Gemeinnützige Körperschaften
Die steuerliche Beratung gemeinnütziger Körperschaften ist ein Spezialgebiet unseres Beratungsangebotes. Gemeinnützige Körperschaften aus dem Gesundheits- und Sozialwesen stehen auch steuerlich vor großen Herausforderungen. Die Veränderung der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen beschleunigt sich zunehmend. Damit stehen Sie vor der Notwendigkeit, neue Tätigkeitsfelder zu erschließen, Kooperationen zu begründen oder zu beenden. Wir helfen Ihnen, diese mit unserer langjährigen Erfahrung aus der Beratung gemeinnütziger Unternehmen aller Rechtsformen zu meistern. Als Ihr Steuerberater in allen gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragestellungen unterstützen wir Sie schnell und effektiv bei den zahlreichen Gestaltungserfordernissen.
Wir begleiten und beraten Sie z. B.
- in allen steuerlichen Fragen des laufenden Geschäftsbetriebes
- bei der Erstellung der laufenden Steuererklärungen und der Mittelverwendungsrechnung
- bei der Gewinnermittlung für die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe
- bei steuerlichen Außenprüfungen
- bei außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsmitteln
- mit Gutachten zu steuerlichen und gemeinnützigen Folgen neuer Geschäftsbereiche
- bei der Finanzierung neuer Aktivitäten unter Berücksichtigung der Mittelbindung und Mittelverwendung gemeinnütziger Unternehmen
- durch die Abstimmung neuer Aktivitäten mit der Finanzverwaltung durch verbindliche Auskünfte
- bei der Optimierung der Konzernstruktur unter gemeinnützigkeitsrechtlichen Gesichtspunkten
- bei der Einführung und Sicherung der umsatzsteuerlichen Organschaft
- bei der Durchführung von Due Diligence Prüfungen
- bei Gründung gemeinnütziger oder steuerpflichtiger (Tochter-)Gesellschaften
- bei Verlust oder geplanter Aufgabe der Gemeinnützigkeit
Wir beraten Sie persönlich.
Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Rufen Sie uns dazu an oder senden Sie uns eine Terminanfrage über das Kontaktformular.