Medizinrecht
Behandlung und Haftung – Die Basis unserer Tätigkeit ist die rechtliche Vertretung im Bereich des Medizinrechts das Arzthaftungsrecht, resultierend beispielsweise aus der Arbeit eines Arztes oder Zahnarztes wegen fehlerhafter Behandlung. Dafür steht das Patientenrechtegesetz (PRG) seit Februar 2013 zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es auch eine Vielzahl von Normen und Haftungsgrundsätzen aus dem Zivilrecht, beides bezogen auf den Arzt und den Patienten.
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