Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie auch 2019 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
Ich will meiner Ehefrau zur Abgeltung aller Unterhaltsansprüche einen Einmalbetrag zahlen, geht dies?
Bei jedem Streit über nachehelichen Unterhalt sollte über eine Kapitalabfindung nachgedacht werden. Damit könnten die unterhaltsrechtlichen Beziehungen endgültig bereinigt werden. Der Verpflichtete braucht in Zukunft keine Rechenschaft mehr über sein Einkommen abzulegen. Der Berechtigte ist hingegen vor einem Vermögensverfall des Unterhaltszahlers und späteren Einkommensmanipulationen geschützt.
Wie wird die Höhe der Abfindung ermittelt?
Zunächst muss die voraussichtliche Höhe und Dauer der Unterhaltszahlung ermittelt werden. Dies geschieht regelmäßig durch den Fachanwalt für Familienrecht. Bei der Ermittlung muss auch berücksichtigt werden, dass der Unterhaltsanspruch durch eine Wiederheirat des Berechtigten oder bei gefestigter neuer Lebensbeziehung der Unterhalt reduziert bzw. wegfallen kann und die Möglichkeit eines vorzeitigen Todes oder künftige, zusätzliche Unterhaltsbelastungen sollten bei der Ermittlung der Abfindungshöhe Berücksichtigung finden.
Kann ich auf den Rentenausgleich verzichten?
Grundsätzlich ist dies möglich, insbesondere wenn der Kapitalwert der Rentenansprüche mit Unterhalts- und sonstigen Vermögensansprüchen verrechnet wird.
Wir haben eine Regelung zum Trennungsunterhalt getroffen. Gilt die auch nach der Scheidung?
Vorsicht, diese Vereinbarung endet mit der Rechtskraft der Scheidung. Bis zur gerichtlichen Klärung des nachehelichen Unterhalts kann eine zeitliche Lücke ohne Unterhaltszahlung entstehen. Der nacheheliche Unterhalt sollte spätestens mit der Scheidung geklärt werden.
Veranstaltungstipp
Diese und weitere Fragen, auch zur neuen „Düsseldorfer Tabelle 2020“ werden im Rahmen der Vortragsveranstaltung „Trennung im Einvernehmen: Tipps für eine faire Scheidung“ am Dienstag, dem 14.01.2020, 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP in Dresden beantwortet. Um Anmeldung unter 0351/318900, per Online-Formular oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.
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