Sonderprüfungen und Bescheinigungen
Neben der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung werden Unternehmen in vielen weiteren Bereichen zu Sonderprüfungen und Bescheinigungen durch den Wirtschaftsprüfer verpflichtet, um insbesondere das Schutzinteresse der Öffentlichkeit und von Kreditgebern oder Gesellschaftern zu wahren. Auch branchenspezifische Gegebenheiten erfordern häufig das unabhängige Prüfungsurteil des Wirtschaftsprüfers.
Nicht nur in diesen Fällen, sondern auch bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen wie z. B. Umwandlungen, wofür häufig eine Bestätigung durch den Wirtschaftsprüfer erforderlich ist, unterstützen Sie unsere erfahrenen Prüfungsteams kompetent.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnung
- Sonderprüfungen nach Umwandlungsgesetz oder Aktiengesetz, insbesondere bei Rechtsformwechsel, Gründung oder Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen usw.
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
- Mittelverwendungsprüfungen
- Prüfung nach den Verpackungsverordnungen (DSD, Interseroh usw.)
- Prüfung von Finanzanlagenvermittlern nach § 24 FinVermV
Wir beraten Sie persönlich.
Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Rufen Sie uns dazu an oder senden Sie uns eine Terminanfrage über das Kontaktformular.