 1. Aktionstag „SZ Lebensbegleiter“ dreht sich alles um ein schöneres Leben im Alter.
Neben Ausstellern, Dienstleistungen und Führungen wird es auch Fachvorträge geben.
Am 13. Mai wird Rechtsanwalt Frank Simon von 13.30–14.30 einen Vortrag zum Thema Vorsorge und Testament halten.
Expertenrat beim MDR Sachsen — Das Sachsenradio: Aktuelle Änderungen im Betreuungsrecht
Seit dem 01.01.2023 gilt das neue Betreuungsrecht: Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts werden Missstände beseitigt und das gesamte Betreuungsrecht n…
Seit dem 01.01.2023 gilt das neue Betreuungsrecht: Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts werden Missstände beseitigt und das gesamte Betreuungsrecht neu geordnet.
Rechtsanwalt Frank Simon erläutert die Neuerungen und was sie für Betroffene und Angehörige bedeuten beim MDR Sachsen — Das Sachsenradio.
Familien- und Erbrecht
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Ratgeber
Telefonforum
Telefonforum der Sächsischen Zeitung zum Thema Kindesunterhalt
Am 19. Januar 2023 können die Leser*innen der Sächsischen Zeitung und Freien Presse von 14 bis 16 Uhr im Rahmen des Telefonforums Fragen zum Thema Kindesunterhalt stellen. Im…
Am 19. Januar 2023 können die Leser*innen der Sächsischen Zeitung und Freien Presse von 14 bis 16 Uhr im Rahmen des Telefonforums Fragen zum Thema Kindesunterhalt stellen. Im Fokus stehen die Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle wegen der Erhöhung des Kindergeldes.
Rechtsanwalt Frank Simon, mehrfach ausgezeichneter Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht, steht als Experte für die Fragen der Leser*innen zur Verfügung.
Das Telefonforum ist eine beliebte Möglichkeit für Abonnent*innen der SZ und Freien Presse, Fragen zu speziellen Themen stellen zu können.
Leserfragen können gern vorab per E‑Mail gestellt werden unter telefonforum@redaktion-nutzwerk.de.
Familien- und Erbrecht
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Ratgeber
Telefonforum
Telefonforum des MDR — Das Sachsenradio zum Thema Testament
Am 14. Februar 2023 können die Hörer*innen des MDR Sachsenradio im Rahmen des Telefonforums Fragen zum Thema Testament und Vorsorge stellen.
Rechtsanwalt Frank Simon, mehrfac…
Am 14. Februar 2023 können die Hörer*innen des MDR Sachsenradio im Rahmen des Telefonforums Fragen zum Thema Testament und Vorsorge stellen.
Rechtsanwalt Frank Simon, mehrfach ausgezeichneter Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht, stand als Experte für die Fragen der Hörer*innen zur Verfügung.
Das Telefonforum ist eine beliebte Möglichkeit für Hörer*innen des MDR — Das Sachsenradio, Fragen zu speziellen Themen stellen zu können.
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Auszeichnung von Focus Spezial 2022: TOP-Anwälte Frank Simon und Kerstin Rhinow-Simon
Auszeichnung von Focus Spezial 2022
8 Jahre in Folge erhalten die Rechtsanwälte Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon die Auszeichnung TOP-Anwälte. In 2 Fachbereichen hat…
Auszeichnung von Focus Spezial 2022
8 Jahre in Folge erhalten die Rechtsanwälte Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon die Auszeichnung TOP-Anwälte. In 2 Fachbereichen hat das Magazin FOCUS-SPEZIAL 4 Auszeichnungen an die BSKP-Experten verliehen: Rechtsanwältin Kerstin Rhinow-Simon bekam sie im Familienrecht und Sozialrecht und Rechtsanwalt Frank Simon im Familienrecht und Erbrecht.
Das frisch erschienene Magazin FOCUS-SPEZIAL “Das ist Ihr Recht 2022” erhalten Sie ab sofort im Handel.
Beratung von Fachexperten
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht Frank Simon und Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht Kerstin Rhinow-Simon beraten Sie nicht nur in Sachsen, sondern bundesweit.
Kontaktieren Sie uns gern telefonisch unter 0351 31890–0 oder per E‑Mail unter dresden@bskp.de.
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“Beste Anwaltskanzlei 2022” — Auszeichnung von capital und stern für Familienrecht und Erbrecht
Bereits zum dritten Mal in Folge können sich die Rechtsanwälte Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon als eine von wenigen Kanzleien über die Auszeichnung “Beste Anwaltskanzlei 2…
Bereits zum dritten Mal in Folge können sich die Rechtsanwälte Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon als eine von wenigen Kanzleien über die Auszeichnung “Beste Anwaltskanzlei 2022″ in den Rechtsgebieten Familienrecht und Erbrecht freuen.
Das Marktforschungsinstitut Statista ermittelt die besten Anwält*innen und Kanzleien anhand von Recherchen und Feedback von Fachkolleg*innen. Insgesamt 4506 Teilnehmer*innen haben 19 718 Empfehlungen gegeben. Im stern wurde BSKP für das Fachgebiet “Familienrecht überregional” als eine von 5 besten Kanzleien ausgezeichnet. Im Wirtschaftsmagazin Capital gehört BSKP zu einer von 9 besten Kanzleien im Gebiet “Erbrecht überregional”. Auf die Bestenliste haben es nur Kanzleien geschafft, die überdurchschnittlich oft empfohlen wurden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht Frank Simon und Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht Kerstin Rhinow-Simon beraten Sie nicht nur in Sachsen, sondern bundesweit.
Kontaktieren Sie uns gern telefonisch unter 0351 31890–0 oder per E‑Mail unter dresden@bskp.de.
Rat vom Fachanwalt: Trennung im Einvernehmen & neue Düsseldorfer Tabelle 2022
Neue Düsseldorfer Tabelle 2022 – 2023
Neu sind die an die Vierte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021 (BGBl. 2021 I 5066) angepassten Un…
Neue Düsseldorfer Tabelle 2022 – 2023
Neu sind die an die Vierte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021 (BGBl. 2021 I 5066) angepassten Unterhaltssätze, ebenso wie die nunmehr bundesweit einheitliche Berücksichtigung eines Erwerbstätigenbonus von 1/10. Auch die seit dem Beschluss des BGH vom September 2020 viel diskutierte Fortschreibung bei höheren Einkünften wurde in der 2022er Fassung berücksichtigt. Die Tabelle sieht ab kommendem Jahr 15 statt bisher 10 Einkommensgruppen vor.
