Jahres- und Konzernabschlussprüfungen
Ab einer im Handelsgesetzbuch geregelten Größe ihres Unternehmens verpflichtet der Gesetzgeber Unternehmer dazu, ihren Jahresabschluss oder Konzernabschluss prüfen zu lassen. Wir geben Ihnen im Rahmen unserer Prüfungsleistungen ein kompetentes Urteil über die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung und erstelltem Jahresabschluss für Ihr Unternehmen. Da dieses Prüfungsurteil häufig als Grundlage für die Beurteilung von Unternehmen durch Kreditinstitute und den Gesellschafterkreis dient, ist eine professionelle Unterstützung umso sinnvoller.
Im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit identifizieren wir auch Risiken im Unternehmen und geben Hinweise zur Verbesserung von betrieblichen Abläufen im Rechnungswesen und Risikomanagement. Außerdem weisen wir Sie auf gesellschafts- und steuerrechtliche Möglichkeiten der Umgestaltung hin.
Durch unsere erfahrenen Prüfungsteams und die langjährige, konstruktive Zusammenarbeit mit mittelständischen Unternehmen bieten wir Ihnen eine effiziente Prüfungsdurchführung und eine darüber hinausgehende Unterstützung Ihres Unternehmens an. Die Prüfungsqualität wird durch ein bewährtes internes Qualitätssicherungssystem gewährleistet. Dies gilt nicht nur für gesetzliche Prüfungen von Abschlüssen, sondern auch für freiwillige Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen bei Unternehmen, die den Nutzen einer Prüfung zu schätzen wissen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
- gesetzliche und freiwillige Konzernabschlussprüfungen
Wir beraten Sie persönlich.
Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Rufen Sie uns dazu an oder senden Sie uns eine Terminanfrage über das Kontaktformular.