Rechts­an­wäl­te für Gesell­schafts­recht bei BSKP

Fach­an­wäl­te für Gesell­schafts­recht in Dres­den, Chem­nitz, Frei­berg und Riesa

Aus­ein­an­der­set­zun­gen unter Gesell­schaf­tern sind stets pro­ble­ma­tisch, da trotz der unter­schied­li­chen Inter­es­sen­la­gen das gemein­sa­me Unter­neh­men nicht gefähr­det wer­den soll.

Anlass für einen Gesell­schaf­ter­streit kön­nen eine Geschäfts­füh­rungs­maß­nah­me oder Grün­de sein, die in der Per­son eines Gesell­schaf­ters oder Geschäfts­füh­rers lie­gen. Der Fort­be­stand der Gesell­schaft hängt dann oft von der schnel­len Durch­set­zung des Ent­zu­ges der Geschäfts­füh­rungs­be­fug­nis und/oder vom Aus­schei­den eines Gesell­schaf­ters durch Zwangs­maß­nah­men der ande­ren Gesell­schaf­ter ab.
Der­ar­ti­ges will der betrof­fe­ne Gesell­schaf­ter aller­dings regel­mä­ßig verhindern.

Jedem Gesell­schaf­ter und Geschäfts­füh­rer ist des­halb zu emp­feh­len, recht­zei­tig die Bera­tung eines im Gesell­schafts­recht ver­sier­ten Bera­ters in Anspruch zu neh­men, und zwar unab­hän­gig von der Rechts­form GbR, OHG, KG oder GmbH.

Unse­re Rechts­an­wäl­te für Han­dels- und Gesell­schafts­recht machen den Unterschied.

Wir ver­tre­ten Sie in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung, bera­ten Sie gericht­lich und außer­ge­richt­lich, haben die steu­er­li­chen Aus­wir­kun­gen im Blick und beu­gen einem Streit­fall bereits im Rah­men der Ver­trags­ge­stal­tung vor.

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