Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht bei BSKP
Ihre Vorteile unserer Kanzlei
- Kurzfristige Termine und schnelles Handeln
- Rechtssichere Lösungen mit wirtschaftlichem Verständnis
- Fachübergreifendes Arbeiten dank gebündelter Inhouse-Spezialisten
- Bundesweite Vertretung an 15 Standorten
- Außergerichtliche Konfliktlösung und Mediation
- Strategisch ausgerichtete Prozessvertretung
Unsere Leistungen
Gesellschafterversammlung und Gesellschafterstreit
Geschäftsführerhaftung
Beratung und Vertretung von Geschäftsführern
Unternehmensnachfolge und Vorsorge
Unternehmenskaufvertrag und Due Diligence-Prüfung
Existenzgründung und Rechtsformwechsel
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Insolvenzberatung und Insolvenzanfechtung
Handelsrecht, Bürgschaften, Prokura & Handlungsvollmacht
Handelsvertreterrecht
Unsere Leistungen
- Gesellschafterversammlung und Gesellschafterstreit
- Geschäftsführerhaftung
- Beratung und Vertretung von Geschäftsführern
- Unternehmensnachfolge und Vorsorge
- Unternehmenskaufvertrag und Due Diligence-Prüfung
- Existenzgründung und Rechtsformwechsel
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Insolvenzberatung und Insolvenzanfechtung
- Handelsrecht, Bürgschaften, Prokura & Handlungsvollmacht
- Handelsvertreterrecht
Gesellschafterversammlung und Gesellschafterstreit
Streiten Gesellschafter eines Unternehmens, kann dies ernste negative Folgen für ein Unternehmen haben. Schnell wird dann aus ursprünglich vorhandener persönlicher Wertschätzung und Verbundenheit ein verbissener Kampf untereinander um Mitgliedschaftsrechte und Geschäftsführungsfunktionen, bei der jeder Gesellschafter die Gesellschaft als seine wesentliche Einkunftsquelle erhalten will.
Gesellschafter entscheiden durch Beschlüsse, die das Ergebnis ihrer Stimmrechtsausübung in der Gesellschafterversammlung sind. Eine effektive Interessenvertretung beginnt daher bereits vor Einladung zu einer Gesellschafterversammlung. Die Einhaltung von Form und Frist, Teilnahmerechten und Stimmverboten, Beschlussanfechtung und Beschlussfeststellung sind die Gründe, weswegen jeder Gesellschafter und Geschäftsführer einen im Gesellschaftsrecht versierten Fachanwalt in Anspruch nehmen sollte, der allein seine Interessen und Rechte wahrnimmt und für ihn als sein Vertreter in einer Gesellschafterversammlung auftritt. Dies gilt erst Recht bei Beschlüssen zum Ausschluss eines Gesellschafters, der Abberufung eines Geschäftsführers sowie über die Zwangseinziehung oder Zwangsabtretung von Geschäftsanteilen.
Geschäftsführerhaftung GmbH
Geschäftsführer haben es nicht leicht. Sie müssen zur Meidung persönlicher Haftungsrisiken eine Vielzahl gesetzlicher Pflichten erfüllen und dann auch noch den Interessen der Gesellschafter gerecht werden.
Gelingt dies nicht, heißt es oft: Einer gegen alle, alle gegen einen.
Fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen, welche der Gesellschaft einen Vermögensnachteil zufügen, können zu Schadensersatzansprüchen führen.
Schützen Sie sich als Geschäftsführer vor einer Haftung mit Privatvermögen! Unsere Fachanwälte beraten und vertreten Sie dabei von der Vertragsgestaltung bis hin zur Verteidigung im Prozess. Dokumentieren Sie Entscheidungsgrundlagen, etwaige Risiken und lassen Sie im Zweifel die Gesellschafterversammlung entscheiden. Eine Zuständigkeitsverteilung im Rahmen einer Geschäftsordnung schützt nicht.