Monatlicher Mindest-Kinderunterhalt
Altersgruppe 0–5 Jahre
2021: 393 €
2022: 396 €
2023: 404 €
Altersgruppe 6–11 Jahre
2021: 451 €
2022: 455 €
2023: 464 €
Altersgruppe 11–17 Jahre
2021: 528 €
2022: 533 €
2023: 543 €
bis 1.900 € Nettoeinkommen des*der Unterhaltspflichtigen
Telefonforum des MDR — Das Sachsenradio
Am 18. Januar 2022 konnten die Hörer*innen des MDR Sachsenradio ab 11 Uhr im Rahmen des Telefonforums Fragen zum Thema “Neue Unterhaltstabellen für Kinder und Ehegatten” stellen.
Rechtsanwalt Frank Simon, mehrfach ausgezeichneter Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht, stand als Experte für Fragen zur Düsseldorfer Tabelle zur Verfügung.
Das Interview zum Thema Kindesunterhalt können Sie im SZ-Artikel nachlesen:
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Telefonforum des MDR — Das Sachsenradio zum Thema “Neue Unterhaltstabellen für Kinder und Ehegatten”
Am 18. Januar 2022 können die Hörer*innen des MDR Sachsenradio ab 10 Uhr im Rahmen des Telefonforums Fragen zum Thema “Neue Unterhaltstabellen für Kinder und Ehegatten” stell…
Am 18. Januar 2022 können die Hörer*innen des MDR Sachsenradio ab 10 Uhr im Rahmen des Telefonforums Fragen zum Thema “Neue Unterhaltstabellen für Kinder und Ehegatten” stellen.
Rechtsanwalt Frank Simon, mehrfach ausgezeichneter Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht, steht als Experte für Fragen zur Düsseldorfer Tabelle, die ab 01.01.2022 gilt, zur Verfügung.
Das Telefonforum ist eine beliebte Möglichkeit für Hörer*innen des MDR — Das Sachsenradio, Fragen zu speziellen Themen stellen zu können.
SZ-Vorsorgeordner: Ordnung ist das halbe Leben
Unsere Empfehlung für alle, die eine Handreichung für die “formalen” Dinge im Leben brauchen ist der SZ-Vorsorgeordner, an dem unser Familien- und Erbrechtsteam um Rechtsanwal…
Unsere Empfehlung für alle, die eine Handreichung für die “formalen” Dinge im Leben brauchen ist der SZ-Vorsorgeordner, an dem unser Familien- und Erbrechtsteam um Rechtsanwalt Frank Simon mitgearbeitet hat. Er ist am 14.12.2020 erschienen und kann bei der DDV Mediengruppe erworben werden.
Rechtsanwalt Frank Simon erklärt in einem Interview mit der Sächsischen Zeitung, wie wichtig geordnete “Formalitäten”, insbesondere für Angehörige sind:
Rat vom Fachanwalt: Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht und seit 202…
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht und seit 2020 gehört die Kanzlei BSKP zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland in den Rechtsgebieten Erb- und Familienrecht laut Stern und Capital) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
Wir sind in 2. Ehe verheiratet. Jeder hat aus 1. Ehe Kinder. Ist ein Berliner Testament sinnvoll?
Bei einem Berliner Testament setzen sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und in der Regel die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben nach dem Tod des überlebenden Ehegatten ein. In Patchwork-Konstellationen funktioniert dies meist nicht so problemlos, weil es vom Zufall abhängig ist, welcher der Ehepartner zuerst verstirbt. Nur die leiblichen Kinder haben jedoch Erb- und Pflichtteilsrechte. Bei der Testamentsgestaltung muss daher unter Beachtung des individuellen Vermögens genau geprüft werden, was durch die Erblasser gewollt ist und wie dies erreicht werden kann.
Muss ich zu einem Notar, um ein wirksames Testament zu errichten?
Nein, da das handschriftliche Testament dem notariellen Testament gleichwertig ist. Sie können das Testament allein erstellen, sofern es insgesamt handschriftlich geschrieben und unterschrieben ist.
Muss ein handschriftliches Testament an einem bestimmten Ort aufbewahrt werden?
Nein. Die Verwahrung seines eigenhändigen Testaments ist dem Erblasser nicht vorgeschrieben. Er kann sein Testament an jedem beliebigen Ort aufbewahren. Allerdings sollte es gefunden werden. Insofern sollten die künftigen Erben über den Aufbewahrungsort informiert werden. Praktisch sinnvoll ist oft auch die Hinterlegung beim zuständigen Nachlassgericht.
Warum sollte ich eine Vorsorgevollmacht erteilen?
Die Vorsorgevollmacht dient der Absicherung, sofern man zu Lebzeiten selbst nicht mehr handeln kann. Durch die Vorsorgevollmacht kann bei Handlungsunfähigkeit die somit notwendige Bestellung eines gerichtlichen Betreuers vermieden werden. Sie selbst bestimmen also, welche Person Ihres Vertrauens als Ihr Vertreter handeln soll.
Veranstaltungstipp
Diese und weitere praktische Tipps werden im Rahmen der Vortragsveranstaltung „Richtig vorsorgen durch Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament“ am 12.10.2021, 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP mit begrenzter Teilnehmerzahl (3G-Regel) beantwortet. Um Anmeldung unter 0351 31890–0 oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.
Auszeichnung Recht
Familien- und Erbrecht
Kanzlei-News
Sozialrecht
Auszeichnung von Focus Spezial 2021: TOP-Anwälte Frank Simon und Kerstin Rhinow-Simon
Auszeichnung von Focus Spezial 2021
7 Jahre in Folge erhalten die Rechtsanwälte Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon die Auszeichnung TOP-Anwälte. In 2 Fachbereichen hat…
Auszeichnung von Focus Spezial 2021
7 Jahre in Folge erhalten die Rechtsanwälte Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon die Auszeichnung TOP-Anwälte. In 2 Fachbereichen hat das Magazin FOCUS-SPEZIAL 4 Auszeichnungen an die BSKP-Experten verliehen: Rechtsanwältin Kerstin Rhinow-Simon bekam sie im Familienrecht und Sozialrecht und Rechtsanwalt Frank Simon im Familienrecht und Erbrecht.
Das frisch erschienene Magazin FOCUS-SPEZIAL “Das ist Ihr Recht 2021” erhalten Sie ab sofort im Handel.
Beratung von Fachexperten
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht Frank Simon und Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht Kerstin Rhinow-Simon beraten Sie nicht nur in Sachsen, sondern bundesweit.
Kontaktieren Sie uns gern telefonisch unter 0351 31890–0 oder per E‑Mail unter dresden@bskp.de.
