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BREXIT UND STEUERN

Stuttgart Vorträge

Das EU-Aus­tritts­ab­kom­men beinhal­tet einen Über­gangs­zeit­raum bis zum 31. Dezem­ber 2020. In steu­er­li­cher Hin­sicht hat der Brexit daher in die­sem Jahr kaum Spu­ren hin­ter­las­sen. Ab Janu­ar kom­men­den Jah­res ist das Ver­ei­nig­te König­reich dann aber nicht mehr Teil des EU-Bin­nen­mark­tes und der EU-Zoll­uni­on. Der­zeit ist nicht abseh­bar, ob bis dahin ein Frei­han­dels­ab­kom­men geschlos­sen wird.

Bei einem har­ten Brexit ist das Ver­ei­nig­te König­reich nicht mehr an die gemein­sa­me Mehr­wert­steu-ersys­tem-Richt­li­nie oder an die EuGH-Recht­spre­chung gebun­den. Der EU-Aus­tritt wird daher ins­be­son­de­re im Bereich der Umsatz­steu­er umfas­sen­de Ände­run­gen zur Fol­ge haben.

Groß­bri­tan­ni­en ist ab dem 1. Janu­ar 2021 auch in umsatz­steu­er­li­cher Hin­sicht ein Dritt­land. Unter­neh­men mit Lie­fer- und Leis­tungs­be­zie­hun­gen mit dem Ver­ei­nig­ten König­reich müs­sen ihren Doku­men­ta­ti­ons­pflicht nach­kom­men und ihre Waren­be­we­gun­gen oder Dienst­leis­tun­gen in den Umsatz­steu­er­mel­dun­gen kor­rekt dekla­rie­ren, damit die Steu­er­frei­heit nicht gefähr­det ist.

Unser Semi­nar rich­tet sich an Füh­rungs­kräf­te und Mit­ar­bei­ter aus Ein­kauf und Ver­trieb, der Steu­er­ab­tei­lung oder dem Rech­nungs­we­sen, die mit dem grenz­über­schrei­ten­den Waren- und Dienst­leis­tungs­ver­kehr befasst sind.

Pro­gramm

  1. Umsatz­steu­er
  • Lie­fe­run­gen B2B und B2C
  • Mel­de- und Nach­weis­pflich­ten für die Steuerfreiheit
  • (Konsignations-)Lager in der EU und im Ver­ei­nig­ten Königreich
  • Ver­brin­gen von Waren aus dem Ver­ei­nig­ten König­reich in die Repu­blik Irland
  • Dienst­leis­tun­gen B2B und B2C
  • Ein­fuh­ren aus UK
  • Vor­steu­er­ver­gü­tungs­ver­fah­ren
  1. Gewinn­be­steue­rung
  • Gewinn­aus­schüt­tun­gen
  • Zin­sen und Lizenzgebühren
  • Umstruk­tu­rie­run­gen / Umwandlungssteuerrecht
  • Ent­stri­ckungs­be­steue­rung
  • Hin­zu­rech­nungs­be­steue­rung (AStG)
  • Über­tra­gung von Veräußerungsgewinnen
  1. Gewer­be­steu­er
  2. Erb­schaft-/ Schenkungsteuer

 

Teil­nah­me­ge­bühr:
EUR 45,– für Mit­glie­der von Gesamt­ma­sche / EUR 95,– für Nichtmitglieder.

Refe­rent: Tho­mas Lache­ra, Diplom-Kauf­mann, Steu­er­be­ra­ter bei Dr. Broll · Schmitt · Kauf­mann & Part­ner Steu­er­be­ra­ter · Wirt­schafts­prü­fer · Rechts­an­wäl­te. Tho­mas Lache­ra berät seit über 10 Jah­ren natio­na­le und inter­na­tio­na­le Unter­neh­men in umsatz­steu­er­li­chen Ange­le­gen­hei­ten, dar­un­ter Tex­til­her­stel­ler, Groß- und Ein­zel­händ­ler sowie Her­stel­ler von Textilmaschinen.

Bit­te mel­den Sie sich bis zum 8. Okto­ber 2020 zum Web-Semi­nar an.

Das Semi­nar wird online als WebEx-Mee­ting abge­hal­ten. Regis­trier­te Teil­neh­mer erhal­ten recht­zei­tig vor der Ver­an­stal­tung einen Zugangslink.

  • Ort: online - Webinar
  • Beginn: 14.10.2020 10.00
  • Ende: 14.10.2020 11.30

Anmeldung



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