Kündigung, Abberufung und Amtsniederlegung von Geschäftsführern
Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers erfolgen durch die Gesellschafterversammlung mit Beschluss und betreffen nur seine Organstellung. Daneben besteht in aller Regel ein Geschäftsführeranstellungsvertrag als Dienstvertrag, welcher gesondert gekündigt werden muss. Das Amt als Geschäftsführer und der Dienstvertrag bestehen grundsätzlich nebeneinander, können aber vertraglich gekoppelt werden. Ein Geschäftsführer kann deshalb trotz seiner wirksamen Abberufung und Löschung im Handelsregister noch Vergütungsansprüche als Geschäftsführer haben.
Niemand kann jedoch gezwungen werden, Geschäftsführer zu sein. Jeder Geschäftsführer kann sein Amt durch Erklärung gegenüber allen Gesellschaftern niederlegen, sollte aber von unseren Fachanwälten im Vorfeld prüfen lassen, welche Auswirkungen zu erwarten sind, um einen Verstoß gegen Geschäftsführer-Pflichten und daraus resultierende Schadensersatzansprüche zu vermeiden.
Droht Ihnen die Kündigung Ihres Geschäftsführervertrags oder wurde diese bereits ausgesprochen? Wir unterstützen und vertreten Sie bei der Anfechtung oder der Verhandlung eines Aufhebungsvertrages mit entsprechender Abfindungsregelung. Eine hohe Abfindung als finanzielle Entschädigung für den vorzeitigen Ausstieg aus dem Unternehmen zu erhalten, ist kein leichtes Unterfangen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck. Lassen Sie sich rechtzeitig von uns beraten.
Unternehmensnachfolge und Vorsorge zu Lebzeiten
Für viele Unternehmer ist die Beschäftigung mit dem eigenen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ein schwieriges Thema. Man schiebt es immer wieder vor sich her und scheut eine Entscheidung. Die Absicherung des eigenen Lebensabends einerseits und die Interessen der Nachfolger an einer rechtlich und steuerlich optimierten Übergabe des Unternehmens andererseits bedürfen jedoch guter Vorbereitung, fachkundiger Beratung und ausreichend Zeit bei der Umsetzung.
Unsere Experten aus dem Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht unterstützen Sie bei dieser Herausforderung und entwickeln zusammen mit Ihnen individuelle Nachfolgekonzepte unter Berücksichtigung der Wünsche und Interessen aller Beteiligten. Die Planung des Ruhestands und die finanzielle Absicherung im Alter können mit einer langfristigen Sicherung des Unternehmens kombiniert werden. Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sind dabei die Werkzeuge, um die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen. Risiken oder Auswirkungen im Arbeits-, Familien- und Erbrecht werden dabei durch unsere umsichtigen Berater selbstverständlich mit aufgegriffen.
Krankheiten, Unfälle oder der Tod treten jedoch stets überraschend ein, weshalb nicht nur eine rechtzeitige Nachfolgeregelung für den Todesfall sondern auch eine Absicherung zu Lebzeiten wichtig ist. Grundbuch und Handelsregister sind öffentliche Register mit hoher Publizität. Sie schützen den öffentlichen Glauben an die dortigen Eintragungen bzw. an das Fehlen von Eintragungen. Veränderungen in diesen Registern werden deshalb nur dann vorgenommen, wenn die Eintragungsbewilligung durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen ist. Dies kann sich im Einzelfall durch einen plötzlichen Unfall oder eine Krankheit schwierig gestalten. Hier hilft nur die rechtzeitige Errichtung einer Vorsorgevollmacht.
