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RAT VOM FACH­AN­WALT: UPDATE ARBEITS­RECHT 2024

Arbeitsrecht Ratgeber Recht

Zu den wis­sens­wer­ten Ände­run­gen ab Janu­ar 2025 gehört bspw. die Erhö­hung des gesetz­li­chen Min­dest­lohns ab 01. Janu­ar um 0,41 Cent auf dann 12,82 Euro brut­to pro Stun­de. Gleich­zei­tig wird die Gering­fü­gig­keits­gren­ze für Mini-Job­ber auf 556 Euro monat­lich angehoben.

Erfreu­lich ist, dass das Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz Arbeit­ge­bern ab Janu­ar 2025 ermög­licht, den Nach­weis der zu doku­men­tie­ren­den Ver­trags­be­din­gun­gen (ins­bes. Arbeits­ver­trä­ge und Ände­rungs­ver­ein­ba­run­gen) nun nicht mehr nur in Schrift- son­dern auch in Text­form abzu­fas­sen und elek­tro­nisch zu über­mit­teln. Digi­ta­le Arbeits­ver­trä­ge dür­fen jedoch nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen gewählt wer­den, die Sie ken­nen und zur Ver­mei­dung von Buß­gel­dern beach­ten soll­ten: So unter­lie­gen bspw. Befris­tungs­ver­ein­ba­run­gen sowie Ver­ein­ba­run­gen eines nach­ver­trag­li­chen Wett­be­werbs­ver­bots auch wei­ter­hin dem Schrift­form­erfor­der­nis und die im Schwarz­ar­beits­be­kämp­fungs­ge­setz genann­ten Bran­chen (u.a. Bau- oder Gast­stät­ten­ge­wer­be, Spe­di­tio­nen) sind von den Form­er­leich­te­run­gen ausgenommen.

Von den vie­len pra­xis­re­le­van­ten Ent­schei­dun­gen der Arbeits­ge­rich­te im Jahr 2024 ist bspw. ein Urteil des LAG Meck­len­burg-Vor­pom­mern vom 07.05.2024 von Bedeu­tung. Das Gericht hat ent­schie­den, dass der Beweis­wert von Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gun­gen regel­mä­ßig erschüt­tert ist, wenn ein Arbeit­neh­mer unmit­tel­bar nach einer Eigen- oder Arbeit­ge­ber­kün­di­gung Beschei­ni­gun­gen ein­reicht, die pass­ge­nau die noch ver­blei­ben­de Dau­er des Arbeits­ver­hält­nis­ses abde­cken. Kann der Arbeit­neh­mer dann nicht dar­le­gen und ggf. bewei­sen, wel­che kon­kre­ten gesund­heit­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen mit wel­chen Aus­wir­kun­gen auf sei­ne Arbeits­fä­hig­keit bestan­den haben und wel­che Ver­hal­tens­maß­re­geln oder Medi­ka­men­te ärzt­lich ver­ord­net wur­den, besteht kein Entgeltfortzahlungsanspruch.

 


Ver­an­stal­tungs­tipp

In der kos­ten­frei­en Ver­an­stal­tung „Das Neu­es­te im Arbeits­recht 2024“ berich­tet Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Arbeits­recht Chris­ti­an Roth­fuß am Mitt­woch, 27.11.2024, 18:00 Uhr in der Kanz­lei BSKP, Fet­scher­stra­ße 29, 01307 Dres­den über beson­de­re arbeits­recht­li­che Ent­schei­dun­gen des Jah­res 2024 sowie über Geset­zes­än­de­run­gen für das Jahr 2025 und erör­tert mit Ihnen deren Aus­wir­kun­gen auf den Berufsalltag.

Wir bit­ten um vor­he­ri­ge Anmel­dung unter 0351 31890–0 oder horn.maria@bskp.de oder über das Event­for­mu­lar.

 


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