Zu den wissenswerten Änderungen ab Januar 2025 gehört bspw. die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 01. Januar um 0,41 Cent auf dann 12,82 Euro brutto pro Stunde. Gleichzeitig wird die Geringfügigkeitsgrenze für Mini-Jobber auf 556 Euro monatlich angehoben.
Erfreulich ist, dass das Bürokratieentlastungsgesetz Arbeitgebern ab Januar 2025 ermöglicht, den Nachweis der zu dokumentierenden Vertragsbedingungen (insbes. Arbeitsverträge und Änderungsvereinbarungen) nun nicht mehr nur in Schrift- sondern auch in Textform abzufassen und elektronisch zu übermitteln. Digitale Arbeitsverträge dürfen jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen gewählt werden, die Sie kennen und zur Vermeidung von Bußgeldern beachten sollten: So unterliegen bspw. Befristungsvereinbarungen sowie Vereinbarungen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots auch weiterhin dem Schriftformerfordernis und die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen (u.a. Bau- oder Gaststättengewerbe, Speditionen) sind von den Formerleichterungen ausgenommen.
Von den vielen praxisrelevanten Entscheidungen der Arbeitsgerichte im Jahr 2024 ist bspw. ein Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 07.05.2024 von Bedeutung. Das Gericht hat entschieden, dass der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen regelmäßig erschüttert ist, wenn ein Arbeitnehmer unmittelbar nach einer Eigen- oder Arbeitgeberkündigung Bescheinigungen einreicht, die passgenau die noch verbleibende Dauer des Arbeitsverhältnisses abdecken. Kann der Arbeitnehmer dann nicht darlegen und ggf. beweisen, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit welchen Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit bestanden haben und welche Verhaltensmaßregeln oder Medikamente ärztlich verordnet wurden, besteht kein Entgeltfortzahlungsanspruch.
Veranstaltungstipp
In der kostenfreien Veranstaltung „Das Neueste im Arbeitsrecht 2024“ berichtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Rothfuß am Mittwoch, 27.11.2024, 18:00 Uhr in der Kanzlei BSKP, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden über besondere arbeitsrechtliche Entscheidungen des Jahres 2024 sowie über Gesetzesänderungen für das Jahr 2025 und erörtert mit Ihnen deren Auswirkungen auf den Berufsalltag.
Wir bitten um vorherige Anmeldung unter 0351 31890–0 oder horn.maria@bskp.de oder über das Eventformular.
weitere Nachrichten …