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Was macht eigentlich ein*e ... Rechtsanwalt*anwältin?

Als Rechtsanwalt*anwältin berät man Mandanten unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage zu jeglichen Sachverhalten und vertritt deren Anliegen gegenüber Privatpersonen, Unternehmen oder Behörden in Mediationen oder vor Gericht. Analytisches Verständnis, Ausdrucksvermögen und Verhandlungsgeschick bilden dafür die Basis. Der Alltag ist geprägt durch theoretische, verwaltende, organisatorische und sozial-beratende Tätigkeiten.

 

Rechts|an|walt*Rechts|an|wältin

Kurz: Anwalt*Anwältin; ein*e Rechtsanwalt*anwältin mit staatlicher Zulassung fungiert mit entsprechendem Fachwissen als Rechtsbeistand in rechtlichen Angelegenheiten. Fachanwälte*Fachanwältinnen – z. B. im Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht sowie Immobilien-, Bau- und Planungsrecht – erlangen durch eine zusätzliche Qualifikation besonders hohe Expertise im entsprechenden Rechtsgebiet.

Berufsbild & Kompetenzen von Rechtsanwälten*innen

Sachverhalte sowie Krisensituationen analytisch und lösungsorientiert betrachten, Querverbindungen schaffen und Handlungsempfehlungen geben
Mandant*innen beraten und (vor Gericht) verteidigen durch die Darstellung rechtlich relevanter Informationen
Einvernehmliche, außergerichtliche Einigungen durch Mediation erzielen
Gesetze und Gesetzesänderungen verinnerlichen und anwenden
Verträge und Schriftsätze fehlerfrei und präzise aufsetzen
Kommunikation zwischen Mandant*in, Gegner*in und Gericht

Was macht ein*e Rechtsanwalt*anwältin?

Der Alltag einer*s Rechtsanwalts*anwältin besteht nicht nur aus Notsituationen und Gerichtverhandlungen. Vielmehr steht die präventive, streitvermeidende Arbeit im Fokus, um Mandanten vor rechtlichen Fehlern und gerichtlichen Auseinandersetzungen zu bewahren. Dies gelingt unter anderem durch Situationsanalysen und Vorsorge durch Rechtsgestaltung, insb. das Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verträgen, Vollmachten und Handlungsempfehlungen. Sollte es doch zu einer Auseinandersetzung kommen, liegt es meist im Interesse der Mandanten, mit Verhandlungsgeschick unter Abwägung des Prozessrisikos durch eine*n Anwalt*Anwältin eine einvernehmliche Lösung mit dem Gegner zu finden. Wenn dies nicht gelingt, übernimmt der*die Anwalt*Anwältin die gerichtliche Interessenvertretung – wenn nötig in allen Instanzen. Hierzu ist eine optimale Vorbereitung erforderlich. Dazu gehört insb. eine umfassende Recherche von aktueller Rechtsprechung und intensives Aktenstudium. Auch kann die vorgerichtliche Abstimmung und Verhandlung mit den beteiligten Parteien zielführend sein. Unterstützt wird der*die Rechtsanwalt*anwältin dabei von einer*m Rechtsanwaltsfachangestellten.

Die Gewinnung von Mandanten, z. B. über Publikationen und Vorträge, zählt kanzleiabhängig ebenfalls zum Aufgabengebiet.

Was eine*n Rechtsanwalt*anwältin auszeichnet

  • Schwierige Rechtsgegenstände und Sachverhalte können schnell erfasst, analysiert, in Bezug gesetzt und leicht verständlich gegenüber dem Mandat wiedergegeben werden.
  • Durchsetzungsvermögen, souveränes Auftreten, selbstsicheres Vermitteln von Argumenten und Verhandlungsgeschick spielen neben ausgezeichneter Kommunikationsfähigkeit und guten Sprachkenntnissen bei gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen sowie dem Mandatskontakt eine wichtige Rolle.
  • Je nach Gebiet müssen gefühlsmäßig belastende Fälle mit Sachlichkeit und Einfühlungsvermögen bearbeitet werden.
  • Bei der Bearbeitung von Fällen sind die lösungsorientierte und selbstständige Arbeitsweise sowie der schnelle Wechsel zwischen Fällen und Aufgabengebieten essentiell. Dabei darf Termin- und Zeitdruck nicht die Konzentration und Qualität der Arbeit beeinflussen, da eine hohe Verantwortung gegenüber dem Mandant besteht.
  • Zur Einhaltung des Datenschutzes und zur Wahrung vertraulicher Falldaten sind Rechtsanwälte*innen zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Fremdsprachenkenntnisse können bei Kanzleien mit grenzüberschreitenden Fällen von Vorteil sein.

