Quick Navigation
Für Sie erreichbar.
E-Mail: info@bskp.de

RAT VOM FACH­AN­WALT FÜR ERBRECHT: TES­TA­MENT, PFLICHT­TEIL UND VOR­SOR­GE­VOLL­MACHT BEI PATCHWORK-FAMILIEN

Familien- und Erbrecht Ratgeber Recht

Die Fach­an­wäl­te und Media­to­ren Kers­tin Rhi­now-Simon und Frank Simon (laut Focus gehö­ren sie seit 2015 zu Deutsch­lands Top-Anwäl­ten im Erb- und Fami­li­en­recht und sind seit 2020 vom Stern und Capi­tal zu den bes­ten Anwalts­kanz­lei­en in Deutsch­land aus­ge­zeich­net wor­den) geben prak­ti­sche Tipps und Empfehlungen. 

Wir sind in 2. Ehe ver­hei­ra­tet. Jeder hat aus 1. Ehe Kin­der. Ist ein Ber­li­ner Tes­ta­ment sinnvoll?
Bei einem Ber­li­ner Tes­ta­ment set­zen sich die Ehe­leu­te gegen­sei­tig zu Allein­er­ben und in der Regel die gemein­sa­men Kin­der zu Schluss­erben nach dem Tod des über­le­ben­den Ehe­gat­ten ein. In Patch­work-Kon­stel­la­tio­nen funk­tio­niert dies meist nicht so pro­blem­los. Wenn der Ehe­mann bei­spiels­wei­se 1 Kind und die Ehe­frau 2 Kin­der aus 1. Ehe hat, kann ein Ber­li­ner Tes­ta­ment dann pro­ble­ma­tisch sein, wenn alle 3 Kin­der zu 1/3 als Schluss­erben ein­ge­setzt wur­den. In die­sem Fall kann das Kind des Ehe­man­nes sei­nen Pflicht­teil for­dern und erhält nach sei­nem Tod die Hälf­te des Nach­las­ses, also mehr als das 1/3 im Testament.

Wie kön­nen Pflicht­teils­an­sprü­che von ehe­li­chen Kin­dern oder Kin­dern aus ande­ren Bezie­hun­gen redu­ziert werden?
Bei­spiels­wei­se durch Ver­ein­ba­rung einer Pflicht­teils­klau­sel im Ehe­gat­ten­tes­ta­ment oder der Anord­nung eines ange­mes­se­nen Geld­ver­mächt­nis­ses kön­nen die Abkömm­lin­ge unter Umstän­den dazu bewegt wer­den, nicht ihren Pflicht­teil nach dem Ver­ster­ben des ers­ten Eltern­teils zu for­dern. Eine wei­te­re Mög­lich­keit besteht dar­in, dass Ehe­gat­ten vom gesetz­li­chen Güter­stand der Zuge­winn­ge­mein­schaft zum Güter­stand der Güter­tren­nung wech­seln und den Zuge­winn­aus­gleich durch­zu­füh­ren. Eine kon­kre­te Prü­fung durch den Fach­an­walt für Erb- und Fami­li­en­recht ist zu emp­feh­len, da durch den Wech­sel des Güter­stan­des sich auch die Höhe der Pflicht­teils­quo­ten verändern.


Ver­an­stal­tungs­tipps

Was ist bei Patch­work-Fami­li­en zu regeln? Was ist bei Vor­sor­ge­voll­mach­ten zu beach­ten? Wann fal­len Steu­ern an? Die­se und vie­le ande­re Fra­gen wer­den an dem The­men­abend “Patch­work-Fami­lie — Die häu­figs­ten Feh­ler bei der Tes­ta­ments­ge­stal­tung” am 18.06.2024, 18:00 Uhr in den Räum­lich­kei­ten der Kanz­lei BSKP in Dres­den, Fet­scher­stra­ße 29, 01307 Dres­den beant­wor­tet. Um Anmel­dung unter 0351/318900, per Online-For­mu­lar oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.


wei­te­re Nachrichten …