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Insol­venz­recht

Sanie­rung / Restruk­tu­rie­rung / Eigenverwaltung

 

Die Kri­se droht. Wert­vol­le Zeit verstreicht.

Neh­men Sie das Heft des Han­delns wie­der in die Hand – und bestim­men Sie Ihr Schick­sal und den Erfolg Ihrer Restruk­tu­rie­rung selbst.

Mit unse­ren Rechts­an­wäl­ten für Insol­venz­recht an Ihrer Sei­te selbst­stän­dig blei­ben: Grund­sätz­lich sieht die Insol­venz­ord­nung bei Unter­neh­mens­in­sol­ven­zen die Bestel­lung eines Insol­venz­ver­wal­ters vor. Hier­bei gehen die Kon­trol­le und die Ent­schei­dun­gen des täg­li­chen Geschäfts­be­trie­bes auf den Insol­venz­ver­wal­ter über. Die bis­he­ri­ge Geschäfts­füh­rung wird de fac­to ent­mach­tet. Eine Eigen­ver­wal­tung bie­tet dage­gen Unter­neh­men die Mög­lich­keit, ein Sanie­rungs­ver­fah­ren in der Insol­venz eigen­ver­ant­wort­lich durch­zu­füh­ren. In der Eigen­ver­wal­tung bleibt die Geschäfts­füh­rung voll ver­fü­gungs­be­rech­tigt und führt den Geschäfts­be­trieb selbst fort. Es wird ihr ledig­lich ein soge­nann­ter Sach­wal­ter an die Sei­te gestellt, um die Inter­es­sen der Gläu­bi­ger zu wah­ren und die wirt­schaft­li­che Lage des Unter­neh­mens zu prüfen.

Die BSKP-Anwäl­te für Insol­venz­recht unter­stüt­zen Man­dan­ten umfas­send bei der Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung aller not­wen­di­gen Maß­nah­men. Ins­be­son­de­re wäh­rend eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens neh­men wir als Sanie­rungs­exper­ten die bera­ten­de Posi­ti­on der Eigen­ver­wal­tung ein, um die insol­venz­recht­li­chen Instru­men­ta­ri­en für die Sanie­rung Ihres Unter­neh­mens best­mög­lich aus­zu­nut­zen. Gemein­sam mit der Geschäfts­füh­rung wird so im Team eine erfolg­rei­che Sanie­rung des Unter­neh­mens erarbeitet.

Vor­tei­le der Eigen­ver­wal­tung (mit oder ohne Schutzschirm):

  • Geschäfts­füh­rung bleibt ver­fü­gungs­be­rech­tigt und hand­lungs­fä­hig (im Gegen­satz zum Regelverfahren)
  • bie­tet Anreiz, den Insol­venz­an­trag mög­lichst früh­zei­tig zu stel­len (da kein Kon­troll­ver­lust zu befürch­ten ist)
  • Sach­wal­ter schafft Ver­trau­en, wahrt die Inter­es­sen der Gläu­bi­ger und prüft wirt­schaft­li­che Situation
  • ver­ein­facht und ver­kürzt übli­cher­wei­se die Sanierungsphase

Unse­re Leis­tun­gen für Sie in die­ser Pha­se umfas­sen insbesondere:

  • Vor­be­rei­tung und Beglei­tung von Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren, § 270 a InsO
  • Erstel­lung der Beschei­ni­gung nach § 270 b InsO für Schutzschirmverfahren
  • Vor­be­rei­tung und Stel­lung von Insolvenzanträgen
  • Kon­zep­ti­on und Erstel­lung von Insol­venz­plä­nen mit den erfor­der­li­chen Plan­rech­nun­gen und Anlagen
  • Beglei­tung der Geschäfts­füh­rung und Über­nah­me der Organ­funk­ti­on als CRO (Chief Res­truc­tu­ring Offi­cer), Gene­ral­be­voll­mäch­tig­ter oder Beglei­tung als (vor­läu­fi­ger) Sach­wal­ter bis zum erfolg­rei­chen Abschluss der Sanie­rung und der Been­di­gung des Insolvenzverfahrens

Wei­te­re Leis­tun­gen in die­sem Bereich:

  • Beglei­tung und Bera­tung von Kauf­in­ter­es­sen­ten bei Erwerb von Geschäfts­be­trie­ben oder ein­zel­ner Assets aus lau­fen­den Insol­venz­ver­fah­ren / Insol­venz­mas­sen (Distres­sed M&A, inkl. Finan­cial und Legal Due Diligence)
  • Erstel­lung inte­grier­ter Unternehmensplanungen
  • Erstel­lung von Sanie­rungs­kon­zep­ten nach IDW S6
  • Durch­füh­rung von Com­pli­ance-Prü­fun­gen und Foren­sic Accounting
  • Erstel­lung und Begut­ach­tung von Fort­be­stehens­pro­gno­sen sowie Prü­fung von Insol­venz­grün­den (Prü­fung Zah­lungs­un­fä­hig­keit, Überschuldungsprüfung)
  • Bera­tung zu arbeits­recht­li­chen Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten bei der Umstruk­tu­rie­rung von Unternehmen
  • Ver­tre­tung in Organ­haf­tungs­kla­gen sowie bei Insolvenzanfechtung

Wir ver­fü­gen über einen jah­re­lan­gen Track Record in der erfolg­rei­chen Beglei­tung und Umset­zung von Restruk­tu­rie­run­gen inner­halb eines Insol­venz­ver­fah­rens in Eigenverwaltung.

Wir beraten Sie persönlich.

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 Sebastian Kaufmann

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 Lars-Philipp Böhme
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Lars-Philipp Böhme

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