Homeoffice steht hoch im Kurs: Anscheinend möchten 92 % der Mitarbeiter von zu Hause arbeiten (Quelle: Umfrage des BVDW). Das BMAS arbeitet daher an einem Gesetzentwurf zum Homeoffice. Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage kommen viele Fragen um Rechte und Pflichten im Homeoffice auf.
Kein Recht und keine Pflicht auf Homeoffice
Mitarbeiter haben noch keinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber, im Homeoffice arbeiten zu dürfen. Umgekehrt können auch Arbeitgeber nicht von den Mitarbeitern verlangen, dass die Arbeitsleistung von zu Hause erbracht wird.
Arbeitszeit
Auch Mitarbeiter im Homeoffice müssen die Höchstgrenzen (§ 3 ArbZG), die Pausenregelung (§ 4 ArbZG) und die Ruhezeiten (§ 5 ArbZG) einhalten. Der Arbeitgeber sollte seine Pflicht zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit auf die Mitarbeiter übertragen. Die Mitarbeiter haben dann die täglichen Arbeitszeiten, insbesondere, wenn sie über acht Stunden hinausgehen, zu erfassen und dem Arbeitgeber vorzulegen.
Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz
Das Thema Sicherheit am Arbeitsplatz ist aus Sicht der Arbeitgeber und der Mitarbeiter besonders kritisch! Arbeitgeber werden durch § 3 ArbSchG zu den erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichtet. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird (§ 4 ArbSchG). Arbeitgeber sollten sich daher vertraglich ein Zutrittsrecht zur Wohnung ausbedingen. Mitarbeiter sollten wissen, dass Tätigkeiten im Homeoffice unfallversicherungsrechtlich nicht immer hinreichend geschützt sind: Weder beim Weg in die Kita (LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 26.9.2018), noch in die Küche (BSG, Urt. v. 5.7.2016), noch beim Toiletten-Gang (SG München, Urt. v. 4.7.2019) besteht Unfallversicherungsschutz!
Wir laden Sie zu der kostenfreien Veranstaltung „Arbeitsrechtliche Aspekte des Homeoffice“ von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Rothfuß am Donnerstag, 10.10.2019, 18:00 Uhr in die Kanzlei BSKP Dresden herzlich ein und erläutern, wie Sie Homeoffice-Verträge gestalten, durchführen und auch wieder beenden können. Um vorherige Anmeldung wird gebeten:
- per Telefon unter 0351/318900,
- per E‑Mail an horn.maria@bskp.de oder
- per Anmeldeformular über unsere Webseite (siehe unten)
- Ort: BSKP Dresden, Fetscherstr. 29, 01307 Dresden
- Beginn: 10.10.2019 18.00
- Ende: 10.10.2019 19.30