Auszeichnung Recht
Dresden
Familien- und Erbrecht
Kanzlei-News
TOP-Anwälte im Familienrecht und Erbrecht: erneute Auszeichnung für 2021
Zu unserer Freude werden unsere bereits mehrfach ausgezeichneten TOP-Anwälte für Familien‑, Erb- und Sozialrecht RA Frank Simon und RAin Kerstin Rhinow-Simon erneut ausgezeich…
Zu unserer Freude werden unsere bereits mehrfach ausgezeichneten TOP-Anwälte für Familien‑, Erb- und Sozialrecht RA Frank Simon und RAin Kerstin Rhinow-Simon erneut ausgezeichnet! Uns erreichte die frohe Botschaft, dass sie 2021 von FOCUS-SPEZIAL wieder als TOP-Anwälte gelistet werden.
Wir freuen uns über die erneute Bestätigung unserer qualitativ hochwertigen Leistungen und Services!
Im September erhalten wir die Urkunden und dann werden wir wieder mit Stolz das aktuelle Siegel 2021 tragen.
Rat vom Fachanwalt: Vorsicht beim Berliner Testament! — Wie Ehegatten richtig vorsorgen
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht und…
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht und sind 2021 vom Stern und Capital zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland ausgezeichnet worden) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
Besteht beim Berliner Testament ein Pflichtteilsrisiko?
Nachteil des Berliner Testamentes ist unter anderem die Belastung des überlebenden Ehegatten mit Pflichtteilsansprüchen. Besteht der Nachlass beispielsweise aus einer Immobilie, kann dies zu Liquiditätsproblemen führen mit der Folge, dass das Haus unter Umständen sogar verkauft werden muss. Durch das „richtige Testament“ ist häufig eine Lösung zu erreichen, ohne dass die Kinder auf ihren Pflichtteil verzichten müssen.
Werden Schenkungen unter Eheleuten beim Pflichtteil berücksichtigt?
Ja und zwar im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs. Alle Schenkungen an den anderen Ehegatten, (beispielsweise die Übertragung des Miteigentumsanteils, werden beim Pflichtteil mitberücksichtigt, auch wenn sie länger als 10 Jahre zurückliegen. Dies gilt übrigens auch, wenn eine Immobilie bei gleichzeitiger Einräumung eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts an Kinder übertragen werden.
Was passiert, wenn die Witwe/Witwer nach dem Tod des Ehegatten wieder heiratet?
Mit der Eheschließung ist der neue Ehepartner erb- und pflichtteilsberechtigt am Nachlass der wiederverheirateten Witwe/Witwers. Es besteht die Möglichkeit, dass hierdurch Vermögen — auch des vorverstorbenen Ehegatten — an den neuen Ehepartner abfließt und der Nachlass zu Lasten der gemeinsamen Kinder geschmälert wird. Aus diesem Grund ist eine testamentarische Regelung in Form einer Wiederverheiratungsklausel dringend zu empfehlen.
Veranstaltungstipp
Diese und viele andere Fragen werden an dem Themenabend “Wie erben Ehegleute richtig?” am 15.06.2021, 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP in Dresden unter Berücksichtigung der Allgemeinverfügung mit begrenzter Teilnehmerzahl beantwortet. Um Anmeldung unter 0351/318900, per Online-Formular oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.
Auszeichnung Recht
Familien- und Erbrecht
Kanzlei-News
“Beste Anwaltskanzlei 2021” — Auszeichnung von capital und stern für Familienrecht und Erbrecht
Bereits zum zweiten Mal in Folge können sich die Rechtsanwälte Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon als eine von wenigen Kanzleien über die Auszeichnung “Beste Anwaltskanzlei 2…
Bereits zum zweiten Mal in Folge können sich die Rechtsanwälte Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon als eine von wenigen Kanzleien über die Auszeichnung “Beste Anwaltskanzlei 2021″ in den Rechtsgebieten Familienrecht und Erbrecht freuen.
Das Marktforschungsinstitut Statista ermittelt die besten Anwält*innen und Kanzleien anhand von Recherchen und Feedback von Fachkolleg*innen. Insgesamt 3928 Teilnehmer*innen haben 17 958 Empfehlungen gegeben. Im stern wurde BSKP für das Fachgebiet “Familienrecht überregional” als eine von 5 besten Kanzleien ausgezeichnet. Im Wirtschaftsmagazin Capital gehört BSKP zu einer von 10 besten Kanzleien im Gebiet “Erbrecht überregional”. Auf die Bestenliste haben es nur Kanzleien geschafft, die überdurchschnittlich oft empfohlen wurden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht Frank Simon und Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht Kerstin Rhinow-Simon beraten Sie nicht nur in Sachsen, sondern bundesweit.
Kontaktieren Sie uns gern telefonisch unter 0351 31890–0 oder per E‑Mail unter dresden@bskp.de.
Rat vom Fachanwalt: Immobilien vererben oder zu Lebzeiten übertragen? Wie der Familienstreit vermieden werden kann
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht und…
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht und sind 2020 vom Stern und Capital zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland ausgezeichnet worden) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
Wie ist die Rechtslage, wenn mehrere Kinder in einem Testament als Schlusserben eingesetzt werden?
In diesem Fall entsteht eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass und somit auch die Immobilie gehört grundsätzlich allen gemeinsam. Die meisten Entscheidungen bezüglich Verwaltung und Veräußerung einer Immobilie müssen dann entweder mehrheitlich oder einstimmig getroffen werden. Dies ist in der Praxis sehr konfliktträchtig und sollte unbedingt vermieden werden. Streit entsteht häufig dann, wenn ein Kind ausgezahlt wird oder in die Immobilie einziehen möchte. Der Streit zwischen den Kindern ist dann in der Regel vorprogrammiert. Dies stellt auch eine Gefahr für den überlebenden Ehegatten dar.
Welche Erbschaftssteuer fällt für Immobilien an?
Immobilien unterliegen der Erbschaftssteuer. Dabei wird der tatsächliche Verkehrswert zugrunde gelegt. In Zeiten von steigenden Immobilienpreisen werden nicht selten die erbschaftssteuerlichen Freibeträge überschritten. Eine kluge Nachfolgeplanung und Testamentsgestaltung kann dies vermeiden. Selbst genutzte Immobilien sind allerdings privilegiert.
Wie kann man den Streit um die Immobilie vermeiden?
