Insolvenzrecht
Sanierung / Restrukturierung / Eigenverwaltung
Die Krise droht. Wertvolle Zeit verstreicht.
Nehmen Sie das Heft des Handelns wieder in die Hand – und bestimmen Sie Ihr Schicksal und den Erfolg Ihrer Restrukturierung selbst.
Mit unseren Rechtsanwälten für Insolvenzrecht an Ihrer Seite selbstständig bleiben: Grundsätzlich sieht die Insolvenzordnung bei Unternehmensinsolvenzen die Bestellung eines Insolvenzverwalters vor. Hierbei gehen die Kontrolle und die Entscheidungen des täglichen Geschäftsbetriebes auf den Insolvenzverwalter über. Die bisherige Geschäftsführung wird de facto entmachtet. Eine Eigenverwaltung bietet dagegen Unternehmen die Möglichkeit, ein Sanierungsverfahren in der Insolvenz eigenverantwortlich durchzuführen. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung voll verfügungsberechtigt und führt den Geschäftsbetrieb selbst fort. Es wird ihr lediglich ein sogenannter Sachwalter an die Seite gestellt, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen.
Die BSKP-Anwälte für Insolvenzrecht unterstützen Mandanten umfassend bei der Vorbereitung und Durchführung aller notwendigen Maßnahmen. Insbesondere während eines Eigenverwaltungsverfahrens nehmen wir als Sanierungsexperten die beratende Position der Eigenverwaltung ein, um die insolvenzrechtlichen Instrumentarien für die Sanierung Ihres Unternehmens bestmöglich auszunutzen. Gemeinsam mit der Geschäftsführung wird so im Team eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens erarbeitet.
Vorteile der Eigenverwaltung (mit oder ohne Schutzschirm):
- Geschäftsführung bleibt verfügungsberechtigt und handlungsfähig (im Gegensatz zum Regelverfahren)
- bietet Anreiz, den Insolvenzantrag möglichst frühzeitig zu stellen (da kein Kontrollverlust zu befürchten ist)
- Sachwalter schafft Vertrauen, wahrt die Interessen der Gläubiger und prüft wirtschaftliche Situation
- vereinfacht und verkürzt üblicherweise die Sanierungsphase
Unsere Leistungen für Sie in dieser Phase umfassen insbesondere:
- Vorbereitung und Begleitung von Eigenverwaltungsverfahren, § 270 a InsO
- Erstellung der Bescheinigung nach § 270 b InsO für Schutzschirmverfahren
- Vorbereitung und Stellung von Insolvenzanträgen
- Konzeption und Erstellung von Insolvenzplänen mit den erforderlichen Planrechnungen und Anlagen
- Begleitung der Geschäftsführung und Übernahme der Organfunktion als CRO (Chief Restructuring Officer), Generalbevollmächtigter oder Begleitung als (vorläufiger) Sachwalter bis zum erfolgreichen Abschluss der Sanierung und der Beendigung des Insolvenzverfahrens
Weitere Leistungen in diesem Bereich:
- Begleitung und Beratung von Kaufinteressenten bei Erwerb von Geschäftsbetrieben oder einzelner Assets aus laufenden Insolvenzverfahren / Insolvenzmassen (Distressed M&A, inkl. Financial und Legal Due Diligence)
- Erstellung integrierter Unternehmensplanungen
- Erstellung von Sanierungskonzepten nach IDW S6
- Durchführung von Compliance-Prüfungen und Forensic Accounting
- Erstellung und Begutachtung von Fortbestehensprognosen sowie Prüfung von Insolvenzgründen (Prüfung Zahlungsunfähigkeit, Überschuldungsprüfung)
- Beratung zu arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Umstrukturierung von Unternehmen
- Vertretung in Organhaftungsklagen sowie bei Insolvenzanfechtung
Wir verfügen über einen jahrelangen Track Record in der erfolgreichen Begleitung und Umsetzung von Restrukturierungen innerhalb eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung.
Wir beraten Sie persönlich.
Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Rufen Sie uns dazu an oder senden Sie uns eine Terminanfrage über das Kontaktformular.