Rechtsanwälte für Arbeitsrecht bei BSKP
Ihre Vorteile unserer Kanzlei
- schnell: kurzfristige Termine jederzeit möglich
- Entwicklung einer Lösung nach aktuellster Rechtslage
- Fachübergreifendes Arbeiten dank gebündelter Inhouse-Expertisen
- Bundesweite Vertretung an 11 Standorten
- Außergerichtliche Konfliktlösung
- Regelmäßige Veranstaltungen
Unsere Leistungen
Rechtssichere Arbeitsverträge
Abmahnungen, Aufhebungsverträge & Kündigungen
Hilfe bei Personalabbaumaßnahmen, Umstrukturierung und Reorganisation
Unsere Leistungen
- Rechtssichere Arbeitsverträge
- Abmahnungen, Aufhebungsverträge & Kündigungen
- Hilfe bei Personalabbaumaßnahmen, Umstrukturierung und Reorganisation
- Entwicklung von Vergütungs-, Beteiligungs- und Arbeitszeitmodellen
- Überprüfung von Arbeitsverträgen, Werk- und Dienstverträgen
- Befristete Arbeitsverträge, Minijobs und Midijobs
- Was können Sie gegen eine Kündigung tun?
- Abmahnungen und Aufhebungsverträge
- Verhandlungssache: Die Abfindung und das Arbeitszeugnis
- Wie wehre ich mich bei Mobbing?
Arbeitsverträge rechtssicher gestalten
Gestalten Sie mit unseren Anwälten für Arbeitsrecht Ihre Verträge rechtssicher und arbeitgeberfreundlich! Wir prüfen für Sie bereits vorhandene Arbeitsverträge unter dem Blickwinkel der aktuellen Rechtsprechung und weisen Sie auf risikoreiche Klauseln hin. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie bei Formulierungsfehlern und dem Anpassen Ihrer Verträge.
Zu den wichtigsten Inhalten eines Arbeitsvertrages gehören:
- die Tätigkeitsbezeichnung,
- Angaben über die Probezeit, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Arbeitsort
- Verhalten bei Krankheit,
- die Gehaltshöhe und ggf. Sonderzahlungen
- Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
- Kündigungsfristen
Wichtig bei den Kündigungsfristen ist, ob die gesetzlichen Fristen zur Anwendung kommen sollen oder Ihr Unternehmen eigene Zeiträume festlegen möchte. Gerade im Zuge des Fachkräftemangels sind längere Kündigungsfristen zu empfehlen.
Auch ein Schweigeverpflichtung und ggf. ein Wettbewerbsverbot, das bei leitenden Angestellten und Führungskräften von besonderer Bedeutung ist, sollte in die Überlegungen einbezogen werden. Unsere Anwälte in Dresden beraten Sie umfassend und individuell.
Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Kündigungen
Arbeitnehmer, welche Fehlverhalten zeigen, ihren Pflichten aus Ihrem Arbeitsvertrag nicht nachkommen oder Arbeiten verweigern, müssen Sie nicht hinnehmen. Holen Sie sich Hilfe bei unseren Anwälten und lassen Sie sich beraten, wie Sie Abmahnungen oder gar Kündigungen rechtssicher erstellen können.
Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sollten Arbeitgeber sich eine Rechtsberatung im Vorfeld einholen, um Verfahrensfehler möglichst zu vermeiden. Möchten Sie einem Arbeitnehmer ordentlich kündigen, brauchen Sie einen Kündigungsgrund. Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser zuvor informiert und angehört werden. Zu beachten ist außerdem der allgemeine und der besondere Kündigungsschutz. Manchmal reicht eine Abmahnung aus, um einen Arbeitnehmer zu lenken, manchmal geht an einer Kündigung kein Weg vorbei. Als Arbeitgeber brauchen Sie einen wichtigen Grund, um einem Arbeitnehmer fristlos kündigen zu können.
