Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie auch 2019 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
Wie ist die Rechtslage, wenn mehrere Kinder in einem Testament als Schlusserben eingesetzt werden?
In diesem Fall entsteht eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass und somit auch die Immobilie gehört grundsätzlich allen gemeinsam. Die meisten Entscheidungen bezüglich Verwaltung und Veräußerung einer Immobilie müssen dann entweder mehrheitlich oder einstimmig getroffen werden. Dies ist in der Praxis sehr konfliktträchtig und sollte unbedingt vermieden werden. Streit entsteht häufig dann, wenn ein Kind ausgezahlt wird oder in die Immobilie einziehen möchte. Der Streit zwischen den Kindern ist dann in der Regel vorprogrammiert. Dies stellt auch eine Gefahr für den überlebenden Ehegatten dar.
Welche Erbschaftssteuer fällt für Immobilien an?
Immobilien unterliegen der Erbschaftssteuer. Dabei wird der tatsächliche Verkehrswert zugrunde gelegt. In Zeiten von steigenden Immobilienpreisen werden nicht selten die erbschaftssteuerlichen Freibeträge überschritten. Eine kluge Nachfolgeplanung und Testamentsgestaltung kann dies vermeiden. Selbst genutzte Immobilien sind allerdings privilegiert.
Wie kann man den Streit um die Immobilie vermeiden?
Immobilieneigentümer sind gut beraten, durch eine Regelung im Testament einen späteren Erbstreit zwischen Kindern und eventuell dem überlebenden Ehegatten zu vermeiden. Teilungsanordnung in Testamenten, Vermächtnisse, lebzeitige Übertragungen oder auch ein Familienpool können dazu beitragen, dass die Objekte nicht zerschlagen werden, sondern im Familienbesitz bleiben.
Veranstaltungstipp
Diese und weitere Fragen rund um das Thema „Immobilien richtig vererben“ werden am Dienstag, den 28.01.2020, 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP in Dresden beantwortet. Um Anmeldung unter 0351/318900, per Online-Formular oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.
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