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RAT VOM FACH­AN­WALT: PRO­BLE­ME DER ARBEITSZEIT

Arbeitsrecht Ratgeber Recht

Bereits im Sep­tem­ber 2022 hat­te das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG), wie auch zuvor der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH)) im Jahr 2019, ent­schie­den, dass Arbeit­ge­ber (m/w/d) ver­pflich­tet sind, die Arbeits­zei­ten ihrer Arbeit­neh­mer (m/w/d) zu erfas­sen. Im deut­schen Recht ergibt sich die­se gene­rel­le Erfas­sungs­pflicht bereits heu­te aus § 3 Arbeitsschutzgesetz.

Für vie­le Arbeits­ver­trags­part­ner stellt sich jedoch die Fra­ge: „Was ist eigent­lich die Arbeits­zeit?“. Im deut­schen Recht wird Arbeits­zeit in § 2 Abs. 1 ArbZG defi­niert als „die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhe­pau­sen”. Jüngst hat­te das BAG Gele­gen­heit, sich wie­der mit Fra­gen zur Arbeits­zeit zu beschäf­ti­gen und ent­schied im April 2024, dass unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen auch Dusch- oder Wasch­zei­ten bezahl­te Arbeits­zei­ten sein kön­nen, wenn sie mit der eigent­li­chen Tätig­keit oder der Art und Wei­se ihrer Erbrin­gung “unmit­tel­bar” zusam­men­hin­gen und etwa aus hygie­ni­schen Grün­den vor­ge­schrie­ben sei­en. Dies gilt ins­be­son­de­re dann, „wenn sich der Arbeit­neh­mer bei sei­ner geschul­de­ten Arbeits­leis­tung so sehr ver­schmutzt, dass ihm ein Anle­gen der Pri­vat­klei­dung, das Ver­las­sen des Betriebs und der Weg nach Hau­se (…) ohne eine vor­he­ri­ge Rei­ni­gung des Kör­pers im Betrieb nicht zuge­mu­tet wer­den kann”.

Bei Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern herr­schen häu­fig Zwei­fel, manch­mal Streit, zu der Fra­ge, was genau vom Begriff Arbeits­zeit umfasst ist, wel­che Dau­er der Leis­tungs­er­brin­gung als Arbeits­zeit im Sin­ne des Arbeits­zeit­ge­set­zes zu erfas­sen oder vom Arbeit­ge­ber zu bezah­len ist. Ist die rei­ne Anwe­sen­heits­zeit im Unter­neh­men bereits Arbeits­zeit? Wann zäh­len Arbeits- oder Fahrt­we­ge als Arbeits­zeit? Ist Ruf­be­reit­schaft Arbeits­zeit? Und falls ja: Muss die Ruf­be­reit­schaft bezahlt wer­den? Wodurch kön­nen aus­zu­glei­chen­de Über­stun­den entstehen?

 


Ver­an­stal­tungs­tipp

Die­se und vie­le ande­re span­nen­de Fra­gen zur Arbeits­zeit beant­wor­tet Ihnen Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Arbeits­recht Chris­ti­an Roth­fuß in der kos­ten­frei­en Ver­an­stal­tung „Alles Wich­ti­ge zur Arbeits­zeit“ am Mitt­woch, 16.10.2024, 18:00 Uhr in der Kanz­lei BSKP, Fet­scher­stra­ße 29, 01307 Dresden.

Wir bit­ten um vor­he­ri­ge Anmel­dung unter 0351 31890–0 oder horn.maria@bskp.de oder über das Event­for­mu­lar.

 


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