Eine Alternative zur ordentlichen Kündigung ist ein zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossener Aufhebungsvertrag, mit dem das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Der wesentliche Vorteil von Aufhebungsverträgen besteht darin, dass sämtliche Vorschriften des Kündigungsschutzes nicht für einvernehmliche Vertragsbeendigungen gelten. Auch Kündigungsfristen können nach Belieben verkürzt werden.
Hilfe bei Personalabbaumaßnahmen, Umstrukturierung und Reorganisation
Manchmal sind Personalabbaumaßnahmen notwendig, um dauerhaft erfolgreich und konkurrenzfähig zu bleiben. Kündigungen sofort auszusprechen, sollte jedoch der letzte Weg sein. Wir kennen Möglichkeiten, mit denen Sie den Personalabbau planvoll und fairer gestalten können.
Auch bei der Reorganisation, Restrukturierung bzw. Umstrukturierung von Unternehmen, die zum Ziel haben, die betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen an veränderte Markt- und Wettbewerbsbedingungen anzupassen, helfen wir gern weiter.
Sobald solche Maßnahmen angekündigt werden, wächst bei Mitarbeitern meist die Sorge um ihren Arbeitsplatz. Wir unterstützen Sie dabei, diese Unruhe abzuschwächen. Dazu gehören Fingerspitzengefühl und eine sehr gute Vorbereitung. Führungskräfte sollten in die Planung mit einbezogen, wobei die Maßnahmen von einer fortlaufenden Kommunikation flankiert werden.
Auf diese Weise drücken Sie als Arbeitgeber Wertschätzung aus, sodass die Arbeitnehmer mitziehen. In den Veränderungsprozess involviert sind Betriebsräte und Gewerkschaften. Auch hier unterstützen wir Sie mit Verhandlungsgeschick, unserem Fachwissen und unserer Erfahrung.

Entwicklung von Vergütungs-, Beteiligungs- und Arbeitszeitmodellen
Wir unterstützen Sie darin, Vergütungs-, Beteiligungs- und Arbeitszeitmodelle zu entwickeln.
Vergütungsmodelle erfüllen ganz unterschiedliche Funktionen. Sie dienen nicht allein der Steuerung, sondern können auch Anreize für mehr Leistung und mehr Innovationen schaffen. Während Arbeitnehmer regelmäßig ein Festgehalt erhalten, sind flexible Vergütungsmodelle insbesondere für leitende Angestellte, Führungskräfte sowie für Vertriebskräfte interessant, die zusätzlich zu ihrem Festgehalt eine variable Vergütung erhalten.
Wir beraten Sie auch in Bezug auf Beteiligungsmodelle, mit denen Sie Ihre Mitarbeiter am wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens teilhaben lassen. Es ist nachgewiesen, dass eine finanzielle Beteiligung der Mitarbeiter Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten aufgrund des gesteigerten Engagements robuster und überlebensfähiger macht.
Flexible Arbeitszeiten orientieren sich an der Nachfrage: Ist viel los, wird mehr gearbeitet. Damit stärken Sie das Employer Branding, steigern Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und erhöhen gleichzeitig die Zufriedenheit und Motivation Ihrer Mitarbeiter.
Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, welche Vergütungs-, Beteiligungs- und Arbeitszeitmodelle für Sie interessant und umsetzbar sind.
Überprüfung von Arbeitsverträgen, Werk- und Dienstverträgen
Sie halten Ihren neuen Arbeitsvertrag in den Händen und wissen nicht, ob dieser rechtens oder zu Ihrem Nachteil ausgelegt ist? Gern verstecken Arbeitgeber erst in Arbeitsverträgen wichtige Details zu Überstundenregelungen, Arbeitszeiten und Reisetätigkeiten.
Lassen Sie sich auf keine Kompromisse ein und prüfen Sie den Vertrag genau! Gern unterstützen wir Sie dabei und geben Ihnen Tipps, um Vertragsinhalte ändern und für Sie umformulieren zu lassen. Dadurch ersparen Sie sich Nachteile und verbessern Ihre Arbeitsbedingungen.
