Urheberrecht & Gewerblicher Rechtsschutz
Das Urheberrecht schützt grundsätzlich jede persönliche geistige Schöpfung. Spätestens seit der Einfügung von Computerprogrammen in den Schutzbereich des Urheberrechts sind alle individuellen Werke auf dem Gebiet der Kultur und auch der Informationstechnologie als Schutzgegenstand zu betrachten.
Darüber hinaus kennt das Urheberrecht aber noch zahlreiche sogenannte Leistungsschutzrechte. Das bekannteste betrifft den Schutz von Lichtbildern, der dazu führt, dass jedes einfache Foto urheberrechtlichen Schutz genießt.
Der Gewerbliche Rechtsschutz einschließlich des Urheberrechts dient der Sicherung von technischem, ästhetischem und geistigem Know-how sowie dem Schutz von Kennzeichen. Ergänzend hierzu regelt das Wettbewerbsrecht das Marktverhalten insbesondere von in Wettbewerb stehenden Unternehmen. Der gesamte Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes einschließlich des Urheberrechts und des Wettbewerbsrechts genießt im geschäftlichen Verkehr eine enorme Bedeutung, nicht zuletzt, da das geistige Know-how eines Unternehmens zu seinen wertvollsten Gütern zählt.
Unser interdisziplinäres Team ist versiert darin, Ihre Interessen zu vertreten und Sie in allen urheberrechtlichen Angelegenheiten zu beraten. Dies gilt sowohl für unternehmensrelevante als auch für private Sachverhalte rund um den Schutz des geistigen Eigentums. Wir verfolgen zielgerichtet und mit der gebotenen Schnelligkeit die Verletzung Ihrer Rechte und stehen Ihnen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung zur Seite.
Ebenso unterstützen wir Sie im Zusammenhang mit der Abwehr einer Abmahnung bzw. einer gerichtlichen Inanspruchnahme aus Urheberrechten, wobei auch hier der Fokus unserer Beratung immer auf eine interessengerechte sowie wirtschaftlich vertretbare Lösung der Auseinandersetzung gerichtet ist.
Unser Ziel ist es, Ihre geistigen, technischen und kreativen Leistungen bestmöglich zu sichern sowie unberechtigte Eingriffe Dritter unverzüglich abzuwenden und zu ahnden. Fachliche Kompetenz sowie der sichere Umgang mit den verfahrensrechtlichen Besonderheiten im Rechtsstreit um gewerbliche Schutzrechte gewährleisten, dass Sie allein den Vorteil Ihrer Investitionen genießen.
Wir beraten Sie persönlich.
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