Immobilieneigentümer sind gut beraten, durch eine Regelung im Testament einen späteren Erbstreit zwischen Kindern und eventuell dem überlebenden Ehegatten zu vermeiden. Teilungsanordnung in Testamenten, Vermächtnisse, lebzeitige Übertragungen oder auch ein Familienpool können dazu beitragen, dass die Objekte nicht zerschlagen werden, sondern im Familienbesitz bleiben.
Veranstaltungstipp
Diese und weitere Fragen werden im Rahmen des Webinars „Immobilien richtig vererben“ am 18.05.2021, 18:00 Uhr beantwortet. Um Anmeldung unter 0351 31890–0, per Online-Formular oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.
Familien- und Erbrecht
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Ratgeber
Telefonforum
Telefonforum des MDR — Das Sachsenradio zum Thema Mediation
Am 27. April 2021 können die HörerInnen des MDR Sachsenradio ab 10 Uhr im Rahmen des Telefonforums Fragen zum Thema Mediation stellen.
Rechtsanwältin Kerstin Rhinow-Simon, m…
Am 27. April 2021 können die HörerInnen des MDR Sachsenradio ab 10 Uhr im Rahmen des Telefonforums Fragen zum Thema Mediation stellen.
Das Telefonforum ist eine beliebte Möglichkeit für HörerInnen des MDR — Das Sachsenradio, Fragen zu speziellen Themen stellen zu können.
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht und sind 202…
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht und sind 2020 vom Stern und Capital zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland ausgezeichnet worden) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
Was geschieht mit den Rentenansprüchen?
Bei der Scheidung findet ein sog. Versorgungsausgleich statt. Dabei werden alle Rentenansprüche, die die Ehepartner während der Ehe erworben haben, geteilt und jeweils zur Hälfte auf den anderen Ehepartner übertragen. Nur wenn die Ehe kürzer als drei Jahre war, findet ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehepartners statt.
Kann ich auf den Rentenausgleich verzichten?
Grundsätzlich ist dies möglich, insbesondere wenn der Kapitalwert der Rentenansprüche mit Unterhalts- und sonstigen Vermögensansprüchen verrechnet wird.
Wir haben eine Regelung zum Trennungsunterhalt getroffen. Gilt die auch nach der Scheidung?
Vorsicht, diese Vereinbarung endet mit der Rechtskraft der Scheidung. Bis zur gerichtlichen Klärung des nachehelichen Unterhalts kann eine zeitliche Lücke ohne Unterhaltszahlung entstehen. Der nacheheliche Unterhalt sollte spätestens mit der Scheidung geklärt werden.
Werden im Scheidungsverfahren automatisch Unterhalts‑, Vermögens- und Sorgerechtsfragen geklärt?
Nein, solange die Eheleute keine gerichtliche Klärung bei Gericht beantragt haben. Umso wichtiger ist es, Fragen des Unterhalts‑, des Vermögens‑, der Ehewohnung und der Haushaltsfragen und des Sorgerechts und Umgangs vor der Scheidung zu klären.
Veranstaltungstipp
Diese und weitere Fragen werden im Rahmen des Webinars „Trennung im Einvernehmen: Unterhalt, Sorgerecht, Renten- und Vermögensausgleich“ am Dienstag, dem 27.04.2021, 18:00 Uhr beantwortet. Um Anmeldung unter 0351 31890–0 oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.
Trennung im Einvernehmen: Was ist bei Umgang, Ehegatten- und Kindesunterhalt zu beachten?
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht und sind 202…
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht und sind 2020 vom Stern und Capital zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland ausgezeichnet worden) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
Muss man beim Wechselmodell noch Kindesunterhalt zahlen?
Die Betreuung der Kinder zu gleichen Anteilen hat nicht zwingend zur Folge, dass kein Kindesunterhalt mehr gezahlt werden muss. Gerade bei unterschiedlich hohen Einkommen kann es zu einer Ausgleichszahlung zugunsten des geringer verdienenden Elternteils kommen. In diesen Fällen hat der geringer verdienende Elternteil häufig auch noch einen Anspruch auf Ehegatten- oder Betreuungsunterhalt.
Ich will meiner Ehefrau zur Abgeltung aller Unterhaltsansprüche einen Einmalbetrag zahlen, geht dies?
Bei jedem Streit über nachehelichen Unterhalt sollte über eine Kapitalabfindung nachgedacht werden. Damit könnten die unterhaltsrechtlichen Beziehungen endgültig bereinigt werden. Der Verpflichtete braucht in Zukunft keine Rechenschaft mehr über sein Einkommen abzulegen. Der Berechtigte ist hingegen vor einem Vermögensverfall des Unterhaltszahlers und späteren Einkommensmanipulationen geschützt.
Wie wird die Höhe der Abfindung ermittelt?
Zunächst muss die voraussichtliche Höhe und Dauer der Unterhaltszahlung ermittelt werden. Dies geschieht regelmäßig durch den Fachanwalt für Familienrecht. Bei der Ermittlung muss auch berücksichtigt werden, dass der Unterhaltsanspruch durch eine Wiederheirat des Berechtigten oder bei gefestigter neuer Lebensbeziehung der Unterhalt reduziert bzw. wegfallen kann und die Möglichkeit eines vorzeitigen Todes oder künftige, zusätzliche Unterhaltsbelastungen sollten bei der Ermittlung der Abfindungshöhe Berücksichtigung finden.
Veranstaltungstipp
Wie ist der Umgang zu regeln? Was ist bei der Vermögensauseinandersetzung zu beachten? Wie berechnet sich der Unterhalt? Diese und weitere Fragen zum Thema „Trennung und Scheidung” werden an dem Themenabend am 13.04.2021, 18:00 Uhr beantwortet. Da keine Präsenzveranstaltung stattfinden kann, wird die Veranstaltung als Webinar stattfinden. Um Anmeldung unter 0351 31890–0 oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.
Rat vom Fachanwalt: Immobilien vererben oder zu Lebzeiten übertragen? Immobilienverkauf für eine höhere Rente?
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht und…
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht und sind 2020 vom Stern und Capital zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland ausgezeichnet worden) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
Ich habe eine eigene Immobilie aber eine geringe Rente. Gern würde ich die Immobilie verkaufen, um meine Rente aufzubessern, gleichzeitig aber auch in der Immobile wohnen bleiben. Geht dies? Ja dies ist möglich, allerdings gibt es mehrere Möglichkeiten, wie beispielsweise die Verrentung der Immobilie. Der Eigentümer verkauft sein Haus und der Käufer garantiert ein meist lebenslanges Wohnrecht und zahlt statt des Kaufpreises eine monatliche Rente. Eine weitere Möglichkeit ist die Einräumung eines Nießbrauchs. Der Vorteil gegenüber einem Wohnrecht liegt darin, dass der Berechtigte die Wohnung noch vermieten kann, wenn er beispielsweise in ein Altenheim zieht. Der Nießbrauchsberechtigte erhält auch den um den Wert des Nießbrauchs gekürzten Kaufpreis.
