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RAT VOM FACH­AN­WALT: VOR­SICHT BEIM BER­LI­NER TES­TA­MENT! — WIE EHE­GAT­TEN RICH­TIG VORSORGEN

Familien- und Erbrecht Ratgeber

Die Fach­an­wäl­te und Media­to­ren Kers­tin Rhi­now-Simon und Frank Simon (laut Focus gehö­ren sie auch 2019 zu Deutsch­lands Top-Anwäl­ten im Erb‑, Fami­li­en- und Sozi­al­recht) geben prak­ti­sche Tipps und Empfehlungen.

Besteht beim Ber­li­ner Tes­ta­ment ein Pflichtteilsrisiko?

Nach­teil des Ber­li­ner Tes­ta­men­tes ist unter ande­rem die Belas­tung des über­le­ben­den Ehe­gat­ten mit Pflicht­teils­an­sprü­chen. Besteht der Nach­lass bei­spiels­wei­se aus einer Immo­bi­lie, kann dies zu Liqui­di­täts­pro­ble­men füh­ren mit der Fol­ge, dass das Haus unter Umstän­den sogar ver­kauft wer­den muss. Durch das „rich­ti­ge Tes­ta­ment“ ist häu­fig eine Lösung zu errei­chen, ohne dass die Kin­der auf ihren Pflicht­teil ver­zich­ten müssen.

Wer­den Schen­kun­gen unter Ehe­leu­ten beim Pflicht­teil berücksichtigt?

Ja und zwar im Rah­men des Pflicht­teils­er­gän­zungs­an­spruchs. Alle Schen­kun­gen an den ande­ren Ehe­gat­ten, (bei­spiels­wei­se die Über­tra­gung des Mit­ei­gen­tums­an­teils, wer­den beim Pflicht­teil mit berück­sich­tigt, auch wenn sie län­ger als 10 Jah­re zurück­lie­gen. Dies gilt übri­gens auch, wenn eine Immo­bi­lie bei gleich­zei­ti­ger Ein­räu­mung eines Nieß­brauchs- oder ggf. auch beim Wohn­recht an Kin­der über­tra­gen werden.

Was pas­siert, wenn die Witwe/Witwer nach dem Tod des Ehe­gat­ten wie­der heiratet?

Mit der Ehe­schlie­ßung ist der neue Ehe­part­ner erb- und pflicht­teils­be­rech­tigt am Nach­lass der wie­der­ver­hei­ra­te­ten Witwe/Witwers. Es besteht die Mög­lich­keit, dass hier­durch Ver­mö­gen — auch des vor­ver­stor­be­nen Ehe­gat­ten — an den neu­en Ehe­part­ner abfließt und der Nach­lass zu Las­ten der gemein­sa­men Kin­der geschmä­lert wird. Aus die­sem Grund ist eine tes­ta­men­ta­ri­sche Rege­lung in Form einer Wie­der­ver­hei­ra­tungs­klau­sel drin­gend zu empfehlen.


Ver­an­stal­tungs­tipp

Die­se und vie­le ande­re Fra­gen wer­den an dem The­men­abend “Wie erben Ehe­gat­ten rich­tig” am 26.11.2019, 18:00 Uhr in den Räum­lich­kei­ten der Kanz­lei BSKP in Dres­den beant­wor­tet. Um Anmel­dung unter 0351/318900, per Online-For­mu­lar oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.

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