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RAT VOM FACH­AN­WALT: VOR­SICHT HOMEOFFICE!

Arbeitsrecht Ratgeber

Home­of­fice steht hoch im Kurs: Anschei­nend möch­ten 92 % der Mit­ar­bei­ter von zu Hau­se arbei­ten (Quel­le: Umfra­ge des BVDW). Das BMAS arbei­tet daher an einem Gesetz­ent­wurf zum Home­of­fice. Bis zum Inkraft­tre­ten der gesetz­li­chen Grund­la­ge kom­men vie­le Fra­gen um Rech­te und Pflich­ten im Home­of­fice auf.

Kein Recht und kei­ne Pflicht auf Homeoffice

Mit­ar­bei­ter haben noch kei­nen Anspruch gegen­über dem Arbeit­ge­ber, im Home­of­fice arbei­ten zu dür­fen. Umge­kehrt kön­nen auch Arbeit­ge­ber nicht von den Mit­ar­bei­tern ver­lan­gen, dass die Arbeits­leis­tung von zu Hau­se erbracht wird.

Arbeits­zeit

Auch Mit­ar­bei­ter im Home­of­fice müs­sen die Höchst­gren­zen (§ 3 ArbZG), die Pau­sen­re­ge­lung (§ 4 ArbZG) und die Ruhe­zei­ten (§ 5 ArbZG) ein­hal­ten. Der Arbeit­ge­ber soll­te sei­ne Pflicht zur Doku­men­ta­ti­on der täg­li­chen Arbeits­zeit auf die Mit­ar­bei­ter über­tra­gen. Die Mit­ar­bei­ter haben dann die täg­li­chen Arbeits­zei­ten, ins­be­son­de­re, wenn sie über acht Stun­den hin­aus­ge­hen, zu erfas­sen und dem Arbeit­ge­ber vorzulegen.

Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz

Das The­ma Sicher­heit am Arbeits­platz ist aus Sicht der Arbeit­ge­ber und der Mit­ar­bei­ter beson­ders kri­tisch! Arbeit­ge­ber wer­den durch § 3 ArbSchG zu den erfor­der­li­chen Maß­nah­men des Arbeits­schut­zes ver­pflich­tet. Die Arbeit ist so zu gestal­ten, dass eine Gefähr­dung für das Leben sowie die Gesund­heit mög­lichst ver­mie­den und die ver­blei­ben­de Gefähr­dung mög­lichst gering­ge­hal­ten wird (§ 4 ArbSchG). Arbeit­ge­ber soll­ten sich daher ver­trag­lich ein Zutritts­recht zur Woh­nung aus­be­din­gen. Mit­ar­bei­ter soll­ten wis­sen, dass Tätig­kei­ten im Home­of­fice unfall­ver­si­che­rungs­recht­lich nicht immer hin­rei­chend geschützt sind: Weder beim Weg in die Kita (LSG Nie­der­sach­sen-Bre­men, Urt. v. 26.9.2018), noch in die Küche (BSG, Urt. v. 5.7.2016), noch beim Toi­let­ten-Gang (SG Mün­chen, Urt. v. 4.7.2019) besteht Unfallversicherungsschutz!

Ver­an­stal­tungs­tipp

Im kos­ten­frei­en Vor­trag „Arbeits­recht­li­che Aspek­te des Home­of­fice” von Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Arbeits­recht Chris­ti­an Roth­fuß am Don­ners­tag, 10.10.2019, 18:00 Uhr bei BSKP in Dres­den erläu­tern wir, wie Sie Home­of­fice-Ver­trä­ge gestal­ten, durch­füh­ren und auch wie­der been­den kön­nen. Hier­zu laden wir Sie herz­lich ein und bit­ten um vor­he­ri­ge Anmel­dung per Online-For­mu­lar oder per Tele­fon unter 0351/318900.