Steuerliche Interessenvertretung
Das komplizierte Steuerrecht ist anfällig für Fehler, sodass Sie sich leicht in der Situation wiederfinden können, gegen Forderungen des Finanzamtes vorgehen zu müssen. Wir unterstützen Sie bei der Wahrung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber der Finanzverwaltung. Das geschieht nicht nur im Rahmen der Veranlagung und Prüfung, sondern auch im Falle von Einspruchs- oder finanzgerichtlichen sowie Steuerstrafverfahren. Hierbei ist durch die enge Zusammenarbeit unserer Wirtschaftsprüfungs- und der Steuerberatungsabteilung mit den im Steuerrecht versierten Rechtsanwälten eine optimale steuerliche Interessenvertretung gewährleistet.
Wir beraten Sie persönlich.
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