Immo­bi­li­en ver­er­ben — Rechts­an­wäl­te für Immobilienerbschaft

Unse­re TOP-Anwäl­te für Immo­bi­li­en­er­b­schaft unter­stüt­zen Sie in Dres­den, Chem­nitz, sach­sen­weit und bundesweit

Das eige­ne Haus ist der Wunsch vie­ler Men­schen und das Ziel, auf das sie hin­ar­bei­ten. Die eige­ne Immo­bi­lie ist eine Form der Alters­vor­sor­ge und in Zei­ten star­ker Schwan­kun­gen an den Wert­pa­pier­märk­ten und nied­ri­ger Zin­sen eine ver­läss­li­che Geld­an­la­ge. Immo­bi­li­en­be­sit­zer erfreu­en sich eines blei­ben­den Wer­tes, den sie spä­ter an ihre Kin­der ver­er­ben kön­nen. Die Aus­ein­an­der­set­zung mit zu ver­er­ben­den Immo­bi­li­en, ins­be­son­de­re wenn die­se im Aus­land gele­gen sind, ist recht­lich jedoch kom­plex. Ist unbe­weg­li­ches Ver­mö­gen invol­viert, bedarf es stets einer beson­de­ren Form. Zudem müs­sen erb­recht­li­che, fami­li­en­recht­li­che und steu­er­recht­li­che Fol­gen beach­tet werden.

 

Ihre Vorteile unserer Kanzlei

  • schnell: kurzfristige Termine jederzeit möglich
  • Vier-Augen-Prinzip: zwei Fachanwälte bearbeiten Ihren Sachverhalt
  • Entwicklung einer Lösung nach aktuellster Rechtslage
  • fachübergreifendes Arbeiten dank gebündelter Inhouse-Expertisen
  • außergerichtliche Konfliktlösung und Mediation
  • regelmäßige Veranstaltungen