Sind diese Varianten zu empfehlen? Dies hängt sicherlich vom Einzelfall ab, zumal es zwischenzeitlich eine Vielzahl von Anbietern und Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Sie könnten die Immobilie aber auch zum Marktpreis verkaufen und aus dem Erlös eine barrierefreie Wohnung erwerben oder mieten. Da kein Abzug für das Wohnrecht oder den Nießbrauch erfolgt, bleibt für den Verkäufer ein höherer Kaufpreis. Sie könnten mit dem neuen Eigentümer Ihres Hauses unter Umständen auch einen langfristigen Mietvertrag aushandeln und müssten nicht ausziehen. Wichtig ist die vorherige Beratung beispielsweise durch einen Fachanwalt für Erbrecht, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Wie kann man den Streit um die Immobilie vermeiden? Immobilieneigentümer sind gut beraten, durch eine Regelung im Testament einen späteren Erbstreit zwischen Kindern und eventuell dem überlebenden Ehegatten zu vermeiden. Teilungsanordnung in Testamenten, Vermächtnisse, lebzeitige Übertragungen oder auch ein Familienpool können dazu beitragen, dass die Objekte nicht zerschlagen werden, sondern im Familienbesitz bleiben.
Veranstaltungstipp
Diese und weitere Fragen rund um das Thema „Immobilien richtig vererben“ werden im Rahmen der Vortragsveranstaltung am 23.02.2021, 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP in Dresden unter Berücksichtigung der Allgemeinverfügung mit begrenzter Teilnehmerzahl beantwortet. Um Anmeldung unter 0351/318900, per Online-Formular oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.
Ist man krank und handlungsunfähig, entscheiden andere. Rechtsanwalt Frank Simon, mehrfach ausgezeichneter Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht, erklärt die Tücken und …
Ist man krank und handlungsunfähig, entscheiden andere. Rechtsanwalt Frank Simon, mehrfach ausgezeichneter Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht, erklärt die Tücken und gibt Tipps.
Dresden
Familien- und Erbrecht
Kanzlei-News
Stellenausschreibung
Rechtsanwalt (m/w/d) für Familien- und Erbrecht
BSKP Dr. Broll • Schmitt • Kaufmann & Partner ist eine an 11 Standorten tätige Sozietät, die mit mehr als 200 Mitarbeitern zu den mehrfach ausgezeichneten TOP-Kanzleien bun…
BSKP Dr. Broll • Schmitt • Kaufmann & Partner ist eine an 11 Standorten tätige Sozietät, die mit mehr als 200 Mitarbeitern zu den mehrfach ausgezeichneten TOP-Kanzleien bundesweit zählt. Wir sind ein interdisziplinär und nah am Mandanten arbeitendes Team aus Spezialisten der Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, das sich für individuelle Lösungen im Interesse der Mandanten einsetzt.
Werden Sie Teil unserer stetig wachsenden Kanzlei! Für unser namhaftes Familien- und Erbrechtsteam in Dresden suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n engagierte/n
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (m/w/d) im Bereich Familien- und Erbrecht
Ihre Aufgaben
• selbstständige Bearbeitung von Mandaten
• empathische Begleitung von Mandanten in schwierigen Lebenssituationen
• gelegentliches Verfassen und Veröffentlichen von Fachartikeln
• Vortragstätigkeiten Inhouse
Sie sind
• in den Beruf einsteigend mit erfolgreich abgeschlossenen Examina oder berufserfahren mit Fachanwaltstitel
• interessiert an der Spezialisierung in den Bereichen Familien- und Erbrecht
• aufgeschlossen für EDV-Anwendungen (DATEV, beA, MS-Office)
• verantwortungsbewusst, sorgfältig und strukturiert, ein „outside the box“-Denker, offen für interdisziplinäre Zusammenarbeit, im Auftreten sympathisch und selbstsicher
Wir bieten Ihnen
• eine unbefristete Festanstellung in Voll- oder Teilzeit
• ein adäquates Gehalt
• berufliche Weiterqualifizierung (z.B. Erwerb des Fachanwaltstitels, Mediation, Testamentsvollstreckung, Verfahrensbeistand)
• hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten bis hin zur Partnerschaft
• intensive Einarbeitung durch persönliche Betreuung
• frühe Verantwortungsübernahme für spannende und herausfordernde Mandate
• eine kompetente Assistenz durch qualifizierte Rechtsanwaltsfachangestellte
• eine sehr gute und kollegiale Team- und Arbeitsatmosphäre, denn wir arbeiten nach dem 4‑Augen-Prinzip
• flexible Arbeitszeiten
• modern ausgestattetes Büro in zentraler Lage
• regelmäßige Firmenevents
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bevorzugt per E‑Mail an Ihre Ansprechpartnerin Frau Kerstin Rhinow-Simon unter rhinow-simon@bskp.de oder an:
BSKP Dr. Broll • Schmitt • Kaufmann & Partner
Frau Kerstin Rhinow-Simon
Fetscherstraße 29
01307 Dresden
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Auszeichnung Recht
Familien- und Erbrecht
Kanzlei-News
Auszeichnung von stern und Capital: Beste Anwaltskanzlei 2020 für Familienrecht, Erbrecht, Sozialrecht
Das erste Mal erhalten die Rechtsanwälte Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon die Auszeichnung Beste Anwaltskanzlei 2020 in den Rechtsgebieten Familienrecht, Erbrecht und Soz…
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht Frank Simon und Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht Kerstin Rhinow-Simon beraten Sie nicht nur in Sachsen, sondern bundesweit.
Kontaktieren Sie uns gern telefonisch unter 0351 31890–0 oder per E‑Mail unter dresden@bskp.de.
Rat vom Fachanwalt: Trennung im Einvernehmen: Immobilien und Vermögen gerecht teilen — ein Überblick
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht) geben prak…
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
Der Ehemann ist Alleineigentümer der Immobilie, die Kredite wurden aber gemeinsam aufgenommen. Wer haftet?
Grundsätzlich haften beide Ehegatten auch nach der Trennung weiter zu gleichen Teilen für gemeinschaftlich aufgenommene Kredite. Ein Ausgleich für die von einem Ehepartner ge-zahlten hälftigen Kreditraten entfällt allerdings dann, wenn die Kreditverbindlichkeit aus-schließlich im Interesse eines Ehepartners eingegangen worden ist, wie hier des Alleineigen-tümers, der ausschließlich von der Rückzahlung des Kredites profitiert. Diese Regelung gilt aber erst nach dem Scheitern der Ehe, in der Regel ab dem Auszug aus dem Haus.
