26.03.2020
Umgangrecht und Sorgerecht in Zeiten von sogenannten “Kontaktsperren”
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass weder die Coronakrise selbst, noch die derzeit verhängten behördlichen Maßnahmen dazu führen, dass Umgangsrecht und Sorgerecht mit Kindern ausgeschlossen oder erheblich eingeschränkt wären. Bestehende Vereinbarungen hierzu sind (von beiden Seiten!) einzuhalten.
Es ist nicht gerechtfertigt, Umgang mit Hinweis auf die Coronakrise zu verweigern, noch, Kinder nach dem Umgang nicht in den Haushalt des anderen Elternteiles zurück zu lassen. Der Kontakt mit (eigenen) Kindern ist selbstverständlich nicht beschränkt — sondern im Gegenteil, für das Kindeswohl weiterhin elementar wichtig, gerade jetzt.
Wir gehen natürlich davon aus, dass der umgangsberechtigte Elternteil seinerseits, solange er das Kind bei sich betreut, die von den Behörden verhängten Maßnahmen einhält!
Wer ohne triftigen Grund — wie gesagt: die Krise ALLEIN ist kein solcher Grund — Umgang oder die Rückgabe der Kinder verweigert, setzt sich ggf. der Gefahr familiengerichtlicher Maßnahmen aus. Einstweilige Anordnungen bleiben möglich, die Gerichte werden derartige Anträge auch während der Krise bearbeiten.
Sebastian Lohse
Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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