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RAT VOM FACH­AN­WALT: HOME­OF­FICE-PFLICHT ENTFÄLLT

Arbeitsrecht Ratgeber Recht

Die Coro­na-Arbeits­schutz­ver­ord­nung wird (Stand 23.06.2021) für die Dau­er der pan­de­mi­schen Lage bis ein­schließ­lich 10.09.2021 ver­län­gert. Die grund­le­gen­den Arbeits­schutz­re­geln gel­ten für die Dau­er der Epi­de­mie fort. Arbeit­ge­ber blei­ben bspw. ver­pflich­tet, in ihren Betrie­ben min­des­tens zwei Mal pro Woche für alle Beschäf­tig­ten in Prä­senz die Mög­lich­keit für Schnell- oder Selbst­tests anzu­bie­ten. Aus­nah­men gibt es für voll­stän­dig geimpf­te bezie­hungs­wei­se von einer CoViD-19-Erkran­kung gene­se­ne Beschäf­tig­te. Die Beschäf­tig­ten sind nicht ver­pflich­tet, die Test­an­ge­bo­te wahr­zu­neh­men sowie dem Arbeit­ge­ber Aus­kunft über ihren Impf- bezie­hungs­wei­se Gene­sungs­sta­tus zu geben. Wie bis­her müs­sen betrieb­li­che Hygie­ne­plä­ne erstellt, umge­setzt sowie in geeig­ne­ter Wei­se zugäng­lich gemacht werden.

Jedoch ent­fällt ab 01.07.2021 die bis­lang befris­te­te Vor­ga­be von Home­of­fice. Aller­dings kön­nen Arbeit­ge­ber den Beschäf­tig­ten frei­wil­lig das Arbei­ten im Home­of­fice ermög­li­chen, um sie best­mög­lich vor einer Infek­ti­on zu schüt­zen. Die Arbeit im Home­of­fice hat an Bedeu­tung gewon­nen und bie­tet zahl­rei­che Vor- (z. B. Fle­xi­bi­li­tät, Kos­ten­er­spar­nis, Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf) aber auch Nach­tei­le (z. B. Iso­la­ti­on, feh­len­de Kon­troll­mög­lich­keit). Häu­fig beru­hen Home­of­fice oder Tele­ar­beit eher auf einer Über­ein­kunft als auf einer belast­ba­ren recht­li­chen Grund­la­ge. Ohne recht­lich wirk­sa­me Ver­ein­ba­rung kön­nen erheb­li­che Rechts­un­si­cher­hei­ten auf­tre­ten, bspw. bei der Fra­ge, ob und unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen die Been­di­gung der Home­of­fice-Tätig­keit mög­lich und zuläs­sig ist.

Zur Ver­mei­dung mög­li­cher Strei­tig­kei­ten soll­ten Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber im Arbeits­ver­trag oder in einer Zusatz­ver­ein­ba­rung alle wich­ti­gen Punk­te der Home­of­fice-Tätig­keit, wie z. B. Arbeits­zeit, Arbeits­mit­tel, Daten­schutz, Unfall­ver­si­che­rungs­schutz u. ä. regeln.


Ver­an­stal­tungs­tipp

Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Arbeits­recht Chris­ti­an Roth­fuß infor­miert Sie in einer kos­ten­frei­en Ver­an­stal­tung am Diens­tag, 20.07.2021, 18:00 Uhr in der Kanz­lei BSKP über „Home­of­fice-Ver­ein­ba­run­gen“ und über alle wich­ti­gen Ein­zel­hei­ten der Aus­ge­stal­tung und Abwick­lung von Vereinbarungen.

Wir bit­ten um vor­he­ri­ge Anmeldung:

  • per Tele­fon unter 0351/318900,
  • per E‑Mail an horn.maria@bskp.de oder
  • per Anmel­de­for­mu­lar über unse­re Web­sei­te (sie­he unten)

Die Ver­hal­tens­re­geln zum Schutz vor dem Coro­na-Virus wer­den streng eingehalten.

 


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