Dennoch haften beide Ehepartner gegenüber der Bank?
Ja, sollte allerdings der Ehegatte, der nicht Eigentümer der Immobilie ist, von der Bank zur Zahlung herangezogen werden, hätte er entweder einen Freistellungsanspruch oder einen Ausgleichsanspruch für die von ihm gezahlten Kreditbeträge.
Kann die Immobilie verkauft und der Erlös hälftig geteilt werden?
Grundsätzlich ist dies möglich. Allerdings sollte in einem weiteren Schritt auf jeden Fall der Zugewinnausgleich geprüft werden. Dabei werden Erbschaften, Schenkungen oder auch das in die Ehe eingebrachte Vermögen der Ehegatten geprüft. Außerdem sind die steuerlichen Konsequenzen zu beachten. Im Gesamtergebnis bleibt es selten bei der hälftigen Teilung.
Wird die zur Tilgung an die Bank abgetretene Lebensversicherung bei der Vermögensauseinandersetzung berücksichtigt?
Ja, auf jeden Fall, da sie die bestehenden Restverbindlichkeiten reduziert. Allerdings ist zu klären, ob der sog. Rückkaufs- oder Fortführungswert berücksichtigt werden muss.
Veranstaltungstipp
Diese und weitere Fragen zum Thema „Faire Vermögensverteilung bei Trennung/Scheidung“ werden im Rahmen unseres Vortrages am 26.05.2020, 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP unter Berücksichtigung der Allgemeinverfügung mit begrenzter Teilnehmerzahl beantwortet. Um Anmeldung unter 0351/318900, per Online-Formular oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.
Rat vom Fachanwalt: Richtig vorsorgen auch in Zeiten von Corona durch Testament und Vorsorgevollmacht
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht) geben prak…
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
Warum ist ein Testament so wichtig?
Sind Sie verheiratet und haben Kinder, bilden der überlebende Ehepartner und die Kinder eine Erbengemeinschaft. Dies kann dazu führen, dass der Überlebende nicht mehr allein über den Nachlass verfügen kann. Haben Sie beispielsweise eine Immobilie, so können Sie die Immobilie ohne Zustimmung Ihrer Kinder nicht mehr veräußern oder belasten. Im schlimmsten Fall können die Kinder sogar die Auszahlung ihres Anteils verlangen. Die finanzielle Vorsorge des überlebenden Ehepartners ist hierdurch gefährdet.
Wir verstehen uns aber derzeit gut mit unseren Kindern?
Dies betrifft allerdings nur die aktuelle Situation. Das Verhältnis zu den Kindern und insbesondere auch zu den Schwiegerkindern kann sich im Laufe der Jahre verändern. Beachtet werden sollte auch, dass die Kinder, die vor Ihnen versterben, und möglicherweise Enkelkinder an ihre Stelle treten, somit auch Miteigentümer neben dem überlebenden Ehegatten werden können.
Wie kann dies verhindert werden?
Diese schwierige Situation kann durch ein handschriftliches Testament vermieden werden.
Sind Beratungen bei der Familienabteilung von BSKP derzeit überhaupt möglich?
Der Kanzleibetrieb läuft unter Beachtung sämtlicher Sicherheitsvorgaben weiter. Sowohl Beratungen in der Kanzlei als auch Telefontermine sind möglich.
Veranstaltungstipp
Diese und weitere Fragen zum Thema „Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ werden im Rahmen unseres Vortrages am 12.05.2020, 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP unter Berücksichtigung der Allgemeinverfügung mit begrenzter Teilnehmerzahl beantwortet. Um Anmeldung unter 0351/318900, per Online-Formular oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.
Rat vom Fachanwalt: Unterhalt, Trennung und Scheidung in Zeiten der Corona-Krise
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht) geben prak…
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
Kann der Unterhalt bei Kurzarbeitergeld einfach gekürzt werden?
Kurzfristige Einkommenseinbußen rechtfertigen grundsätzlich keine Kürzung des Unterhalts. Unter Umständen muss der Barunterhalt — insbesondere beim Kindesunterhalt — aus Ersparnissen aufgebracht werden. Dauert die Einkommenseinbuße längere Zeit oder wird der Selbstbehalt unterschritten, ist eine Anpassung der Unterhaltshöhe oder gar eine Aussetzung der Unterhaltszahlung möglich. Ggf. ist eine Abänderungsklage für eine Neuberechnung eines Unterhaltstitels bei wesentlichen Einkommenseinbußen über mehrere Monate erforderlich. Da die Kurzarbeit zunächst bis zum 31.12.2020 befristet sein soll, würde sich das Kurzarbeitergeld nur für einen Zeitraum von höchstens neun Monaten auswirken. Ob dies ausreicht, eine Abänderungsklage nachhaltig zu begründen, lässt sich pauschal nicht beantworten. Der Unterhaltsberechtigte sollte vorher auf jeden Fall informiert werden.
Kann der Unterhalt bei einer Kündigung eingestellt werden?
Dies ist eine Frage des Einzelfalls. Auf jeden Fall sollte der Unterhalt neu berechnet werden. Dabei ist auch zu beachten, dass beim Kindesunterhalt eine Kündigung auch die Absenkung des Selbstbehalts von 1.160,00 € auf 960,00 € monatlich zur Folge hat.
Zwar ist der Gerichtsbetrieb derzeit eingeschränkt, die Einleitung der Verfahren sind hiervon aber nicht betroffen. Im Hinblick auf die Vermögensauseinandersetzung oder der Zahlung von Unterhalt kann es unter Umständen sogar empfehlenswert sein, das Verfahren gerade jetzt einzuleiten.
Sind Beratungen bei der Familienabteilung von BSKP derzeit überhaupt möglich?
Der Kanzleibetrieb läuft unter Beachtung sämtlicher Sicherheitsvorgaben weiter. Sowohl Beratungen in der Kanzlei als auch Telefontermine sind möglich.
26.03.2020
Umgangrecht und Sorgerecht in Zeiten von sogenannten “Kontaktsperren”
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass weder die Coronakrise selbst, noch di…
26.03.2020
Umgangrecht und Sorgerecht in Zeiten von sogenannten “Kontaktsperren”
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass weder die Coronakrise selbst, noch die derzeit verhängten behördlichen Maßnahmen dazu führen, dass Umgangsrecht und Sorgerecht mit Kindern ausgeschlossen oder erheblich eingeschränkt wären. Bestehende Vereinbarungen hierzu sind (von beiden Seiten!) einzuhalten.
