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RAT VOM FACH­AN­WALT: TREN­NUNG UND SCHEI­DUNG: WAS IST ZU BEACH­TEN? — WAS IST ZU REGELN?

Familien- und Erbrecht Ratgeber

Die Fach­an­wäl­te und Media­to­ren Kers­tin Rhi­now-Simon und Frank Simon (laut Focus gehö­ren sie auch 2019 zu Deutsch­lands Top-Anwäl­ten im Erb‑, Fami­li­en- und Sozi­al­recht) geben prak­ti­sche Tipps und Empfehlungen.

Ich will mei­ner Ehe­frau zur Abgel­tung aller Unter­halts­an­sprü­che einen Ein­mal­be­trag zah­len, geht dies?

Bei jedem Streit über nach­ehe­li­chen Unter­halt soll­te über eine Kapi­tal­ab­fin­dung nach­ge­dacht wer­den. Damit könn­ten die unter­halts­recht­li­chen Bezie­hun­gen end­gül­tig berei­nigt wer­den. Der Ver­pflich­te­te braucht in Zukunft kei­ne Rechen­schaft mehr über sein Ein­kom­men abzu­le­gen. Der Berech­tig­te ist hin­ge­gen vor einem Ver­mö­gens­ver­fall des Unter­halts­zah­lers und spä­te­ren Ein­kom­mens­ma­ni­pu­la­tio­nen geschützt.

Wie wird die Höhe der Abfin­dung ermittelt?

Zunächst muss die vor­aus­sicht­li­che Höhe und Dau­er der Unter­halts­zah­lung ermit­telt wer­den. Dies geschieht regel­mä­ßig durch den Fach­an­walt für Fami­li­en­recht. Bei der Ermitt­lung muss auch berück­sich­tigt wer­den, dass der Unter­halts­an­spruch durch eine Wie­der­hei­rat des Berech­tig­ten oder bei gefes­tig­ter neu­er Lebens­be­zie­hung der Unter­halt redu­ziert bzw. weg­fal­len kann und die Mög­lich­keit eines vor­zei­ti­gen Todes oder künf­ti­ge, zusätz­li­che Unter­halts­be­las­tun­gen soll­ten bei der Ermitt­lung der Abfin­dungs­hö­he Berück­sich­ti­gung finden.

Kann ich auf den Ren­ten­aus­gleich verzichten?

Grund­sätz­lich ist dies mög­lich, ins­be­son­de­re wenn der Kapi­tal­wert der Ren­ten­an­sprü­che mit Unter­halts- und sons­ti­gen Ver­mö­gens­an­sprü­chen ver­rech­net wird.

Wir haben eine Rege­lung zum Tren­nungs­un­ter­halt getrof­fen. Gilt die auch nach der Scheidung?

Vor­sicht, die­se Ver­ein­ba­rung endet mit der Rechts­kraft der Schei­dung. Bis zur gericht­li­chen Klä­rung des nach­ehe­li­chen Unter­halts kann eine zeit­li­che Lücke ohne Unter­halts­zah­lung ent­ste­hen. Der nach­ehe­li­che Unter­halt soll­te spä­tes­tens mit der Schei­dung geklärt werden.


Ver­an­stal­tungs­tipp

Die­se und wei­te­re Fra­gen, auch zur neu­en „Düs­sel­dor­fer Tabel­le 2020“ wer­den im Rah­men der Vor­trags­ver­an­stal­tung „Tren­nung im Ein­ver­neh­men: Tipps für eine fai­re Schei­dung“ am Diens­tag, dem 14.01.2020, 18:00 Uhr in den Räum­lich­kei­ten der Kanz­lei BSKP in Dres­den beant­wor­tet. Um Anmel­dung unter 0351/318900, per Online-For­mu­lar oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.

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