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Urhe­ber­recht & Gewerb­li­cher Rechtsschutz

Das Urhe­ber­recht schützt grund­sätz­lich jede per­sön­li­che geis­ti­ge Schöp­fung. Spä­tes­tens seit der Ein­fü­gung von Com­pu­ter­pro­gram­men in den Schutz­be­reich des Urhe­ber­rechts sind alle indi­vi­du­el­len Wer­ke auf dem Gebiet der Kul­tur und auch der Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie als Schutz­ge­gen­stand zu betrachten.
Dar­über hin­aus kennt das Urhe­ber­recht aber noch zahl­rei­che soge­nann­te Leis­tungs­schutz­rech­te. Das bekann­tes­te betrifft den Schutz von Licht­bil­dern, der dazu führt, dass jedes ein­fa­che Foto urhe­ber­recht­li­chen Schutz genießt.

Der Gewerb­li­che Rechts­schutz ein­schließ­lich des Urhe­ber­rechts dient der Siche­rung von tech­ni­schem, ästhe­ti­schem und geis­ti­gem Know-how sowie dem Schutz von Kenn­zei­chen. Ergän­zend hier­zu regelt das Wett­be­werbs­recht das Markt­ver­hal­ten ins­be­son­de­re von in Wett­be­werb ste­hen­den Unter­neh­men. Der gesam­te Bereich des Gewerb­li­chen Rechts­schut­zes ein­schließ­lich des Urhe­ber­rechts und des Wett­be­werbs­rechts genießt im geschäft­li­chen Ver­kehr eine enor­me Bedeu­tung, nicht zuletzt, da das geis­ti­ge Know-how eines Unter­neh­mens zu sei­nen wert­volls­ten Gütern zählt.

Unser inter­dis­zi­pli­nä­res Team ist ver­siert dar­in, Ihre Inter­es­sen zu ver­tre­ten und Sie in allen urhe­ber­recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten zu bera­ten. Dies gilt sowohl für unter­neh­mens­re­le­van­te als auch für pri­va­te Sach­ver­hal­te rund um den Schutz des geis­ti­gen Eigen­tums. Wir ver­fol­gen ziel­ge­rich­tet und mit der gebo­te­nen Schnel­lig­keit die Ver­let­zung Ihrer Rech­te und ste­hen Ihnen bei der außer­ge­richt­li­chen und gericht­li­chen Durch­set­zung zur Seite.

Eben­so unter­stüt­zen wir Sie im Zusam­men­hang mit der Abwehr einer Abmah­nung bzw. einer gericht­li­chen Inan­spruch­nah­me aus Urhe­ber­rech­ten, wobei auch hier der Fokus unse­rer Bera­tung immer auf eine inter­es­sen­ge­rech­te sowie wirt­schaft­lich ver­tret­ba­re Lösung der Aus­ein­an­der­set­zung gerich­tet ist.

Unser Ziel ist es, Ihre geis­ti­gen, tech­ni­schen und krea­ti­ven Leis­tun­gen best­mög­lich zu sichern sowie unbe­rech­tig­te Ein­grif­fe Drit­ter unver­züg­lich abzu­wen­den und zu ahn­den. Fach­li­che Kom­pe­tenz sowie der siche­re Umgang mit den ver­fah­rens­recht­li­chen Beson­der­hei­ten im Rechts­streit um gewerb­li­che Schutz­rech­te gewähr­leis­ten, dass Sie allein den Vor­teil Ihrer Inves­ti­tio­nen genießen.

Wir beraten Sie persönlich.

Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Rufen Sie uns dazu an oder senden Sie uns eine Terminanfrage über das Kontaktformular.

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 Sebastian Lohse

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  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Mediator
  • Geschäftsführender Gesellschafter
 Martin Volkmann

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  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
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Dr. Rolf B. Arnade

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  • Rechtsanwalt
  • Attorney at law (N.Y.)
  • Master of Laws (LL.M.)
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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 Carsten Rüger

Carsten Rüger

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht