Düsseldorfer Tabelle 2025
In Deutschland wird für die Berechnung des Kindesunterhalts die sog. Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Sie hat zwar keine Gesetzeskraft, stellt aber eine Richtlinie dar, an der sich alle deutschen Familiengerichte und auch die Jugendämter orientieren.
Die aktuell heranzuziehende Düsseldorfer Tabelle gilt seit dem 1.1.2025.
Monatlicher Mindest-Kinderunterhalt (ohne Abzug KiG)
Altersgruppe 0–5 Jahre | |
2024: 480 € | 2025: 482 € |
Altersgruppe 6–11 Jahre | |
2024: 551 € | 2025: 554 € |
Altersgruppe 12–17 Jahre | |
2024: 645 € | 2025: 649 € |
Unterhaltsbedarf für ein studierendes Kind | |
2024: 930 € | 2025: 990 € |
Zusammenwirkung von Kindergeld & Unterhalt
Von den Unterhaltsbeträgen der Düsseldorfer Tabelle ist das hälftige Kindergeld abzuziehen, um den Zahlbetrag des unterhaltspflichtigen Elternteils zu ermitteln. Der Zahlbetrag wird in der pdf-Version der Düsseldorfer Tabelle auch auf der letzten Seite ausgewiesen. Aktuell beträgt das Kindergeld 255 € pro Kind. Dieser Betrag gilt seit der Vereinheitlichung für jedes Kind, und zwar unabhängig davon, um das wievielte Kind es sich handelt.
Der Zahlbetrag für den Mindestunterhalt (Nettoeinkommen bis 2.100 €) beträgt 2025 z. B. (482 € abzgl. 127,50 € =) 354,50 €.
Unterhalt für die Vergangenheit
Kann Unterhalt für bereits abgelaufene Zeiträume verlangt werden (dies ist gesondert zu prüfen, da nach dem Gesetz nur in bestimmten Fällen rückwirkend die Unterhaltszahlung verlangt werden kann), ist für die Berechnung die in dem jeweiligen Jahr geltende Düsseldorfer Tabelle anzuwenden. Aus diesem Grund kann es sein, dass sich für unterschiedliche Zeiträume unterschiedliche Zahlbeträge ergeben.
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