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E‑RECHNUNG – WEL­CHE UNTER­NEH­MEN SIND AB WANN BETROFFEN?

Aktuelle Steuer-News Steuern

Die E‑Rechnung kommt – aber was erwar­tet uns?

Wie Ihnen bereits bekannt ist, soll am 1.1.2025 die e‑Rechnung ein­ge­führt wer­den. Man beab­sich­tigt damit, die wirt­schaft­li­chen Pro­zes­se digi­ta­ler zu gestal­ten und Fehl­ver­hal­ten in Zusam­men­hang mit der Umsatz­steu­er zu ver­rin­gern. Die Rech­nun­gen sol­len auto­ma­tisch aus­ge­le­sen und ver­ar­bei­tet wer­den, so dass etwa­igen manu­el­len Ände­run­gen vor­ge­beugt wird. Das bedeu­tet bspw., dass Rech­nun­gen im PDF- For­mat via E‑Mail kei­ne e‑Rechnung in die­sem Sin­ne darstellen.

Da die Umset­zung der neu­en gesetz­li­chen Rege­lun­gen nicht für alle in glei­chem Umfang und gleich­zei­tig vor­ge­se­hen ist, haben wir auf einen Zeit­strahl erstellt, wel­cher die wich­tigs­ten Ter­mi­ne und die damit ver­bun­de­nen Rege­lun­gen auf­zeigt. Als gro­be Ori­en­tie­rung gilt, dass ab 1.1.2025 alle in der Lage sein müs­sen, e‑Rechnungen zu emp­fan­gen, aber nicht ver­pflich­tet sind, die­se auch zu stel­len. Dies greift erst ab 2026ff. Inso­fern besteht auf jeden Fall die Not­wen­dig­keit, den Emp­fang und die revi­si­ons­si­che­re Auf­be­wah­rung der e‑Rechnungen bis Ende des Jah­res sicher zu stellen.

Des Wei­te­ren haben wir eine Über­sicht ein­ge­stellt , anhand derer Sie able­sen kön­nen, ob und in wel­chem Umfang Sie von den neu­en Rege­lun­gen zur e‑Rechnung betrof­fen sind.

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen hat einen Ent­wurf zur neu­en Rechts­la­ge ent­wi­ckelt und die­sen am 14.6.2024 als News­let­ter ver­öf­fent­licht. Die­ser ent­hält die wich­tigs­ten Rege­lun­gen nebst Erläu­te­run­gen (z. B. zu den erlaub­ten For­ma­ten und der Über­mitt­lung der Rech­nun­gen) und ist unter fol­gen­dem Link abrufbar:

https://www.bundesfinanzministerium.de/­Content/DE/Downloads­/BMF_Schreiben/­Steuerarten­/Umsatzsteuer­/2024–06-14-entwurf-einfuehrung-e-rechnung.html

Die revi­si­ons­si­che­re Auf­be­wah­rung der erhal­te­nen e‑Rechnungen ist bei unse­ren Man­dan­ten, wel­che bereits ent­spre­chen­de Datev Anwen­dun­gen nut­zen, z. B. Unter­neh­men online (DUO), sicher gestellt.

Für die Rech­nungsstel­lung bie­tet die Datev Pro­gramm­er­wei­te­run­gen an, z. B. das e‑Rechnungsmodul. Eine ent­spre­chen­de Anlei­tung fin­den Sie hier:

https://www.datev.de/web/de/aktuelles/e‑rechnung-mit-datev/umsetzung-der-e-rechnung/e‑rechnung-erfolgreiche-umsetzung-in-der-kanzlei/unterstuetzungspaket-e-rechnung/

 

Ist mein Unter­neh­men von der E‑Rechnungspflicht betroffen?

E Rechnung BSKP Betroffen Kanzlei BSKP Steuerberater Wirtschaftprüfer Rechtsanwälte

 

 

Ab wann sind Unter­neh­men von der E‑Rechnungspflicht betroffen?

E Rechnung BSKP Zeitachse Kanzlei BSKP Steuerberater Wirtschaftprüfer Rechtsanwälte

 

* Ach­tung: Bit­te stel­len Sie sicher, dass Sie die benö­tig­te Tech­nik dafür haben (z.B. von DATEV).

Quel­le: § 14 UStG

 

Zur aus­führ­li­chen Präsentation

 

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