Es ist nicht gerechtfertigt, Umgang mit Hinweis auf die Coronakrise zu verweigern, noch, Kinder nach dem Umgang nicht in den Haushalt des anderen Elternteiles zurück zu lassen. Der Kontakt mit (eigenen) Kindern ist selbstverständlich nicht beschränkt — sondern im Gegenteil, für das Kindeswohl weiterhin elementar wichtig, gerade jetzt.
Wir gehen natürlich davon aus, dass der umgangsberechtigte Elternteil seinerseits, solange er das Kind bei sich betreut, die von den Behörden verhängten Maßnahmen einhält!
Wer ohne triftigen Grund — wie gesagt: die Krise ALLEIN ist kein solcher Grund — Umgang oder die Rückgabe der Kinder verweigert, setzt sich ggf. der Gefahr familiengerichtlicher Maßnahmen aus. Einstweilige Anordnungen bleiben möglich, die Gerichte werden derartige Anträge auch während der Krise bearbeiten.
Sebastian Lohse
Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Familien- und Erbrecht
Kanzlei-News
Presse
Ratgeber
Telefonforum zum Thema Kindesunterhalt
Im Telefonforum zum Thema Kindesunterhalt konnten LeserInnen der Sächsischen Zeitung und Freien Presse Fragen rund um dieses Thema stellen.
Rechtsanwalt Frank Simon, mehr…
Im Telefonforum zum Thema Kindesunterhalt konnten LeserInnen der Sächsischen Zeitung und Freien Presse Fragen rund um dieses Thema stellen.
Rechtsanwalt Frank Simon, mehrfach ausgezeichneter Fachanwalt für Familienrecht, stand als einer von drei Experten Rede und Antwort.
Das Telefonforum ist eine beliebte Möglichkeit für LeserInnen der SZ und Freien Presse, Fragen zu speziellen Themen stellen zu können. So gingen im Vorfeld viele Leserfragen in den Redaktionen des Telefonforums ein.
In der Print- und Digitalversion können Sie das Interview mit den spannenden Fragen und Antworten nachlesen, wie hier bei der Freien Presse.
Familien- und Erbrecht
Ratgeber
Rat vom Fachanwalt: Immobilien vererben oder zu Lebzeiten übertragen? Wie der Familienstreit vermieden werden kann.
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie auch 2019 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht) geben prak…
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie auch 2019 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
Wie ist die Rechtslage, wenn mehrere Kinder in einem Testament als Schlusserben eingesetzt werden?
In diesem Fall entsteht eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass und somit auch die Immobilie gehört grundsätzlich allen gemeinsam. Die meisten Entscheidungen bezüglich Verwaltung und Veräußerung einer Immobilie müssen dann entweder mehrheitlich oder einstimmig getroffen werden. Dies ist in der Praxis sehr konfliktträchtig und sollte unbedingt vermieden werden. Streit entsteht häufig dann, wenn ein Kind ausgezahlt wird oder in die Immobilie einziehen möchte. Der Streit zwischen den Kindern ist dann in der Regel vorprogrammiert. Dies stellt auch eine Gefahr für den überlebenden Ehegatten dar.
Welche Erbschaftssteuer fällt für Immobilien an?
Immobilien unterliegen der Erbschaftssteuer. Dabei wird der tatsächliche Verkehrswert zugrunde gelegt. In Zeiten von steigenden Immobilienpreisen werden nicht selten die erbschaftssteuerlichen Freibeträge überschritten. Eine kluge Nachfolgeplanung und Testamentsgestaltung kann dies vermeiden. Selbst genutzte Immobilien sind allerdings privilegiert.
Wie kann man den Streit um die Immobilie vermeiden?
Immobilieneigentümer sind gut beraten, durch eine Regelung im Testament einen späteren Erbstreit zwischen Kindern und eventuell dem überlebenden Ehegatten zu vermeiden. Teilungsanordnung in Testamenten, Vermächtnisse, lebzeitige Übertragungen oder auch ein Familienpool können dazu beitragen, dass die Objekte nicht zerschlagen werden, sondern im Familienbesitz bleiben.
Veranstaltungstipp
Diese und weitere Fragen rund um das Thema „Immobilien richtig vererben“ werden am Dienstag, den 28.01.2020, 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP in Dresden beantwortet. Um Anmeldung unter 0351/318900, per Online-Formular oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.
Rat vom Fachanwalt: Trennung und Scheidung: Was ist zu beachten? — Was ist zu regeln?
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie auch 2019 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht) geben prak…
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie auch 2019 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
Ich will meiner Ehefrau zur Abgeltung aller Unterhaltsansprüche einen Einmalbetrag zahlen, geht dies?
Bei jedem Streit über nachehelichen Unterhalt sollte über eine Kapitalabfindung nachgedacht werden. Damit könnten die unterhaltsrechtlichen Beziehungen endgültig bereinigt werden. Der Verpflichtete braucht in Zukunft keine Rechenschaft mehr über sein Einkommen abzulegen. Der Berechtigte ist hingegen vor einem Vermögensverfall des Unterhaltszahlers und späteren Einkommensmanipulationen geschützt.
Wie wird die Höhe der Abfindung ermittelt?
Zunächst muss die voraussichtliche Höhe und Dauer der Unterhaltszahlung ermittelt werden. Dies geschieht regelmäßig durch den Fachanwalt für Familienrecht. Bei der Ermittlung muss auch berücksichtigt werden, dass der Unterhaltsanspruch durch eine Wiederheirat des Berechtigten oder bei gefestigter neuer Lebensbeziehung der Unterhalt reduziert bzw. wegfallen kann und die Möglichkeit eines vorzeitigen Todes oder künftige, zusätzliche Unterhaltsbelastungen sollten bei der Ermittlung der Abfindungshöhe Berücksichtigung finden.
Kann ich auf den Rentenausgleich verzichten?
Grundsätzlich ist dies möglich, insbesondere wenn der Kapitalwert der Rentenansprüche mit Unterhalts- und sonstigen Vermögensansprüchen verrechnet wird.
Wir haben eine Regelung zum Trennungsunterhalt getroffen. Gilt die auch nach der Scheidung?
Vorsicht, diese Vereinbarung endet mit der Rechtskraft der Scheidung. Bis zur gerichtlichen Klärung des nachehelichen Unterhalts kann eine zeitliche Lücke ohne Unterhaltszahlung entstehen. Der nacheheliche Unterhalt sollte spätestens mit der Scheidung geklärt werden.