Neben auf Dauer angelegten Arbeitnehmerverträgen gibt es auch Beschäftigungsverhältnisse, welche nur auf kürzerer Dauer oder auf Projektbasis ausgelegt sind. Freie Mitarbeiter, auch bekannt als Freelancer, erhalten in der Regel einen Dienst- oder Werkvertrag, um Ihren Auftrag zu erledigen.
Der entscheidende Unterschied zwischen einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag ist, dass bei einem Dienstvertrag die Erbringung einer Leistung vereinbart wird. Ein bestimmtes Ergebnis wird jedoch nicht garantiert. Beim Werkvertrag schulden Sie den Erfolg der Leistung, wobei es sich um einen körperlichen Gegenstand oder um eine Dienstleistung handeln kann.
Wir beraten Sie zu allen genannten Vertragsvarianten.

Befristete Arbeitsverträge, Minijobs und Midijobs
Immer seltener vergeben Arbeitgeber unbefristete Arbeitsverträge mit der gesetzlichen Probezeit. Immer häufiger sind Arbeitsverträge befristet, wobei die gesetzlichen Vorgaben nicht immer eingehalten werden, sodass es zu einer Entfristung kommen kann.
Auch beim Minijob und Midijob müssen die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden. Sobald Sie als Arbeitnehmer rechtliche Bedenken haben, sollten Sie nicht zögern, einen Anwalt einzuschalten. Das gilt zum Beispiel für die Befristung, die ohne einen sachlichen Grund bis zu drei Mal für die Dauer von bis zu zwei Jahren erfolgen darf. Anderes gilt für Befristungen mit sachlichem Grund, die ohne Begrenzung befristet verlängert werden dürfen. Befristete Arbeitsverträge sind von der Probezeit in unbefristeten Arbeitsverträgen zu unterscheiden. Was von beiden vorliegt, hängt von der im Arbeitsvertrag verwendeten Formulierung ab.
Insbesondere Midijobs haben 2019 an Attraktivität gewonnen, da sich die Verdienstobergrenze von 850 Euro auf 1.300 Euro erhöht hat. Midijobs sind steuerbegünstigt, und Midijobber erwerben den vollen Rentenanspruch.
Was können Sie gegen eine Kündigung tun?
Sie haben eine fristlose oder ordentliche Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten und möchten wissen, ob sie rechtkräftig ist und wie Sie vorgehen sollten? Dann kontaktieren Sie uns! Wir prüfen, ob die Kündigung gesetzlich erlaubt und ob der Kündigungsgrund berechtigt ist.
Möglicherweise genießen Sie einen allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz. Nach § 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) ist eine Kündigung unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist und Sie als Arbeitnehmer in demselben Unternehmen länger als sechs Monate beschäftigt sind.
Vielleicht gehören Sie zu einer Arbeitnehmergruppe, die besonderen Kündigungsschutz genießt. Dazu zählen zum Beispiel Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Frauen im Mutterschutz, Auszubildende sowie Mütter und Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen.
Wir prüfen außerdem, ob die Beteiligung eines Arbeitnehmergremiums erforderlich war, zum Beispiel die Zustimmung des Betriebsrates, und ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Rechtsmittel ist die Kündigungsschutzklage, die innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden muss.

Abmahnungen und Aufhebungsverträge
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Dazu gehören eine ordentliche oder fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Auch ein Aufhebungsvertrag oder der Eintritt in den Ruhestand beenden ein Arbeitsverhältnis, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Endet ein Arbeitsvertrag mit einer ordentlichen Kündigung, muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden, die im Gesetz geregelt oder im Arbeitsvertrag festgeschrieben wurde. Anders als bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers sind die Grenzen bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber eng gesteckt, sodass es zu Gesetzeswidersprüchen kommen kann.
Deshalb sollten Sie als Arbeitnehmer die Rechtmäßigkeit einer erhaltenen Kündigung von uns prüfen lassen. Meist geht einer ordentlichen Kündigung eine Abmahnung voraus, die Sie nicht einfach so hinnehmen sollten. Denn Arbeitgeber sprechen Abmahnungen gern willkürlich aus und begehen dabei Formfehler. Lassen Sie daher jede Abmahnung von einem Anwalt prüfen und legen Sie Widerspruch ein.
