Mit Inkrafttreten der von der Sächsischen Landesregierung erlassenen Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ab dem 19.03.2020 mussten zahlreiche Betriebe zwangsweise schließen. Mehrfach tragen Mandanten unserer Kanzlei die aufgeworfene Frage an uns heran, ob die ihnen durch die Betriebsschließung entstandenen finanziellen Belastungen vom Versicherungsschutz umfasst sind.
Hoffen darf derjenige, der im Besitz einer Betriebsschließungsversicherung ist. Betriebsschließungsversicherungen sollen als Art Ertragsausfallversicherung finanziellen Ausgleich bieten, wenn infolge einer behördlichen Anordnung aufgrund der in §§ 6,7 IfSG genannten meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger eine Betriebsschließung angeordnet wird. Die Betriebsschließungsversicherung soll ihrem Zweck nach alle fortlaufenden Kosten (Miete, Personalkosten, Lieferantenkosten u.v.m.) abdecken und die finanziellen Folgen der Betriebsschließung abfedern.
Allerdings kommt es auf die Kleinigkeiten und Detail an. Denn regelmäßig werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf die Betriebsschließungsversicherungen Bestimmungen enthalten, wonach der Versicherungsfall nur von konkret benannten und bereits bekannten meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern ausgelöst wird. Der bis Ende 2019 noch unbekannte COVID-19 Erreger wird voraussichtlich nicht gelistet sein, wenngleich unter den Betroffenen Einigkeit besteht, dass auch das Coronavirus inzwischen eine Qualität und ein Ausmaß erreicht hat, was den bekannten Erregern in Nichts nachsteht. Je nach Formulierung und Ausgestaltung des Versicherungsvertrages könnte auch in Ihrem Fall eine Chance bestehen, die Versicherungsprämie erfolgreich zu beanspruchen.
Wir prüfen für Sie, ob Ihre Betriebsschließungsversicherung den durch die Corona-Pandemie verursachten finanziellen Schaden (zumindest teilweise) abdeckt und helfen Ihnen bei der Durchsetzung möglicher Ansprüche ggü. Ihrem Versicherer. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und übersenden Sie uns Ihre Versicherungspolice an kaufmann@bskp.de.
Sebastian Kaufmann
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Mediator
Patrick Müller
Rechtsanwalt
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