Veranstaltungstipp
Diese und weitere Fragen, auch zur neuen „Düsseldorfer Tabelle 2020“ werden im Rahmen der Vortragsveranstaltung „Trennung im Einvernehmen: Tipps für eine faire Scheidung“ am Dienstag, dem 14.01.2020, 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP in Dresden beantwortet. Um Anmeldung unter 0351/318900, per Online-Formular oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.
Rat vom Fachanwalt: Vorsicht beim Berliner Testament! — Wie Ehegatten richtig vorsorgen
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie auch 2019 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht) geben prak…
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie auch 2019 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
Besteht beim Berliner Testament ein Pflichtteilsrisiko?
Nachteil des Berliner Testamentes ist unter anderem die Belastung des überlebenden Ehegatten mit Pflichtteilsansprüchen. Besteht der Nachlass beispielsweise aus einer Immobilie, kann dies zu Liquiditätsproblemen führen mit der Folge, dass das Haus unter Umständen sogar verkauft werden muss. Durch das „richtige Testament“ ist häufig eine Lösung zu erreichen, ohne dass die Kinder auf ihren Pflichtteil verzichten müssen.
Werden Schenkungen unter Eheleuten beim Pflichtteil berücksichtigt?
Ja und zwar im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs. Alle Schenkungen an den anderen Ehegatten, (beispielsweise die Übertragung des Miteigentumsanteils, werden beim Pflichtteil mit berücksichtigt, auch wenn sie länger als 10 Jahre zurückliegen. Dies gilt übrigens auch, wenn eine Immobilie bei gleichzeitiger Einräumung eines Nießbrauchs- oder ggf. auch beim Wohnrecht an Kinder übertragen werden.
Was passiert, wenn die Witwe/Witwer nach dem Tod des Ehegatten wieder heiratet?
Mit der Eheschließung ist der neue Ehepartner erb- und pflichtteilsberechtigt am Nachlass der wiederverheirateten Witwe/Witwers. Es besteht die Möglichkeit, dass hierdurch Vermögen — auch des vorverstorbenen Ehegatten — an den neuen Ehepartner abfließt und der Nachlass zu Lasten der gemeinsamen Kinder geschmälert wird. Aus diesem Grund ist eine testamentarische Regelung in Form einer Wiederverheiratungsklausel dringend zu empfehlen.
Veranstaltungstipp
Diese und viele andere Fragen werden an dem Themenabend “Wie erben Ehegatten richtig” am 26.11.2019, 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP in Dresden beantwortet. Um Anmeldung unter 0351/318900, per Online-Formular oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.
Im Telefonforum “Wer erbt was?” am 18.09.2019 konnten LeserInnen der Sächsischen Zeitung und Freien Presse Fragen zum Thema Erbe stellen.
Rechtsanwalt Frank Simon, mehrfach aus…
Im Telefonforum “Wer erbt was?” am 18.09.2019 konnten LeserInnen der Sächsischen Zeitung und Freien Presse Fragen zum Thema Erbe stellen.
Rechtsanwalt Frank Simon, mehrfach ausgezeichneter Fachanwalt für Erbrecht, stand als einer von drei Experten Rede und Antwort.
Das Telefonforum ist eine beliebte Möglichkeit für LeserInnen der SZ und Freien Presse, Fragen zu speziellen Themen stellen zu können. So gingen im Vorfeld über 100 Leserfragen in den Redaktionen des Telefonforums zum Thema Erbe ein. Das Interesse war sehr groß, die behandelten Fragen sehr abwechslungsreich.
In der Print- und Digitalversion können Sie das Interview mit den spannenden Fragen und Antworten nachlesen, wie hier bei der Freien Presse.
Familien- und Erbrecht
Kanzlei-News
Presse
Ratgeber
Telefonforum zum richtigen Vorsorgen
Am 23. Mai konnten Leser der SZ und FP Fragen zum Thema richtiges Vorsorgen stellen. Diese beantwortete unter anderen unser Fachanwalt für Familien- und Erbrecht Frank Si…
Am 23. Mai konnten Leser der SZ und FP Fragen zum Thema richtiges Vorsorgen stellen. Diese beantwortete unter anderen unser Fachanwalt für Familien- und Erbrecht Frank Simon.
Vorsicht beim Berliner Testament! Wie Ehegatten richtig vorsorgen …
… dazu geben die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie auch 2018 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht…
… dazu geben die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie auch 2018 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht) praktische Tipps und Empfehlungen:
Besteht beim Berliner Testament ein Pflichtteilsrisiko?
Nachteil des Berliner Testamentes ist unter anderem die Belastung des überlebenden Ehegatten mit Pflichtteilsansprüchen. Besteht der Nachlass beispielsweise aus einer Immobilie, kann dies zu Liquiditätsproblemen führen. möglich Folge: das Haus muss unter Umständen sogar verkauft werden. Durch das „richtige Testament“ ist häufig eine Lösung zu erreichen, ohne dass die Kinder auf ihren Pflichtteil verzichten müssen.
Werden Schenkungen unter Eheleuten beim Pflichtteil berücksichtigt?
Ja und zwar im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs. Alle Schenkungen (bei-spielsweise die Übertragung des Miteigentumsanteils an den anderen Ehegatten) werden beim Pflichtteil mit berücksichtigt, auch wenn sie länger als 10 Jahre zurückliegen. Dies gilt übrigens auch, wenn eine Immobilie bei gleichzeitiger Einräumung eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts an Kinder übertragen werden.
Was passiert, wenn die Witwe/Witwer nach dem Tod des Ehegatten wieder heiratet?
Mit der Eheschließung ist der neue Ehepartner erb- und pflichtteilsberechtigt am Nachlass der wiederverheirateten Witwe/Witwers. Es besteht die Möglichkeit, dass hierdurch Vermögen — auch des vorverstorbenen Ehegatten — an den neuen Ehepartner abfließt und der Nachlass zu Lasten der gemeinsamen Kinder geschmälert wird. Aus diesem Grund ist eine testamentarische Regelung in Form einer Wiederverheiratungsklausel dringend zu empfehlen.
Veranstaltungstipp
Diese und viele andere Fragen werden an dem Themenabend » “Vorsicht beim Berliner Testament! Wie Eheleute richtig vorsorgen” am 04.06.2019, 18 Uhr bei BSKP in Dresden beantwortet. Wir bitten um vorherige Anmeldung per Online-Formular, per E‑Mail an horn.maria@bskp.de oder per Telefon unter 0351/318900.
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