Sollte das Vertrauen in Ihrem Arbeitgeber gestört sein oder Sie haben bereits einen neuen Job in Aussicht, dann kann ein Aufhebungsvertrag eine gute Lösung sein, um Ihren aktuellen Job schneller zu beenden als es Ihre Kündigungsfristen ermöglichen würden. Gern beraten wir Sie dazu und erstellen einen Aufhebungsvertrag nach Ihren Wünschen.
Legt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor und Sie sollen ihn sofort unterzeichnen? Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und kontaktieren Sie uns sofort. Das erspart Ihnen böse Überraschungen und ggf. auch finanzielle Nachteile.
Verhandlungssache: Die Abfindung und das Arbeitszeugnis
Eine Abfindung, insbesondere ihre Höhe, ist Verhandlungssache. Gleiches gilt für das Arbeitszeugnis, wenn Sie zum Ende eines Arbeitsvertrags keines oder ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten haben. Dann sind Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen gefragt. Beides bieten wir Ihnen. Weit verbreitet ist die Meinung, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung haben. Einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf eine Abfindungszahlung, abgesehen von einigen Ausnahmen, gibt es nicht.
Gängige Praxis ist, die Zahlung einer Abfindung einzufordern und die Höhe der Abfindung auszuhandeln. Tatsächlich sind viele Arbeitgeber verhandlungsbereit. Denn eine einvernehmliche Einigung in Form einer Abfindung ist für sie kostengünstiger als ein Verfahren vor einem Arbeitsgericht. In einem Abfindungsvertrag kann auch vereinbart werden, dass Sie ein sehr gutes Arbeitszeugnis erhalten.
Qualifizierte Arbeitszeugnisse sind stets die bessere Wahl. Lassen Sie sich auf keine Kompromisse ein. Denn neben den durchgeführten Tätigkeiten und Projekten ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihre Arbeitsweise und Arbeitsergebnisse genau zu beschreiben. Eine zusammenfassende Leistungsbewertung, das Hervorheben von Erfolgen sowie eine Verhaltensbeurteilung unterstreichen Ihr positives Leistungsvermögen. Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis im Detail nach Formulierungsfehlern und versteckten Beurteilungsbotschaften. Bei Auffälligkeiten sind wir Ihr Rechtsbeistand, um ein positives Arbeitszeugnis im Härtefall einzuklagen.
Wie wehre ich mich bei Mobbing?
Häufig sind es Frauen, die Diskriminierung am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, zum Beispiel durch sexistische Äußerungen von Führungskräften. Auch Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung, der ethnischen Herkunft, wegen des Alters oder der sexuellen Orientierung sind alltäglich.
Rechtlich gesehen bedeutet Diskriminierung die Benachteiligung oder Herabwürdigung einzelner Personen oder Gruppen am Arbeitsplatz, die sich durch unreflektierte, bewusste und unbewusste Äußerungen Bahn brechen. Doch dagegen können Sie sich mit unserer Hilfe wehren.
Es gibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das unter anderem Arbeitnehmer vor Benachteiligung schützen soll. Wir beraten Sie über Möglichkeiten der Beweissicherung und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, um Ihre Erfolgsaussichten auf Unterlassung deutlich zu erhöhen.
Ähnliches gilt für Mobbing am Arbeitsplatz, das nicht nur von Kollegen, sondern auch von Führungskräften ausgehen kann. Ausgrenzung, häufige Kritik, falsche Bewertungen, Lügen, Beleidigungen, Informationsausschluss bis hin zur Sabotage sind exemplarische Beispiele für Mobbing am Arbeitsplatz. Mobbing kann zu schwerwiegenden gesundheitlichen und psychischen Problemen führen, weshalb Sie uns frühzeitig aufsuchen sollten.

Wir helfen Ihnen weiter.
Schildern Sie uns bitte, wenn möglich, kurz Ihr Anliegen. Ihre Informationen werden absolut vertraulich behandelt.
Wir melden uns anschließend schnellstmöglich bei Ihnen zurück.