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BETRIEBS­SCHLIE­SSUNGS­VER­SI­CHE­RUNG BEI CORONA-PANDEMIE

* Handels- und Gesellschaftsrecht Versicherungsrecht

Mit Inkraft­tre­ten der von der Säch­si­schen Lan­des­re­gie­rung erlas­se­nen All­ge­mein­ver­fü­gung zum Voll­zug des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes und zur Bekämp­fung der Coro­na-Pan­de­mie ab dem 19.03.2020 muss­ten zahl­rei­che Betrie­be zwangs­wei­se schlie­ßen. Mehr­fach tra­gen Man­dan­ten unse­rer Kanz­lei die auf­ge­wor­fe­ne Fra­ge an uns her­an, ob die ihnen durch die Betriebs­schlie­ßung ent­stan­de­nen finan­zi­el­len Belas­tun­gen vom Ver­si­che­rungs­schutz umfasst sind.

Hof­fen darf der­je­ni­ge, der im Besitz einer Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung ist. Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­run­gen sol­len als Art Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung finan­zi­el­len Aus­gleich bie­ten, wenn infol­ge einer behörd­li­chen Anord­nung auf­grund der in §§ 6,7 IfSG genann­ten mel­de­pflich­ti­gen Krank­hei­ten und Krank­heits­er­re­ger eine Betriebs­schlie­ßung ange­ord­net wird. Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung soll ihrem Zweck nach alle fort­lau­fen­den Kos­ten (Mie­te, Per­so­nal­kos­ten, Lie­fe­ran­ten­kos­ten u.v.m.) abde­cken und die finan­zi­el­len Fol­gen der Betriebs­schlie­ßung abfedern.

Aller­dings kommt es auf die Klei­nig­kei­ten und Detail an. Denn regel­mä­ßig wer­den die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen in Bezug auf die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­run­gen Bestim­mun­gen ent­hal­ten, wonach der Ver­si­che­rungs­fall nur von kon­kret benann­ten und bereits bekann­ten mel­de­pflich­ti­gen Krank­hei­ten und Krank­heits­er­re­gern aus­ge­löst wird. Der bis Ende 2019 noch unbe­kann­te COVID-19 Erre­ger wird vor­aus­sicht­lich nicht gelis­tet sein, wenn­gleich unter den Betrof­fe­nen Einig­keit besteht, dass auch das Coro­na­vi­rus inzwi­schen eine Qua­li­tät und ein Aus­maß erreicht hat, was den bekann­ten Erre­gern in Nichts nach­steht. Je nach For­mu­lie­rung und Aus­ge­stal­tung des Ver­si­che­rungs­ver­tra­ges könn­te auch in Ihrem Fall eine Chan­ce bestehen, die Ver­si­che­rungs­prä­mie erfolg­reich zu beanspruchen.

Wir prü­fen für Sie, ob Ihre Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung den durch die Coro­na-Pan­de­mie ver­ur­sach­ten finan­zi­el­len Scha­den (zumin­dest teil­wei­se) abdeckt und hel­fen Ihnen bei der Durch­set­zung mög­li­cher Ansprü­che ggü. Ihrem Ver­si­che­rer. Neh­men Sie Kon­takt mit uns auf und über­sen­den Sie uns Ihre Ver­si­che­rungs­po­li­ce an kaufmann@bskp.de.

Sebas­ti­an Kaufmann
Fach­an­walt für Han­dels- und Gesellschaftsrecht
Fach­an­walt für Steuerrecht
Mediator

Patrick Mül­ler
Rechts­an­walt

 

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