Bank- und Kapitalmarktrecht
Vermögen und Verbindlichkeit
Dieses Rechtsgebiet befindet sich durch aktuelle Rechtsprechung, europäische Rechtsangleichung und neue Gesetze in einem steten Wandel. Unsere seit Jahren auf diesem Gebiet tätigen Rechtsanwälte verfügen über umfangreiche Spezialkenntnisse in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts.
BSKP vertritt Kreditinstitute bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Kreditverträgen und Kreditsicherheiten bis zur Zwangsvollstreckung oder Zwangsversteigerung. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die vorgerichtliche Beratung als auch die Prozessvertretung vor sämtlichen Gerichten und im Schlichtungsverfahren.
Wir beraten und vertreten Ihre Interessen als Darlehensgeber, Sicherungsgeber, Kreditnehmer oder Bürge im laufenden Engagement und ebenso im Stadium der Abwicklung und Verwertung.
Durch interdisziplinäre Zusammenarbeit unserer Rechtsanwälte gewährleisten wir, dass rechtsübergreifende Gestaltungen, wie sie im Zusammenhang mit Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften oder gesellschaftsrechtlichen Auswirkungen notwendig sind, kompetent beurteilt werden.
Weiterhin betreuen wir Sie im Zusammenhang mit Kapitalanlagen als Neuanleger oder als Geschädigter, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Schließlich beraten wir Initiatoren von Fonds und Kapitalanlagen bei der Erstellung von Verkaufsprospekten, wobei wir auf die kompetente Unterstützung unserer Wirtschaftsprüfungsabteilung zurückgreifen können.
Wir beraten Sie persönlich.
Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Rufen Sie uns dazu an oder senden Sie uns eine Terminanfrage über das Kontaktformular.