47 % Betriebsschließungen statt Nachfolge |
70 % finden kein passendes Unternehmen zur Übernehmen |
43 % sind nicht rechtzeitig auf die Unternehmens-Nachfolge vorbereitet |
Quelle: Statista
Unternehmenskaufvertrag und Due Diligence-Prüfung
Die Beteiligung an einem Unternehmen und auch das Ausscheiden aus einem Unternehmen sind eine Herausforderung für alle Beteiligten. Abhängig von der Interessenlage als Verkäufer oder Käufer gilt es, möglichst günstige vertragliche Regelungen zu verhandeln und durchzusetzen. Dies ist ohne einen versierten Berater nahezu unmöglich. Garantien, Sicherheiten, Freistellung von steuerlichen Lasten aus der Vergangenheit sind Themen mit erheblicher Auswirkung nach Vertragsabschluss.
Sie möchten expandieren oder neue Geschäftsfelder erschließen? Aus diesem Grund denken Sie an die Übernahme eines fremden Unternehmens? Dann liegt eine Menge Arbeit vor Ihnen. Eine sorgfältige und umfassende Planung sowie rechtliche und wirtschaftliche Absicherungen sind in solch einem Fall unumgänglich.
Wir analysieren die Beschaffenheit des zum Verkauf stehenden Unternehmens in Bezug auf alle kaufentscheidenden Faktoren für Sie. Diese Faktoren betreffen unter anderem die finanzielle Lage des Unternehmens sowie rechtliche und steuerliche Risiken des Unternehmens aufgrund der derzeitigen Unternehmensführung und Verträge.
Unsere Fachanwälte für Steuerrecht unterstützen Sie im Verkaufs- oder Erwerbsprozess und berücksichtigen zudem auch die steuerlichen Folgen einer Transaktion.
Existenzgründung, Startup-Beratung und Rechtsformwechsel
Planen Sie die Gründung eines Unternehmens oder die Umwandlung einer Gesellschaft in eine andere Rechtsform? Dann sollten Sie einen unserer Fachanwälte einschalten. Er berät Sie zu möglichen Gesellschaftsformen und dazu, welche am ehesten für Ihr Unternehmen geeignet ist. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und informieren Sie darüber, wie und wann ein steuerneutraler Rechtsformwechsel möglich und sinnvoll ist.
Insbesondere Existenzgründer können in unserer umfassenden Gründungsberatung mit unseren Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht profitieren. Denn die Risiken einer privaten Haftung lassen sich auch bei Existenzgründern reduzieren.
Verträge werden für schlechte Zeiten gemacht.
Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht helfen Ihnen und beraten Sie bei der Gestaltung und Erstellung rechtssicherer Verträge, welche auch in einer Betriebsprüfung Bestand haben, dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und auch unseren Erfahrungen bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern Rechnung tragen und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen Beratern und Notaren garantiert, dass ein optimales Ergebnis für Sie erzielt wird.
Geänderte Umstände, Aufnahme von Gesellschaftern, Übertragung von Anteilen und Betriebsteilen oder das Zusammenwachsen mit einem Partner können neben steuerlichen Gründen Auslöser für eine Umstrukturierung sein. Hier kennen wir uns aus. Sprechen Sie uns an, damit wir ein bestmögliches Fundament bauen können, auf dem Sie Ihre Geschäftstätigkeit entfalten können.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) spielen im Geschäftsleben eine zentrale Rolle, weil für eine Vielzahl von Verträgen Vertragsbedingungen vorformuliert werden können, welche in aller Regel zu Gunsten des Verwenders der AGB gestaltet sind. Eine zu weitgehende Regelung gegenüber Verbrauchern führt jedoch nicht selten zur Unwirksamkeit von AGB-Klauseln. Wenn Sie dies vermeiden wollen, sollte eine rechtssichere Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einem spezialisierten Rechtsanwalt überlassen werden. Von selbst verfassten AGB oder der Verwendung von Vorlagen aus dem Internet ist abzuraten.
Wir übernehmen für Sie die Erstellung oder Überprüfung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und achten dabei besonders auf etwaige unzulässige oder abmahnfähige Klauseln.
Insolvenzberatung und Insolvenzanfechtung
Krise und Insolvenz begründen persönliche Haftungsrisiken. Steckt Ihr Unternehmen in einer Krise, erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Strategien, wie Sie aus rechtlicher Sicht handeln sollten oder gar müssen.
