Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie auch 2019 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
Besteht beim Berliner Testament ein Pflichtteilsrisiko?
Nachteil des Berliner Testamentes ist unter anderem die Belastung des überlebenden Ehegatten mit Pflichtteilsansprüchen. Besteht der Nachlass beispielsweise aus einer Immobilie, kann dies zu Liquiditätsproblemen führen mit der Folge, dass das Haus unter Umständen sogar verkauft werden muss. Durch das „richtige Testament“ ist häufig eine Lösung zu erreichen, ohne dass die Kinder auf ihren Pflichtteil verzichten müssen.
Werden Schenkungen unter Eheleuten beim Pflichtteil berücksichtigt?
Ja und zwar im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs. Alle Schenkungen an den anderen Ehegatten, (beispielsweise die Übertragung des Miteigentumsanteils, werden beim Pflichtteil mit berücksichtigt, auch wenn sie länger als 10 Jahre zurückliegen. Dies gilt übrigens auch, wenn eine Immobilie bei gleichzeitiger Einräumung eines Nießbrauchs- oder ggf. auch beim Wohnrecht an Kinder übertragen werden.
Was passiert, wenn die Witwe/Witwer nach dem Tod des Ehegatten wieder heiratet?
Mit der Eheschließung ist der neue Ehepartner erb- und pflichtteilsberechtigt am Nachlass der wiederverheirateten Witwe/Witwers. Es besteht die Möglichkeit, dass hierdurch Vermögen — auch des vorverstorbenen Ehegatten — an den neuen Ehepartner abfließt und der Nachlass zu Lasten der gemeinsamen Kinder geschmälert wird. Aus diesem Grund ist eine testamentarische Regelung in Form einer Wiederverheiratungsklausel dringend zu empfehlen.
Veranstaltungstipp
Diese und viele andere Fragen werden an dem Themenabend “Wie erben Ehegatten richtig” am 26.11.2019, 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP in Dresden beantwortet. Um Anmeldung unter 0351/318900, per Online-Formular oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.
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