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität - Ausbildung zur*m Rechtsanwalt*anwältin

Im Studium werden Kernkompetenzen wie die juristische Fachterminologie, die Rechtswissenschaft und -vertretung vermittelt. Vertragsgestaltung, Mediation, Klage- und Mahnwesen sowie Insolvenz- und Konkursverwaltung werden für den späteren Job als Rechtsanwalt*anwältin ebenso erlernt.

Das theoretische Wissen wird in Form von Praktika und Referendariaten in einer Kanzlei und an Gerichten ergänzt.

Universitäre Ausbildung im Überblick

  • Reglementierte Berufstätigkeit und Zugangsbedingungen
    • Studium der Rechtswissenschaften mit erster juristischer (Staats-) Prüfung: 9 Semester
    • Zweite juristische Staatsprüfung: 2 Jahre Vorbereitungsdienst
    • Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Bezirks
    • Weiterbildungsverpflichtung
  • Arbeitsalltag: Umgang mit PC, Datenverwaltungsprogrammen und Software, direkter Kontakt mit und Dienstreisen zu Mandant*innen oder Verhandlungen
  • Voraussetzungen: Hochschulreife, gute Noten in Deutsch, Mathematik, Wirtschaft/Recht und Englisch (je nach Universität ist ein sog. Nummerus Clausus (NC) zu beachten)
  • Profil: analytisches Verständnis, teamfähig, flexibel, verantwortungsbewusst, kommunikativ, lernbereit, freundlich & empathisch

Weiterbildung

Die permanente Beschäftigung mit aktuellen Urteilen und Beschlüssen ist für eine kompetente Beratung notwendig. Weiterhin kann ein*e Rechtsanwalt*anwältin sich in einem oder mehreren Rechtsgebieten spezialisieren und dafür Fachanwaltstitel erwerben.

Wo kann ich als Rechtsanwalt*anwältin arbeiten?

  • (Rechtanwalts-) Kanzleien
  • Bei Gericht als Staatsanwalt*anwältin oder Richter*in (Berufung unter verschiedenen Auflagen)
  • Unternehmen im Wirtschaftsbereich, Organisationen, Verbände
  • Bei Kammern, Akademien und Sozietäten als Ausbilder*in

Rechtsanwalt*anwältin bei BSKP

BSKP unterstützt Berufseinsteiger*innen gern bei der Erweiterung der eigenen Fähigkeiten, sei es im Referendariat oder nach dem Zweiten Staatsexamen durch einen erfahrenen Mentor. Rasch werden spannende, herausfordernde und abwechslungsreiche Fälle und Verantwortung passend zum Entwicklungsstand weitergegeben. Dabei ergänzen sich kleinere Teams der verschiedenen Rechtsbereiche und arbeiten interdisziplinär und mit dem 4-Augen-Prinzip zusammen – auch mit unseren Steuerberater*innen und Wirtschaftsprüfer*innen. Selbstverständlich unterstützen wir die Weiterbildung zum*r Fachanwalt*anwältin und übernehmen die Berufshaftpflichtversicherung.

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Mehr Informationen

 

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verwenden wir im Textverlauf (wenn nicht von der Berufsbezeichnung gesprochen wird) die männliche Form der Anrede. Selbstverständlich sind bei BSKP Menschen jeder Geschlechtsidentität willkommen.

 

 

Häufige Fragen zum Beruf

Wie wird man Rechtsanwalt*anwältin? Und wie lange dauert das Jurastudium zum*r Rechtsanwalt*anwältin?
Wie viel verdient ein*e Anwalt*Anwältin?
Ab wann darf man als Rechtsanwalt*anwältin arbeiten?
Wann macht sich ein*e Anwalt*Anwältin strafbar? Wie haftet ein*e Anwalt*Anwältin?