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SON­DER­AB­SCHREI­BUN­GEN BEIM MIET­WOH­NUNGS­NEU­BAU: BUND­E­RAT STIMMT ZU

Bau- und Immobilienrecht Presse

(01.07.2019) Pri­va­te Inves­to­ren erhal­ten Klar­heit: Der Bun­des­rat hat am 28.06.2019 den Son­der­ab­schrei­bun­gen beim Miet­woh­nungs­neu­bau zuge­stimmt. Das Gesetz ermög­licht pri­va­ten Inves­to­ren, befris­tet für 4 Jah­re 5% der Anschaf­fungs- und Her­stel­lungs­kos­ten einer neu­en Woh­nung bei der Steu­er gel­tend zu machen — zusätz­lich zur bereits gel­ten­den linea­ren Son­der­ab­schrei­bung über zwei Pro­zent. Damit könn­ten in den ers­ten vier Jah­ren ins­ge­samt 28% der Anschaf­fungs- und Her­stel­lungs­kos­ten einer neu­en Miet­woh­nung steu­er­lich abge­schrie­ben werden.

Ziel: Bezahl­ba­ren Wohn­raum schaffen

Vor­aus­set­zung für die Son­der­ab­schrei­bung sei, dass die Anschaf­fungs- oder Her­stel­lungs­kos­ten 3.000 Euro je Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che nicht über­stei­gen. Hier­durch sol­le der Bau bezahl­ba­rer Miet­woh­nun­gen ange­regt wer­den. Um sicher­zu­stel­len, dass die neu­en Woh­nun­gen nicht als Feri­en­woh­nun­gen (unter-)vermietet wer­den, habe der Bun­des­tag in sei­nem Geset­zes­be­schluss klar­ge­stellt, dass die Woh­nun­gen dau­er­haft bewohnt sein müs­sen. Vor­ge­se­hen sei­en dar­über hin­aus auch Steu­er­be­güns­ti­gun­gen für Inves­ti­tio­nen in bestehen­de Gebäu­de. Auch sie grif­fen nur, wenn sie zu neu­em Wohn­raum führen.

Ver­fah­ren

Der Bun­des­tag hat­te die Neu­re­ge­lun­gen bereits im Dezem­ber 2018 ver­ab­schie­det. Der Bun­des­rat hat­te den Geset­zes­be­schluss damals von der Tages­ord­nung abge­setzt. Das Gesetz wird nun über die Bun­des­re­gie­rung dem Bun­des­prä­si­den­ten zur Unter­zeich­nung zuge­lei­tet. Es tritt einen Tag nach der Ver­kün­dung in Kraft.

Quel­le: beck aktu­ell

Bau­recht­li­che Bera­tung erhal­ten Sie von unse­ren Exper­ten des Bau- und Immo­bi­li­en­rechts.

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