BUNDESVERWALTUNGSGERICHT ERKLÄRT IN TEILEN DIE AUSÜBUNG DES VORKAUFSRECHTS DURCH DIE BERLINER SENATSVERWALTUNG FÜR RECHTSWIDRIG
Bau- und Immobilienrecht
Recht
Urteil
Nach dem gescheiterten Mietendeckel hat das Bundesverwaltungsgericht am 09.11.2021 erneut das Vorgehen der Berliner Senatsverwaltung in der Mieten- und Wohnungspolitik für unrechtmäßig erklärt. Es entschied, dass die in Berlin übliche Vorkaufsrechtspraxis bei Grundstücken aus Gründen des Milieuschutzes teilweise rechtswidrig ist.
Das Vorkaufsrecht darf demnach nicht in der Annahme ausgeübt werden, dass ein Käufer in der einige Jahre entfernten Zukunft gegen die Ziele des Milieuschutzes verstoßen, also Mieter aus der Immobilie verdrängen, könnte. Maßstab für das Vorkaufsrecht darf nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls nicht die reine Erwartung sein, wie ein Käufer mit der Liegenschaft umgehen wird. Es hob damit ein Urteil des OVG Berlin aus dem Jahre 2019 auf und gab einer klagenden Immobiliengesellschaft recht.