Wir begleiten Sie auch in schwierigen Zeiten und prüfen, ob möglicherweise eine Sanierung oder eine Auffanglösung für Ihr Unternehmen in Betracht kommen.
Fast jedes Unternehmen war schon einmal von der Insolvenz eines Kunden betroffen. Ist der damit verbundene Forderungsausfall schon bedauerlich, kann Post vom Insolvenzverwalter noch viel unangenehmer sein, wenn dieser Zahlungen des insolventen Kunden aus der Vergangenheit rückgängig machen will. Eine solche Insolvenzanfechtung mag im Fall von Zahlungen während der letzten 3 Monate vor Insolvenzantragstellung vielleicht noch nachvollziehbar sein. Gefährlicher sind aber nach wie vor die sog. Vorsatzanfechtung und die sog. Schenkungsanfechtung, für deren Abwehr unsere erfahrenen Anwälte jederzeit zur Verfügung stehen.
Handelsrecht, Bürgschaften, Prokura & Handlungsvollmacht
Ein Kaufmann ist in den Augen des Gesetzes nicht schutzbedürftig. Umso wichtiger ist es, einen verlässlichen Berater an seiner Seite zu haben, welcher die Besonderheiten des Sonderprivatrechts der Kaufleute kennt und Ihnen mit Erfahrung und Geschick hilft, rechtliche Klippen zu umschiffen.
Formlos wirksame Bürgschaften und Schuldanerkenntnisse, Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten sowie die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens stellen rechtliche Risiken, aber auch Chancen dar, welche man im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit beachten sollte. Die besonderen Regelungen des Handelsrechts gelten für alle Kaufleute, also insbesondere die Handelsgesellschaften und die inländischen Kapitalgesellschaften. Auch ohne Eintragung im Handelsregister sind nahezu alle Unternehmen den Regelungen des HGB unterworfen, wenn sie einen Gewerbebetrieb unterhalten.
Das Handelsrecht ermöglicht auch die Erteilung von Prokura und Handlungsvollmachten. Während die Prokura in ihrem Umfang gesetzlich eindeutig umrissen und gegenüber Dritten unbeschränkt ist, kann die Handlungsvollmacht nach Art und Umfang eingeschränkt oder nur für einzelne Geschäfte erteilt werden.
Bei uns finden Sie Antworten auf alle handelsrechtlichen Fragen und Probleme. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht beraten Sie individuell, umfassend und kompetent.
Beratung und Vertretung von Handelsvertretern
Ein Handelsvertreter ist als selbstständiger Gewerbetreibender für einen Unternehmer tätig, von dem er ständig mit der Vermittlung von Geschäften betraut ist. Regelmäßig befindet sich der Handelsvertreter in einer wirtschaftlich schwächeren Position, was durch gesetzliche Regelungen zu seinem Schutz kompensiert werden soll. Aus diesem Spannungsverhältnis entstehen klassische Problemlagen, mit denen sich unser Team Handels- und Gesellschaftsrecht ständig befasst. Dies beginnt bereits bei der Vertragsgestaltung, setzt sich bei der Auseinandersetzung um Provisionsansprüche im laufenden Vertragsverhältnis fort und endet häufig bei der Beendigung des Handelsvertretervertrages, wenn Ausgleichsansprüche oder Wettbewerbsverbote streitig werden.
Ob Unternehmen oder Handelsvertreter - wir beraten und unterstützen Sie bei allen gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Handelsvertreterverträgen. Mit unseren spezialisierten Rechtsanwälten und Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht stehen Ihnen Berater mit umfangreicher Erfahrung in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung solcher Rechtspositionen zur Seite.
Wir helfen Ihnen weiter.
Schildern Sie uns bitte, wenn möglich, kurz Ihr Anliegen. Ihre Informationen werden absolut vertraulich behandelt.
Wir melden uns anschließend schnellstmöglich bei Ihnen zurück.