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Umgang mit leis­tungs­schwa­chen Mitarbeitern

Nach den arbeits­ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen schul­den Arbeit­neh­mer (m/w/d) ihren Arbeit­ge­bern grund­sätz­lich eine Arbeits­leis­tung, nicht aber einen bestimm­ten Arbeits­er­folg. Den­noch sieht das Arbeits­recht eine Min­dest­leis­tung der Arbeit­neh­mer vor. Nach der Recht­spre­chung des Bun­des­ar­beits­ge­richts erfüllt ein Mit­ar­bei­ter sei­ne arbeits­ver­trag­li­chen Pflich­ten, wenn er “unter ange­mes­se­ner Aus­schöp­fung sei­ner per­sön­li­chen Leis­tungs­fä­hig­keit die Leis­tung erbringt, die er bei ange­mes­se­ner Anspan­nung sei­ner geis­ti­gen und kör­per­li­chen Kräf­te auf Dau­er ohne Gefähr­dung sei­ner Gesund­heit zu leis­ten imstan­de ist”.
Nicht alle Beschäf­tig­ten zei­gen die Leis­tung oder Leis­tungs­be­reit­schaft, die Arbeit­ge­ber erwar­ten. Arbeit­neh­mer, die über einen län­ge­ren Zeit­raum eine schwa­che Arbeits­leis­tung zei­gen, bezeich­net man als soge­nann­te “Low Per­for­mer” oder Schlecht-/Min­der­leis­ter. Sie leis­ten aus Arbeit­ge­ber­sicht zu wenig oder qua­li­ta­tiv zu schlecht. Grund­sätz­lich las­sen sich Low Per­for­mer in zwei Kate­go­rien ein­tei­len: Per­so­nen­be­ding­te Low Per­for­mer kön­nen nicht mehr Leis­tung erbrin­gen, obwohl sie wol­len, da sie bspw. durch Krank­heit oder fach­li­che Män­gel nicht in der Lage dazu sind. Ver­hal­tens­be­ding­te Low Per­for­mer hal­ten bewusst die eige­ne Leis­tungs­fä­hig­keit zurück oder legen ein nach­läs­si­ges Ver­hal­ten an den Tag, indem sie bspw. zu spät kom­men, ihren Arbeits­platz zu früh ver­las­sen oder sich ander­wei­tig unmo­ti­viert ver­hal­ten. Arbeit­ge­ber kön­nen eine Abmah­nung aus­spre­chen, wenn Mit­ar­bei­ter vor­werf­bar gegen arbeits­ver­trag­li­che Pflich­ten ver­sto­ßen. Wenn Beschäf­tig­te trotz Mit­ar­bei­ter­ge­sprä­chen und Hil­fe­stel­lun­gen bzw. Füh­rungs­maß­nah­men oder Abmah­nun­gen kei­ne bes­se­re Arbeits­leis­tung erbrin­gen, kann dann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Kün­di­gung gerecht­fer­tigt sein.

In der kos­ten­frei­en Ver­an­stal­tung „Rich­ti­ger Umgang mit Schlecht- und Min­der­leis­tern“ erfah­ren Sie von Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Arbeits­recht Chris­ti­an Roth­fuß am Mitt­woch, 24.04.2024, 18:00 Uhr in der Kanz­lei BSKP, Fet­scher­stra­ße 29, 01307 Dres­den wie Sie als Arbeit­ge­ber stra­te­gisch rich­tig vor­ge­hen und mit Low Per­for­mance recht­lich kor­rekt umgehen.

Wir bit­ten um vor­he­ri­ge Anmel­dung unter 0351 31890–0 oder horn.maria@bskp.de oder über das Event­for­mu­lar.

Der Inhalt des Newsletter ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Der Newsletter ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.

Richtiger Umgang mit Schlecht- und Minderleistern


Referent: Rechtsanwalt Christian Rothfuß
Fachanwalt für Arbeitsrecht

24. April 2024, 18 Uhr
4. OG Fetscherstraße 29, 01307 Dresden